Post by Wolfgang MayPost by Mark SeinPost by Stefan SchmitzPost by Mark SeinWenn dem alten Vermieter aber kein Schaden entstünde, wäre eine Reglung,
die ihn zur befristeten Verlängerung des Mietvertrages verpflichten
kann, sinnvoll.
Wenn die Wohnung nicht anderweitig benötigt wird, kann der Mieter auch
einfach nicht ausziehen. Dann ist der Vertrag zwar de jure nicht
verlängert, aber de facto hat es den Effekt.
Blöd nur, wenn das Verhältnis so mies ist, dass der VM direkt am
nächsten Tag Räumungsklage erhebt.
Kann man den Kosten der Räumungsklage entgehen, wenn man dem Vermieter
die Umstände erklärt und zusichert, dass man z.B. nach 2 oder 4 Wochen
ganz sicher geräumt hat?
Das duerfte Verhandlungssache sein.
Verhandlungen sind wegen des Zeitdrucks schlecht und angesichts des
bisherigen Verhaltens des VM wenig erfolgversprechend. Der VM macht nur
das, was er unbedingt machen muss, und auch nur dann, wenn man ihn
zwingt. Die meisten Nachbarn haben ähnliche Probleme mit ihm.
Post by Wolfgang MayDa sich ein Vermieter aber de facto fuer ein Versprechen "dass man
nach 2 oder 4 Wochen ganz sicher geraeumt hat" in der deutschen Rechtslage
im Ernstfall nichts kaufen kann, koennte eine "Risikopraemie" angemessen
sein.
Die dürfte saftig ausfallen.
Post by Wolfgang MayEin Verzicht des Vermieters auf eine Raeumungsklage koennte ggf spaeter
als "stillschweigende Duldung" gedeutet werden - es waere also fuer ihn
nicht zu empfehlen.
Die Räumungsklage könnte er ja noch einreichen, falls der Mieter den
zweiten angekündigten Räumungstermin nicht einhält.
Post by Wolfgang MayEin anschauliches Beispiel, dass die unausgewogen Mieter- bzw Mietnomaden-
freundliche Gesetzgebung schlussendlich fuer die meisten Mieter
eher mieterfeindliche Auswirkungen hat.
Mit dem alten Vermieter gab es diese Probleme nicht. Der wohnte selbst
hier in der Anlage und da war alles einwandfrei. Kleinigkeiten sind
schnell und unbürokratisch behoben worden.
Probleme gibt es hier erst, seitdem die Anlage an einen Immobilienfonds
verkauft worden ist, und die Verwaltungsgesellschaft Höchstpreise für
wesentlich schlechtere Leistungen abliefert.
Welchen Schaden die damit anrichten, kann sich kaum jemand vorstellen,
der nicht davon betroffen ist. Aber zum Glück sind die jetzt auch weg
vom Fenster.
http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/curanis103.html
Seitdem Eigentümerwechsel Mitte 2007 sind von 32 Mietparteien 28
ausgezogen. Einige wären ohnehin ausgezogen, aber viele hatten auch
einfach die Pappe von den Zuständen hier auf.
Es gibt also nicht nur Mietnomaden, sondern auch Vermieterhaie, sodass
ich die bestehenden Regelungen in der Summe nicht als zu
mieterfreundlich empfinde.
--
Mark