Discussion:
Stromzaehler stehengeblieben, was muss man zahlen?
(zu alt für eine Antwort)
Nicholas A. Preyß
2003-12-12 14:16:53 UTC
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Hi,
wir haben vor ein paar Monaten einen neuen Stromzähler vom "Gas- und
E-Werk" installiert bekommen, jetzt haben die festgestellt, dass der
wohl irgendwann in letzter Zeit seinen Geist aufgegeben hat und einfach
stehen geblieben ist.
Auf welcher Grundlage darf der Strom jetzt abgerechnet werden? Ich
persönlich würde sagen, dass das "Gas- und E-Werk" für den Stromzähler
und seine Funktion verantwortlich ist und deshalb, solange die
Verplombung des Stromzählers intakt ist, wir nur für den angezeigten
Strombetrag aufkommen müssen. Weil der Dienstleister nachweisen muss was
er geliefert hat und nicht einfach irgendeinen geschätzten Wert nehmen
kann. Im Gegensatz zu Schätzungen bei Nichtablesen in einem Jahr kann
jetzt ja der wahre Zählerstand nie ermittelt werden und deshalb gleicht
sich ein Fehler bei der Schätzung nie aus.
Darf der Stromlieferant solch eine Schätzung die wahrscheinlich zu
Lasten des Kunden geht, weil zwischenzeitlich Peronen aus dem Haushalt
ausgezogen sind überhaupt in Rechnung stellen? Und gibt es für den
Stromkunden eine Sorgfaltspflicht zur Überprüfung ob der Zähler mitläuft?
Da das Gerät ein digitaler Zähler ist, gibt es keine Laufrad an dem auf
einen Blick sehen könnte, dass er weiterläuft.

mfg
nicholas
Jana Detlef
2003-12-13 11:05:03 UTC
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Hi,
[stromzähler stehengeblieben... muss ich die "schätzung" bezahlen, bzw darf
der verbrauch geschätzt werden]

also wir hatten vor kurzem fast dasselbe problem
unser verbrauch der auf der abrechnung stand, war der von noch nicht einmal
einem monat
das fanden wir merkwürdig und haben bei den stadtwerken angerufen, die
meinte, dass wenn der zähler stehengeblieben ist, sie das zu unseren gunsten
schätzen
ich denke mal du musst es bezahlen, die leute die viel verbrauchen, werden
sich da sicher freuen
es ist auch deine pflicht solche unstimmigkeiten zu melden, auch wenn sie
vielleicht nicht immer in deinem interesse sind

wonach sie das berechnen, weiß ich nicht, wahrscheinlich aus irgendwelchen
durchschnittswerten
wenn du dort schon länger wohnst, bestimmt auch nach dem verbrauch vom
vorjahr

Jana
Nicholas A. Preyß
2003-12-13 11:33:12 UTC
Permalink
Post by Jana Detlef
[stromzähler stehengeblieben... muss ich die "schätzung" bezahlen, bzw darf
der verbrauch geschätzt werden]
[...]
unser verbrauch der auf der abrechnung stand, war der von noch nicht einmal
einem monat
das fanden wir merkwürdig und haben bei den stadtwerken angerufen, die
meinte, dass wenn der zähler stehengeblieben ist, sie das zu unseren gunsten
schätzen
ich denke mal du musst es bezahlen,...
Wieso? Wieso muss ich etwas bezahlen von dem der Energieversorger
bestenfalls glaubt dass ich es verbraucht habe?
Post by Jana Detlef
es ist auch deine pflicht solche unstimmigkeiten zu melden, auch wenn sie
vielleicht nicht immer in deinem interesse sind
Es ist dem Energierversorger aufegfallen, bevor wir überhaupt eine
Abrechnung bekommen haben.
Post by Jana Detlef
wonach sie das berechnen, weiß ich nicht, wahrscheinlich aus irgendwelchen
durchschnittswerten
wenn du dort schon länger wohnst, bestimmt auch nach dem verbrauch vom
vorjahr
Sie meinten sie würden es aus dem Durchschnitt der letzten 5Jahren
berechnen, aber wie gesagt dass in den letzten 2 Jahren die Hälfte der
Bewohner ausgezogen sind.

