Helmut
2020-06-11 10:58:00 UTC
Hallo!
Ich habe eine Frage an die juristischen
Fachleute hier:
In unserem Wohnblock werden diverse Ab-
rechnungspositionen einmal nach qm und
dann nach MEA verteilt.
Dies steht z.T. so in der TE. (Die hat
m.M.n. doch einige Fehler; wie z.Bsp.
sind da für die einzelnen Wohng. Rohbau-
maße angegeben, manche Vorgaben wider-
sprechen m.M.n. dem WEG ... - dies nur
am Rande)
Aufgefallen ist mir jetzt, dass (fast
nahezu) gleiche Wo. übereinander ziemlich
unterschiedliche MEA's haben.
Ne kleine XLS-Tabelle verblüffte mich
doch dann gewaltig: Bei einem Vergleich
qm pro MEA war eine Erdgeschoss-Wohng.
Spitzenreiter. Meine relativ kleine Wo.
im obersten, also 3. Stock, hat danach
über 5 qm mehr Anteilskosten zu bezahlen,
als wenn der Umlageschlüssel "qm" wäre.
Die doppelt so große Nachbar-Wo. muss
sogar bei dem MEA-Umlageschlüssel über
8 qm mehr bezahlen, als wenn die Wohng.
nach qm abgerechnet würde.
So nun nun meine Frage:
Lt. GG gibt's in D das "Gleichheitsgebot".
(Ein ganz wichtiges Grundrecht, auch bei
C.! :-) )
Aber scheinbar nicht bei der millionenhaften
Abrechnung aufgrund der meist sehr unter-
schiedlichen MEA-Abrechng. Ich kenne Wohn-
einheiten, die haben eine MEA-Zuordnung in
der Weise, dass die oberen Wo. immer höhere
MEA's pro Stockwerk haben, als die weiter
unteren. ('Nen Grund dafür kenne ich leider
nicht ...)
Allen, die trotz Corona, trotzdem Zeit für
'ne Antwort finden, sage ich ein ganz großes
DANKESCHÖN!
cu Helmut
Ich habe eine Frage an die juristischen
Fachleute hier:
In unserem Wohnblock werden diverse Ab-
rechnungspositionen einmal nach qm und
dann nach MEA verteilt.
Dies steht z.T. so in der TE. (Die hat
m.M.n. doch einige Fehler; wie z.Bsp.
sind da für die einzelnen Wohng. Rohbau-
maße angegeben, manche Vorgaben wider-
sprechen m.M.n. dem WEG ... - dies nur
am Rande)
Aufgefallen ist mir jetzt, dass (fast
nahezu) gleiche Wo. übereinander ziemlich
unterschiedliche MEA's haben.
Ne kleine XLS-Tabelle verblüffte mich
doch dann gewaltig: Bei einem Vergleich
qm pro MEA war eine Erdgeschoss-Wohng.
Spitzenreiter. Meine relativ kleine Wo.
im obersten, also 3. Stock, hat danach
über 5 qm mehr Anteilskosten zu bezahlen,
als wenn der Umlageschlüssel "qm" wäre.
Die doppelt so große Nachbar-Wo. muss
sogar bei dem MEA-Umlageschlüssel über
8 qm mehr bezahlen, als wenn die Wohng.
nach qm abgerechnet würde.
So nun nun meine Frage:
Lt. GG gibt's in D das "Gleichheitsgebot".
(Ein ganz wichtiges Grundrecht, auch bei
C.! :-) )
Aber scheinbar nicht bei der millionenhaften
Abrechnung aufgrund der meist sehr unter-
schiedlichen MEA-Abrechng. Ich kenne Wohn-
einheiten, die haben eine MEA-Zuordnung in
der Weise, dass die oberen Wo. immer höhere
MEA's pro Stockwerk haben, als die weiter
unteren. ('Nen Grund dafür kenne ich leider
nicht ...)
Allen, die trotz Corona, trotzdem Zeit für
'ne Antwort finden, sage ich ein ganz großes
DANKESCHÖN!
cu Helmut