Paul Lenz
2006-04-07 09:22:06 UTC
Vorgestern war Abnahme meiner ehemaligen Wohnung, und wie zu
erwarten gab es Streit. Ich hatte ja die Pflicht, Schäden zu beseitigen,
und das hatte ich getan: der Fußboden hatte diverse tiefe Kratzer,
ich hatte also eine Schleifmaschine ausgeliehen, die Kratzer
weggeschliffen und diese Stellen fachgerecht neu versiegelt.
Aber das sieht man natürlich, das Holz ist dort relativ hell.
Ich sagte dem Vermieter, diese Stellen dunkeln mit der Zeit nach
und werden unsichtbar, aber er meinte, nein, so einen fleckigen
Boden könne er nicht vermieten. (Er ist sehr pingelig, er möchte
auch geputzte Fenster usw. haben.) In meinem Hobbyraum gibt es
auch noch eine Stelle, wo die Oberfläche stark abgenutzt ist, weil ich
da mit dem Bürostuhl herumgerollt bin. Die fand ich aber nicht so
schlimm, das halte ich für normale Abnutzung. Er hält das für eine
eindeutige Beschädigung.
Wenn ihm diese hellen Stellen nicht passen, gibt es nur eine
Möglichkeit: die gesamte Wohnung abschleifen und versiegeln zu
lassen. Ich selbst kann das nicht machen, dazu braucht es große
Maschinen, die schaffe ich gar nicht die Treppe rauf. Und ich
halte das auch nicht für meine Aufgabe.
Ich bin nun der Meinung, dass es nach 22 (!) Jahren Benutzung
ganz normal ist, einen Parkettboden abschleifen zu lassen, und
dass das der Vermieter zu bezahlen hat. Der meint aber, bei sich
zu Hause hätte er sein Parkett seit 40 Jahren nicht abschleifen
müssen. Naja... es gibt ja auch noch VW Käfer mit Brezelfenster,
aber das ist ja auch nicht gerade die Normalität, oder?
Also was nun? Gibt es Gerichtsurteile zu solchen oder ähnlichen
Fällen? Wir haben beide keine Lust, uns zu streiten und Rechtsanwälte
reich zu machen. Gibt es vielleicht neutrale Schiedsstellen für so etwas?
Paul Lenz
erwarten gab es Streit. Ich hatte ja die Pflicht, Schäden zu beseitigen,
und das hatte ich getan: der Fußboden hatte diverse tiefe Kratzer,
ich hatte also eine Schleifmaschine ausgeliehen, die Kratzer
weggeschliffen und diese Stellen fachgerecht neu versiegelt.
Aber das sieht man natürlich, das Holz ist dort relativ hell.
Ich sagte dem Vermieter, diese Stellen dunkeln mit der Zeit nach
und werden unsichtbar, aber er meinte, nein, so einen fleckigen
Boden könne er nicht vermieten. (Er ist sehr pingelig, er möchte
auch geputzte Fenster usw. haben.) In meinem Hobbyraum gibt es
auch noch eine Stelle, wo die Oberfläche stark abgenutzt ist, weil ich
da mit dem Bürostuhl herumgerollt bin. Die fand ich aber nicht so
schlimm, das halte ich für normale Abnutzung. Er hält das für eine
eindeutige Beschädigung.
Wenn ihm diese hellen Stellen nicht passen, gibt es nur eine
Möglichkeit: die gesamte Wohnung abschleifen und versiegeln zu
lassen. Ich selbst kann das nicht machen, dazu braucht es große
Maschinen, die schaffe ich gar nicht die Treppe rauf. Und ich
halte das auch nicht für meine Aufgabe.
Ich bin nun der Meinung, dass es nach 22 (!) Jahren Benutzung
ganz normal ist, einen Parkettboden abschleifen zu lassen, und
dass das der Vermieter zu bezahlen hat. Der meint aber, bei sich
zu Hause hätte er sein Parkett seit 40 Jahren nicht abschleifen
müssen. Naja... es gibt ja auch noch VW Käfer mit Brezelfenster,
aber das ist ja auch nicht gerade die Normalität, oder?
Also was nun? Gibt es Gerichtsurteile zu solchen oder ähnlichen
Fällen? Wir haben beide keine Lust, uns zu streiten und Rechtsanwälte
reich zu machen. Gibt es vielleicht neutrale Schiedsstellen für so etwas?
Paul Lenz