Discussion:
Mietvertrag ohne Zwang zur Kabelfernsehgebuehr: Ist Kabel-Internet nutzbar?
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Borutta
2021-08-13 10:09:22 UTC
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Moin.

Ich habe einen(älteren) Mietvertrag, der mich nicht zur Beteiligung an
Gebühren für Kabelfernsehen zwingt.

Jüngere Mitmieter wird dieses Zeug leider aufgezwungen.

Eine Kabeldose wurde mal bei mir verlegt, der Anschluss ist also da.

Mich würde Kabel-Internet reizen (bisher verwende ich DSL).

Angenommen ich schließe einen Vertrag mit dem Kabel-Internet-Anbieter
Vodafone:

Erwachsen mir dadurch Nachteile in Bezug auf dann eventuell zu
zahlende Kabelfernsehgebühren?

Bei einer Kurzrecherche sahe ich, dass aufgrund einer Gesetzesänderung
ab dem 1.12.21 das sog. Nebenkostenprivileg fällt.

Vermutlich berührt das mein Thema, richtig.

Wirklich verstanden habe ich das alles jedoch (noch) nicht.

Über euren Rat freue ich mich. Danke.

Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Dieter Schmickler
2021-08-13 11:06:16 UTC
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Post by Andreas Borutta
Ich habe einen(älteren) Mietvertrag, der mich nicht zur Beteiligung an
Gebühren für Kabelfernsehen zwingt.
Post by Andreas Borutta
Jüngere Mitmieter wird dieses Zeug leider aufgezwungen.
Dieser Zwang wird spätestens Ende 2024 gesetzwidrig sein.
Post by Andreas Borutta
Angenommen ich schließe einen Vertrag mit dem Kabel-Internet-Anbieter
Erwachsen mir dadurch Nachteile in Bezug auf dann eventuell zu
zahlende Kabelfernsehgebühren?
IMHO ja. Da Du für den Kabelanschluss sowie für die Übertragung ( da
kommt es darauf an welches Paket Du gebucht hast ) wahrscheinlich mehr
bezahlst als IPTV. Außerdem bist Du mit IPTV viel flexibler und nicht an
die Kabelsteckdose gebunden.
Post by Andreas Borutta
Bei einer Kurzrecherche sahe ich, dass aufgrund einer Gesetzesänderung
ab dem 1.12.21 das sog. Nebenkostenprivileg fällt.
Die Änderung bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt können die
Kabelanschlussgebühren vom Vermieter nicht mehr über die
Nebenkostenabrechnung an den Mieter umgelegt werden. Mieter und
Vermieter müssen also neu verhandeln.
Post by Andreas Borutta
Vermutlich berührt das mein Thema, richtig.
Ich gehe davon aus.

Dieter
Andreas Borutta
2021-08-13 12:41:54 UTC
Permalink
Post by Dieter Schmickler
Post by Andreas Borutta
Angenommen ich schließe einen Vertrag mit dem Kabel-Internet-Anbieter
Erwachsen mir dadurch Nachteile in Bezug auf dann eventuell zu
zahlende Kabelfernsehgebühren?
IMHO ja. Da Du für den Kabelanschluss sowie für die Übertragung ( da
kommt es darauf an welches Paket Du gebucht hast ) wahrscheinlich mehr
bezahlst als IPTV.
Verstehe ich es richtig, dass bei einem Internet-Kabelvertrag
zusätzliche Gebühren anfallen, wenn ich die Websites von
öffentlich-rechtlichen Sendern wie ard.de und zdf.de* aufsuche?

Oder was meinst Du bitte mit IPTV?


Um meine vielleicht zu vage Frage aus dem Ausgangsposting zu
konkretisieren:

Wenn ich einen Kabel-Internetvertrag abschließe, erfährt dann zwingend
meine Vermieter davon, dass ich jetzt die Kabelleitung nutze und kann
er mir dann auch die Kabel-TV-Gebühren auferlegen?



Andreas

*
mit denen habe ich einen sehr alten nicht kündbaren Vertrag ; ), der
mich zur Zahlung von Gebühren verpflichtet, obwohl ich kein Fernsehen
schaue
--
http://fahrradzukunft.de
Dieter Schmickler
2021-08-13 13:03:51 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Verstehe ich es richtig, dass bei einem Internet-Kabelvertrag
zusätzliche Gebühren anfallen, wenn ich die Websites von
öffentlich-rechtlichen Sendern wie ard.de und zdf.de* aufsuche?
Also Internet und Kabel sind zwei verschiedene Übertragungsarten. Man
kann auch über Internet allle Öffentlich-rechtliche Sender kostenfrei
streamen ( z.B. mit vlc ). Das geht z.B. mit einem Raspi mit libreelec (
Kodi ) einwandfrei.
Post by Andreas Borutta
Oder was meinst Du bitte mit IPTV?
IPTV ist so etwas wie VoIP. Hier wird das TV-Signal kostenpflichtig über
das Internet bereit gestellt und ist mit einem Decoder ( am/im TV-Gerät
) abspielbar. Bei einem Telekomanschluss wäre das "Magentatv".
Post by Andreas Borutta
Wenn ich einen Kabel-Internetvertrag abschließe, erfährt dann zwingend
meine Vermieter davon, dass ich jetzt die Kabelleitung nutze und kann
er mir dann auch die Kabel-TV-Gebühren auferlegen?
Keine TV-Gebühren aber Kosten für den Kabelanschluß.

