Nicholas A. Preyß
2003-12-12 14:16:53 UTC
Hi,
wir haben vor ein paar Monaten einen neuen Stromzähler vom "Gas- und
E-Werk" installiert bekommen, jetzt haben die festgestellt, dass der
wohl irgendwann in letzter Zeit seinen Geist aufgegeben hat und einfach
stehen geblieben ist.
Auf welcher Grundlage darf der Strom jetzt abgerechnet werden? Ich
persönlich würde sagen, dass das "Gas- und E-Werk" für den Stromzähler
und seine Funktion verantwortlich ist und deshalb, solange die
Verplombung des Stromzählers intakt ist, wir nur für den angezeigten
Strombetrag aufkommen müssen. Weil der Dienstleister nachweisen muss was
er geliefert hat und nicht einfach irgendeinen geschätzten Wert nehmen
kann. Im Gegensatz zu Schätzungen bei Nichtablesen in einem Jahr kann
jetzt ja der wahre Zählerstand nie ermittelt werden und deshalb gleicht
sich ein Fehler bei der Schätzung nie aus.
Darf der Stromlieferant solch eine Schätzung die wahrscheinlich zu
Lasten des Kunden geht, weil zwischenzeitlich Peronen aus dem Haushalt
ausgezogen sind überhaupt in Rechnung stellen? Und gibt es für den
Stromkunden eine Sorgfaltspflicht zur Überprüfung ob der Zähler mitläuft?
Da das Gerät ein digitaler Zähler ist, gibt es keine Laufrad an dem auf
einen Blick sehen könnte, dass er weiterläuft.
mfg
nicholas
wir haben vor ein paar Monaten einen neuen Stromzähler vom "Gas- und
E-Werk" installiert bekommen, jetzt haben die festgestellt, dass der
wohl irgendwann in letzter Zeit seinen Geist aufgegeben hat und einfach
stehen geblieben ist.
Auf welcher Grundlage darf der Strom jetzt abgerechnet werden? Ich
persönlich würde sagen, dass das "Gas- und E-Werk" für den Stromzähler
und seine Funktion verantwortlich ist und deshalb, solange die
Verplombung des Stromzählers intakt ist, wir nur für den angezeigten
Strombetrag aufkommen müssen. Weil der Dienstleister nachweisen muss was
er geliefert hat und nicht einfach irgendeinen geschätzten Wert nehmen
kann. Im Gegensatz zu Schätzungen bei Nichtablesen in einem Jahr kann
jetzt ja der wahre Zählerstand nie ermittelt werden und deshalb gleicht
sich ein Fehler bei der Schätzung nie aus.
Darf der Stromlieferant solch eine Schätzung die wahrscheinlich zu
Lasten des Kunden geht, weil zwischenzeitlich Peronen aus dem Haushalt
ausgezogen sind überhaupt in Rechnung stellen? Und gibt es für den
Stromkunden eine Sorgfaltspflicht zur Überprüfung ob der Zähler mitläuft?
Da das Gerät ein digitaler Zähler ist, gibt es keine Laufrad an dem auf
einen Blick sehen könnte, dass er weiterläuft.
mfg
nicholas