Marco Körner
2008-06-04 13:28:33 UTC
Hallo,
ich bin Hauptmieter einer 4-Zimmer-Wohnung und habe 2 Zimmer an eine
weitere Person untervermietet. Diese hat mir nun schriftlich "fristlos
gekündigt" (was natürlich nicht möglich ist), woraufhin ich eine
Antwort per Einschreiben (eigenhändig) an die Adresse, die im
Mietvertrag angegebene wurde, geschickt habe. Bei der Adresse handelt
es sich um die Anschrift der Eltern. Laut Sendestatus wurde sie beim
Zustellversuch (natürlich) nicht angetroffen und wurde benachrichtig.
Meine Fragen wären nun:
- Zählt das jetzt rechtlich schon als Zustellung?
- Ist der Mieter verpflichtet, mir Änderungen der zustellfähigen
Adresse mitzuteilen? Beispielsweise die neue Adresse nach dem Auszug.
- Falls nicht: wie kann ich dann fristgerecht auf diese "Kündigung"
reagieren?
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Körner
ich bin Hauptmieter einer 4-Zimmer-Wohnung und habe 2 Zimmer an eine
weitere Person untervermietet. Diese hat mir nun schriftlich "fristlos
gekündigt" (was natürlich nicht möglich ist), woraufhin ich eine
Antwort per Einschreiben (eigenhändig) an die Adresse, die im
Mietvertrag angegebene wurde, geschickt habe. Bei der Adresse handelt
es sich um die Anschrift der Eltern. Laut Sendestatus wurde sie beim
Zustellversuch (natürlich) nicht angetroffen und wurde benachrichtig.
Meine Fragen wären nun:
- Zählt das jetzt rechtlich schon als Zustellung?
- Ist der Mieter verpflichtet, mir Änderungen der zustellfähigen
Adresse mitzuteilen? Beispielsweise die neue Adresse nach dem Auszug.
- Falls nicht: wie kann ich dann fristgerecht auf diese "Kündigung"
reagieren?
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Körner