dieter
Andreas Borutta
2021-08-13 13:41:49 UTC
Permalink
Post by Dieter Schmickler
Post by Andreas Borutta
Oder was meinst Du bitte mit IPTV?
IPTV ist so etwas wie VoIP. Hier wird das TV-Signal kostenpflichtig über
das Internet bereit gestellt und ist mit einem Decoder ( am/im TV-Gerät
) abspielbar. Bei einem Telekomanschluss wäre das "Magentatv".
OK, ich dachte es sei ein generischer Begriff für die Übertragung von
Fernsehen via Interprotocol (IP).

Fernsehstream zählte ich dazu.

IPTV spielt für mich keine Rolle.
Post by Dieter Schmickler
Post by Andreas Borutta
Wenn ich einen Kabel-Internetvertrag abschließe, erfährt dann zwingend
meine Vermieter davon, dass ich jetzt die Kabelleitung nutze und kann
er mir dann auch die Kabel-TV-Gebühren auferlegen?
Keine TV-Gebühren aber Kosten für den Kabelanschluß.
Hier benötige ich bitte mehr Details.

Wer erhält die Gebühren?

Der Vermieter (um sie dann an den Kabelanbieter weiterzuleiten) oder
nur der Kabelanbieter (und der Vermieter erfährt nie davon)?

Ist meine Frage denn überhaupt klar geworden?

Spielt es irgendeine Rolle für mich, dass hier im Haus der Vermieter
eine Vermittlerrolle für den Kabelanbieter übernimmt?


Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Dieter Schmickler
2021-08-13 14:05:29 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Wer erhält die Gebühren?
Der Vermieter (um sie dann an den Kabelanbieter weiterzuleiten) oder
nur der Kabelanbieter (und der Vermieter erfährt nie davon)?
Ist meine Frage denn überhaupt klar geworden?
Spielt es irgendeine Rolle für mich, dass hier im Haus der Vermieter
eine Vermittlerrolle für den Kabelanbieter übernimmt?
Der Vermieter zahlt an den Kabelanbieter und legt dann die Kosten auf
seine Mieter um. So ist es normalerweise. Aber spätestens Ende 2024 ist
damit Schluss. Und wenn er nicht auf den Kosten sitzenbleiben will,
bleibt Ihm nichts anderes übrig als seine Vermittlerrolle aufzugeben.
Jeder Mieter muss sich dann selbst um alles bemühen.

Dieter
Ruediger
2021-09-17 21:43:36 UTC
Permalink
Maches doch einfach anders. Wenn das mit der gesetzlichen
Aenderung zum 01.12.21 wirklich so ist dann kÃŒndige deinen
Anschluss zum 31.12.21 -- Lass durchblicken dass du eine
KÃŒndigungsbestaetigung haben willst- und erwaehne dass du ab
01.01.21 einen eigenen Vertrag abschließen willst. Danach warte
die Reaktion ab. Warte mit einem neuen Vertragsabschluss so lange
ab bis dass der Techniker da war und das TV-Signal zu deiner
Wohnung gekappt hat. HierfÃŒr wird deine Wohnung nicht betreten-
sondern dies wird am Verteiler im Keller gemacht. Wenn das Signal
dann gekappt ist notiere dir das Datum ab wann der TV-Bilschirm
schwarz war, um fÃŒr Ungereimtheiten in folgenden NK-Abrechnungen
gewappnet zu sein. Schicke zuvor die KÃŒndigung des
TV-Gemeinschaftskabelanschlusses unbedingt per
Einwurfeinschreiben an deinen Vermieter und zusaetzlich zur
Hausverwaltung. Drucke dir aus dem Internet die
Sendungsverfolgung- also sprich die Zustellung (zugestellt am...)
aus. Danach sind die Anderen am Zug. Werden dir in Zikunft Kosten
in Rechnung gestellt kannst du Diese gerichtlich zurÃŒck
fordern.