nicholas
Rüdiger Pohlen
2003-12-13 17:00:54 UTC
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Post by Nicholas A. Preyß
Post by Jana Detlef
unser verbrauch der auf der abrechnung stand, war der von noch nicht einmal
einem monat
das fanden wir merkwürdig und haben bei den stadtwerken angerufen, die
meinte, dass wenn der zähler stehengeblieben ist, sie das zu unseren gunsten
schätzen
ich denke mal du musst es bezahlen,...
Wieso? Wieso muss ich etwas bezahlen von dem der Energieversorger
bestenfalls glaubt dass ich es verbraucht habe?
Weil dein Verbrauch nicht plötzlich gegen 0 geht.
Du hast mit ziemlicher Sicherheit genau so viel Verbraucht, wie letztes
Jahr. In aller Regel sogar etwas mehr.
Post by Nicholas A. Preyß
Sie meinten sie würden es aus dem Durchschnitt der letzten 5Jahren
berechnen, aber wie gesagt dass in den letzten 2 Jahren die Hälfte der
Bewohner ausgezogen sind.
Damit bleibt der Durchschnitt trotzdem ein guter Wert.
Beispiel. Nehmen wir mal an, Ihr hättet vor 5 Jahren 5000 Kw/h im Jahr
verbraucht.
Im Jahr danach auch 5000, danach dann nur 4500 und dann nach Auszug nur 4000
und nochmal 4000.
Der Durchschnittswert wäre dann 4500. Kommt also doch ganz gut hin.
Bernd Mayer
2003-12-13 17:11:34 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Damit bleibt der Durchschnitt trotzdem ein guter Wert.
Beispiel. Nehmen wir mal an, Ihr hättet vor 5 Jahren 5000 Kw/h im Jahr
verbraucht.
Im Jahr danach auch 5000, danach dann nur 4500 und dann nach Auszug nur 4000
und nochmal 4000.
Der Durchschnittswert wäre dann 4500. Kommt also doch ganz gut hin.
Es sind genau 12,5 % zuviel.

Für diese Rechnung solltest Du im nächsten Jahr 28,5 % MWSt bezahlen:
Das kommt nach Deiner Logik doch ganz gut hin.
--
MR. MCBRIDE: Yes, Your Honor. ... I want to walk the Court through
enough of our complaint to help the Court understand that IBM clearly
did contribute a lot of the Unix-related information into Linux.
We just don't know what it is.
Rüdiger Pohlen
2003-12-13 17:30:42 UTC
Permalink
Post by Bernd Mayer
Post by Rüdiger Pohlen
Damit bleibt der Durchschnitt trotzdem ein guter Wert.
Beispiel. Nehmen wir mal an, Ihr hättet vor 5 Jahren 5000 Kw/h im Jahr
verbraucht.
Im Jahr danach auch 5000, danach dann nur 4500 und dann nach Auszug nur 4000
und nochmal 4000.
Der Durchschnittswert wäre dann 4500. Kommt also doch ganz gut hin.
Es sind genau 12,5 % zuviel.
Was sind 12,5% zuviel ?
Post by Bernd Mayer
Das kommt nach Deiner Logik doch ganz gut hin.
Du sprichst extrem in Rätseln. Kannst Du dich mal klarer ausdrücken ?
Rüdiger Pohlen
2003-12-13 16:56:06 UTC
Permalink
Post by Nicholas A. Preyß
Auf welcher Grundlage darf der Strom jetzt abgerechnet werden? Ich
persönlich würde sagen, dass das "Gas- und E-Werk" für den Stromzähler
und seine Funktion verantwortlich ist und deshalb, solange die
Verplombung des Stromzählers intakt ist, wir nur für den angezeigten
Strombetrag aufkommen müssen. Weil der Dienstleister nachweisen muss was
er geliefert hat und nicht einfach irgendeinen geschätzten Wert nehmen
kann.
Doch, kann er. Er darf Schätzen.
Er schaut sich einfach an, was Du letztes Jahr in diesen Monaten verbraucht
hast und rechnet das hoch.
Post by Nicholas A. Preyß
Darf der Stromlieferant solch eine Schätzung die wahrscheinlich zu
Lasten des Kunden geht,
Warum sollte das so sein ?
Was, wenn es zu deinen Gunsten ausgeht ?
Post by Nicholas A. Preyß
weil zwischenzeitlich Peronen aus dem Haushalt
ausgezogen sind
Und wieviel neue Geräte hast Du jetzt ?
Nicholas A. Preyß
2003-12-13 17:30:00 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Doch, kann er. Er darf Schätzen.
Auf welcher Grundlage? Ein Restaurant darf ja auch nicht schätzen,
wieviel ich bestellt habe und danach berechnen.
Post by Rüdiger Pohlen
Er schaut sich einfach an, was Du letztes Jahr in diesen Monaten verbraucht
hast und rechnet das hoch.
Das stimmt vielleicht im Durchschnitte, könnte aber auch nur einen einzigen Cent
(vermutlich sogar ganz viele) über dem liegen.
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Nicholas A. Preyß
Darf der Stromlieferant solch eine Schätzung die wahrscheinlich zu
Lasten des Kunden geht,
Warum sollte das so sein ?
Was, wenn es zu deinen Gunsten ausgeht ?
Es ist doch völlig inakzeptabel das es zu meinen Ungunsten ausgehen
könnte, wennn der Fehler bei einem schadhaften Gerät des
Energieversorgers liegt. Wieso sollte ich auch nur einen einzigen Cent
zuviel für dessen Fehler bezahlen?
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Nicholas A. Preyß
weil zwischenzeitlich Peronen aus dem Haushalt
ausgezogen sind
Und wieviel neue Geräte hast Du jetzt ?
Ich wüsste von keinem grundsätzlich neuen Gerät, sondern nur Geräte die
erneuert wurden und jetzt vermutlich stromsparender arbeiten z.B. Eco
Waschmaschine etc.