Ralph Angenendt
2021-08-13 14:11:43 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Verstehe ich es richtig, dass bei einem Internet-Kabelvertrag
zusätzliche Gebühren anfallen, wenn ich die Websites von
öffentlich-rechtlichen Sendern wie ard.de und zdf.de* aufsuche?
Nein.
Post by Andreas Borutta
*
mit denen habe ich einen sehr alten nicht kündbaren Vertrag ; ), der
mich zur Zahlung von Gebühren verpflichtet, obwohl ich kein Fernsehen
schaue
Ja. Und der ist nicht Geräteabhängig, sondern seit 8 Jahren
Haushaltsbezogen.

Ralph
--
Übervaterlandverräter und Mutterkornblumenblau
Martin Gerdes
2021-08-13 16:16:03 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Wenn ich einen Kabel-Internetvertrag abschließe, erfährt dann zwingend
meine Vermieter davon, dass ich jetzt die Kabelleitung nutze und kann
er mir dann auch die Kabel-TV-Gebühren auferlegen?
Nein, wie auch? _Du_ schließt einen Vertrag mit der Kabelgesellschaft.
Der Vermieter hat damit nichts zu tun, einen Rahmenvertrag mit der
Kabelgesellschaft hat er ja in Deinem Fall nicht.
Martin Gerdes
2021-08-13 16:16:03 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Ich habe einen(älteren) Mietvertrag, der mich nicht zur Beteiligung an
Gebühren für Kabelfernsehen zwingt.
Ui! Das muß ein ziemlich alter Mietvertrag sein. Unser damaliger
Mietvertrag drückte uns die Kabelgebühr schon vor 30 Jahren auf (damals
9 DM/Monat).
Post by Andreas Borutta
Jüngere Mitmieter wird dieses Zeug leider aufgezwungen.
Je nu.
Post by Andreas Borutta
Eine Kabeldose wurde mal bei mir verlegt, der Anschluss ist also da.
Mich würde Kabel-Internet reizen (bisher verwende ich DSL).
Angenommen ich schließe einen Vertrag mit dem Kabel-Internet-Anbieter
Erwachsen mir dadurch Nachteile in Bezug auf dann eventuell zu
zahlende Kabelfernsehgebühren?
Wie immer: Es kommt darauf an.

Der Kabelanbieter möchte Dich natürlich möglichst umarmen, sprich: Dir
alle Dienste verkaufen, die er anbietet.

Du bekommst von ihm entweder digitales TV (und Radio) und/oder
Internetzugang mit Telefon. Die Einzelkomponenten sind teuer als das
Gesamtpaket.

Was Du haben willst, weißt Du selbst besser als wir, schau doch einfach
auf der Webseite von Vodafone nach!

Ich halte es für ein günstiges Angebot, daß Du Dir das Kabelinternet
schon einige Monate schalten lassen kannst, bevor Du aus dem
(vermutlich) Telekom-Vertrag heraus bist. Du hast eine gewisse Zeit dann
beide Zugangstechniken parallel und kannst prüfen, was sie ggf. im
Vergleich leisten.

Attraktiv sind auch die Angebote für Wechsler, schau mal bei Check24,
was es da gibt.
Post by Andreas Borutta
Bei einer Kurzrecherche sahe ich, dass aufgrund einer Gesetzesänderung
ab dem 1.12.21 das sog. Nebenkostenprivileg fällt.
Vermutlich berührt das mein Thema, richtig.
Je nu.
Post by Andreas Borutta
Wirklich verstanden habe ich das alles jedoch (noch) nicht.
Bisher gab es Bündelangebote für Vermieter von Mehrfamilienhäusern.
Dabei schloß der Vermieter einen Rahmenvertrag fürs Haus ab, dafür hat
Vodafone ausnahmslos jede Wohnung im Haus angeschlossen. Der Preis für
einen solchen Kabelanschluß betrug dann weniger als die Hälfte dessen,
was ein Einzelvertrag gekostet hat. Dafür mußte aber auch jeder Mieter
den Vertrag nehmen, die Kosten dafür wurden in den Nebenkosten
abgerechnet. Diese Regelung kippt nun zu, 1.12.2021

Betrifft Dich nur am Rande.
Andreas Borutta
2021-08-15 06:11:29 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Andreas Borutta
Erwachsen mir dadurch Nachteile in Bezug auf dann eventuell zu
zahlende Kabelfernsehgebühren?
Wie immer: Es kommt darauf an.
Der Kabelanbieter möchte Dich natürlich möglichst umarmen, sprich: Dir
alle Dienste verkaufen, die er anbietet.
Du bekommst von ihm entweder digitales TV (und Radio) und/oder
Internetzugang mit Telefon. Die Einzelkomponenten sind teuer als das
Gesamtpaket.
Das ist klar.

Wenn ich euch richtig verstehe, muss ich durch den Abschluss eines
Internetzugangs mit Telefon (und nur dieses Paket, ohne TV) beim
Kabelanbieter nicht danach - durch physische Nutzung der Leitung -
automatisch auch an den Vermieter die Kabel-TV zahlen.

Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Dieter Schmickler
2021-08-15 06:58:03 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
automatisch auch an den Vermieter die Kabel-TV zahlen.
Nach Ablauf der Übergangsfrist, Ende 2024, kann der Vermieter die Kosten
für Kabel-TV nicht mehr umlegen. Deshalb musst Du Dich selbst darum
kümmern. IMHO wird ansonsten wohl der Kabelanschluss gesperrt werden (
es sei denn, der Vermieter zahlt freiwillig Deine Gebühren ).

Dieter
Martin Gerdes
2021-08-15 20:00:04 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Wenn ich euch richtig verstehe, muss ich durch den Abschluss eines
Internetzugangs mit Telefon (und nur dieses Paket, ohne TV) beim
Kabelanbieter nicht danach - durch physische Nutzung der Leitung -
automatisch auch an den Vermieter die Kabel-TV zahlen.
Durch die Brust ins Auge. Diesen Satz habe ich mehrfach lesen müssen.

Once upon a time sorgte der damalige Bundespostminister (!) dafür, daß
die Republik flächendeckend verkabelt wurde. In den Ausbaugebieten legte
die Kabelgesellschaft in jedes Haus einen Übergabepunkt, diese Maßnahme
mußte der Hausbesitzer auch dulden.

Wollte der Mieter oder Eigentümer dann aber Kabel-TV haben, mußte er
einen Vertrag mit der Kabelgesellschaft abschließen.

Aus Rationalisierungsgründen bot die Kabelgesellschaft an, in
Mehrfamilienhäusern ALLE Wohneinheiten ans Kabel anzuschließen, das
kostete pro Teilnehmer nur etwa die Hälfte, es mußten aber alle
Wohneinheiten des Hauses angeschlossen werden, und es gab nur einen
Vertrag, nämlich den zwischen der Kabelgesellschaft und dem Vermieter.
Wer in einem Mehrfamilienhaus schon selbst einen Kabelvertrag hatte,
konnte sich freuen, weil es für den dann das Kabel-TV nämlich billiger
wurde. Abgerechnet wurde ein solcher Sammel-Kabel-Vertrag über die
Nebenkosten.

Das ist bei Dir offensichtlich nicht der Fall.

Auf der anderen Seite behauptest Du, daß der Vermieter in Deinem Haus
eine Vermittlungstätigkeit für die Kabelgesellschaft übernehmen würde.

| Spielt es irgendeine Rolle für mich, dass hier im Haus der
| Vermieter eine Vermittlerrolle für den Kabelanbieter übernimmt?

Darauf kann ich mir keinen Reim machen. Man kann anderen Leuten nicht
raten, wenn man die Situation nicht im Detail kennt.

Warum fragst Du das eigentlich nicht (sinnvollerweise schriftlich) die
Kabelgesellschaft oder Deinen Vermieter, wenn der Verdacht besteht, daß
es bei Dir da eine Spezialkonstruktion gibt?
Marc Haber
2021-08-16 11:20:56 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Once upon a time sorgte der damalige Bundespostminister (!) dafür, daß
die Republik flächendeckend verkabelt wurde. In den Ausbaugebieten legte
die Kabelgesellschaft in jedes Haus einen Übergabepunkt, diese Maßnahme
mußte der Hausbesitzer auch dulden.
Wollte der Mieter oder Eigentümer dann aber Kabel-TV haben, mußte er
einen Vertrag mit der Kabelgesellschaft abschließen.
Aus Rationalisierungsgründen bot die Kabelgesellschaft an, in
Mehrfamilienhäusern ALLE Wohneinheiten ans Kabel anzuschließen, das
kostete pro Teilnehmer nur etwa die Hälfte, es mußten aber alle
Wohneinheiten des Hauses angeschlossen werden, und es gab nur einen
Vertrag, nämlich den zwischen der Kabelgesellschaft und dem Vermieter.
Wer in einem Mehrfamilienhaus schon selbst einen Kabelvertrag hatte,
konnte sich freuen, weil es für den dann das Kabel-TV nämlich billiger
wurde. Abgerechnet wurde ein solcher Sammel-Kabel-Vertrag über die
Nebenkosten.
Dazwischen gab es auch noch Anbieter der "Netzebene 3", die dem
Vermieter diese Aufgabe abnehmen wollten und mit (nach damaligen
Standards) äußerst unseriösen Vertriebsmethoden aufgefallen sind.

Grüße
Marc
--
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