nicholas
Rüdiger Pohlen
2003-12-13 18:21:40 UTC
Permalink
Post by Nicholas A. Preyß
Post by Rüdiger Pohlen
Doch, kann er. Er darf Schätzen.
Auf welcher Grundlage? Ein Restaurant darf ja auch nicht schätzen,
wieviel ich bestellt habe und danach berechnen.
Blöder Vergleich. Der Handwerker läuft auch nicht mit der Stopuhr.
Übrigens. Auch das Finanzamt darf Schätzen. :-)
Wo das steht ? Lies mal die AGB des Versorgungsunternehmens.
Post by Nicholas A. Preyß
Post by Rüdiger Pohlen
Er schaut sich einfach an, was Du letztes Jahr in diesen Monaten verbraucht
hast und rechnet das hoch.
Das stimmt vielleicht im Durchschnitte, könnte aber auch nur einen einzigen Cent
(vermutlich sogar ganz viele) über dem liegen.
Oder auch darunter. Ist also kein Argument.
Post by Nicholas A. Preyß
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Nicholas A. Preyß
Darf der Stromlieferant solch eine Schätzung die wahrscheinlich zu
Lasten des Kunden geht,
Warum sollte das so sein ?
Was, wenn es zu deinen Gunsten ausgeht ?
Es ist doch völlig inakzeptabel das es zu meinen Ungunsten ausgehen
könnte, wennn der Fehler bei einem schadhaften Gerät des
Energieversorgers liegt. Wieso sollte ich auch nur einen einzigen Cent
zuviel für dessen Fehler bezahlen?
Was willst Du stattdessen zahlen ? Gar nichts ?
Das ist ja noch viel mehr "inakzeptabel". Du hast mit sicherheit Strom
verbraucht. Es ist im Schnitt auch die selbe menge, wie letztes Jahr und das
Jahr davor.
Post by Nicholas A. Preyß
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Nicholas A. Preyß
weil zwischenzeitlich Peronen aus dem Haushalt
ausgezogen sind
Und wieviel neue Geräte hast Du jetzt ?
Ich wüsste von keinem grundsätzlich neuen Gerät, sondern nur Geräte die
erneuert wurden und jetzt vermutlich stromsparender arbeiten z.B. Eco
Waschmaschine etc.
Stromsparender ? Wenn Du dich da mal nicht irrst. Eco heist nicht
Stromsparend.
Früher hatten Geräte noch einen Schalter, mit denen man diese definitiv vom
Netz trennen konnte. Heutzutage ist das eher selten. Also könntest Du durch
diese neuen Geräte auch mehr Strom verbraucht haben, als früher.
grummich_frank
2003-12-13 18:30:47 UTC
Permalink
Rüdiger Pohlen schrieb in Nachricht ...
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Rüdiger Pohlen
Doch, kann er. Er darf Schätzen.
NOchmal - warum?
Post by Rüdiger Pohlen
Übrigens. Auch das Finanzamt darf Schätzen. :-)
Richtig
Post by Rüdiger Pohlen
Wo das steht ? Lies mal die AGB des Versorgungsunternehmens.
Steht bei uns nix von schätzen :-) ...und nu?
Rüdiger Pohlen
2003-12-13 20:08:37 UTC
Permalink
Post by grummich_frank
Post by Rüdiger Pohlen
Wo das steht ? Lies mal die AGB des Versorgungsunternehmens.
Steht bei uns nix von schätzen :-) ...und nu?
Ich verstehe dein Problem echt nicht. Die schätzen den durchschnitt aus den
letzten 5 Jahren. Damit erreichen die schon einen verdammt guten Wert nahe
an der Realität.
Zudem könntest Du noch hergehen und sagen, das zusätzlich der Durchschnit
der letzen 3 Monate und der 3 folgenden Monate genommen werden soll.
Du hast den Strom verbraucht, also mußt Du den auch bezahlen. Mir kommt es
so vor, als wenn Du verzweifelt eine möglichkeit suchst, das niht bezahlen
zu müssen.

Dein Energieversorger weiß auch, das der Zählerausfall zu seinen lasten
geht. Deswegen wird er immer zu deinen Gunsten schätzen.
grummich_frank
2003-12-13 18:09:29 UTC
Permalink
Rüdiger Pohlen schrieb in Nachricht ...
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Nicholas A. Preyß
Auf welcher Grundlage darf der Strom jetzt abgerechnet werden? Ich
persönlich würde sagen, dass das "Gas- und E-Werk" für den
Stromzähler
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Nicholas A. Preyß
und seine Funktion verantwortlich ist und deshalb, solange die
Verplombung des Stromzählers intakt ist, wir nur für den angezeigten
Strombetrag aufkommen müssen. Weil der Dienstleister nachweisen muss was
er geliefert hat und nicht einfach irgendeinen geschätzten Wert nehmen
kann.
Doch, kann er. Er darf Schätzen.
Er schaut sich einfach an, was Du letztes Jahr in diesen Monaten verbraucht
hast und rechnet das hoch.
Beantwortet aber nicht die zwingend notwendige Frage - auf welcher
Rechtsgrundlage darf er schätzen? nix Grundlage - nix schätzen.
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Nicholas A. Preyß
Darf der Stromlieferant solch eine Schätzung die wahrscheinlich zu
Lasten des Kunden geht,
Warum sollte das so sein ?
Was, wenn es zu deinen Gunsten ausgeht ?
Ohne Grundlage schätz er nicht -> 0 Verbrauch ->sehr zu meinen GUnsten
:-)
Rüdiger Pohlen
2003-12-13 19:56:37 UTC
Permalink
Post by Nicholas A. Preyß
Post by Rüdiger Pohlen
Doch, kann er. Er darf Schätzen.
Er schaut sich einfach an, was Du letztes Jahr in diesen Monaten
verbraucht
Post by Rüdiger Pohlen
hast und rechnet das hoch.
Beantwortet aber nicht die zwingend notwendige Frage - auf welcher
Rechtsgrundlage darf er schätzen? nix Grundlage - nix schätzen.
Schau in die AGB. Da stehts sicher drin.
Post by Nicholas A. Preyß
Post by Rüdiger Pohlen
Warum sollte das so sein ?
Was, wenn es zu deinen Gunsten ausgeht ?
Ohne Grundlage schätz er nicht -> 0 Verbrauch ->sehr zu meinen GUnsten
:-)
netter Traum. Nur zerplatzt der sehr schnell wie eine Seifenblase.
Ulrich Hege
2003-12-13 22:57:45 UTC
Permalink
Hallo,
Post by grummich_frank
Beantwortet aber nicht die zwingend notwendige Frage - auf welcher
Rechtsgrundlage darf er schätzen? nix Grundlage - nix schätzen.
In der AVBEltV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden ), §21 (1) findest Du die
Grundlage: (War gerade erst Thema hier oder in einer verwandten Newsgroup):

"(1) Ergibt eine Prüfung der Meßeinrichtungen eine Überschreitung der
Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des
Rechnungsbetrages festgestellt, so ist der zuviel oder zuwenig
berechnete Betrag zu erstatten oder nachzuentrichten. Ist die Größe des
Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Meßeinrichtung
nicht an, so ermittelt das Elektrizitätsversorgungsunternehmen den
Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem
Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung
des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen
Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind
angemessen zu berücksichtigen. "

Der letzte Satz sagt mir, dass OP Nicholas eine Fehlschätzung wegen
zwischenzeitlich ausgezogener Haushaltsmitglieder durchaus verhindern
kann, wenn er diesen Umstand dem Gas- und E-Werk in angemessener Form
zur Kenntnis bringt und belegt.

Gruß
Ulrich
Nicholas A. Preyß
2003-12-14 10:00:23 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hege
In der AVBEltV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden ), §21 (1) findest Du die
"(1) Ergibt eine Prüfung der Meßeinrichtungen eine Überschreitung der
Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des
Rechnungsbetrages festgestellt, so ist der zuviel oder zuwenig
berechnete Betrag zu erstatten oder nachzuentrichten. Ist die Größe des
Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Meßeinrichtung
nicht an, so ermittelt das Elektrizitätsversorgungsunternehmen den
Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem
Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung
des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen
Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind
angemessen zu berücksichtigen. "
Der letzte Satz sagt mir, dass OP Nicholas eine Fehlschätzung wegen
zwischenzeitlich ausgezogener Haushaltsmitglieder durchaus verhindern
kann, wenn er diesen Umstand dem Gas- und E-Werk in angemessener Form
zur Kenntnis bringt und belegt.
Vielen Dank, genau das war was ich gesucht habe.

nicholas

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