Discussion:
Wohnungsgeberbestätigung und Einzugsdatum
(zu alt für eine Antwort)
Wolfgang Schreiber
2022-04-09 15:14:19 UTC
Permalink
Liebe Leute,
wer heute umzieht und eine (neue) Wohnung mietet, braucht offenbar für
die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, in der der Vermieter den
Einzug bescheinigt ("Hiermit wird ein Einzug in folgende Wohnung
bestätigt...")

Das scheint recht neu zu sein, beim letzten Umzug vor 7 Jahren hatte
niemand nach so etwas gefragt. Sei's drum.

Welches Datum steht da nun drin? In den diversen Foren heißt es lapidar
"na, das Datum des Einzugs halt". Nur, woher soll der Vermeiter das
kennen? Fest stehen ja nur die Daten des Vertragsschlusses und der
Schlüsselübergabe, denn da war der Vermieter (oder sein Beauftragter)
jeweils zugegen.

Der Mieter will die unterschriebene Bestätigung bereits bei der
Schlüsselübergabe haben und verspricht "zeitnah" einzuziehen, Vermieter
weigert sich, weil er ja nicht wissen kann ob der Mieter nicht doch erst
nach 3 Wochen einzieht.

Wer hat recht? Wie soll der VM den tatsächlichen Einzug bestätigen, wenn
er nicht "täglich nachsehen" kann?

Beste Grüße
Wolfgang
Detlef Meißner
2022-04-09 15:31:48 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Liebe Leute,
wer heute umzieht und eine (neue) Wohnung mietet, braucht offenbar für
die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, in der der Vermieter den
Einzug bescheinigt ("Hiermit wird ein Einzug in folgende Wohnung
bestätigt...")
Das scheint recht neu zu sein, beim letzten Umzug vor 7 Jahren hatte
niemand nach so etwas gefragt. Sei's drum.
Seit 1.11.15
Post by Wolfgang Schreiber
Welches Datum steht da nun drin? In den diversen Foren heißt es lapidar
"na, das Datum des Einzugs halt". Nur, woher soll der Vermeiter das
kennen? Fest stehen ja nur die Daten des Vertragsschlusses und der
Schlüsselübergabe, denn da war der Vermieter (oder sein Beauftragter)
jeweils zugegen.
Der Mieter will die unterschriebene Bestätigung bereits bei der
Schlüsselübergabe haben und verspricht "zeitnah" einzuziehen, Vermieter
weigert sich, weil er ja nicht wissen kann ob der Mieter nicht doch erst
nach 3 Wochen einzieht.
Wer hat recht? Wie soll der VM den tatsächlichen Einzug bestätigen, wenn
er nicht "täglich nachsehen" kann?
Einzug ist mit Übergabe der Wohnung. Dann wird ja auch die Miete gezahlt.

Detlef
Stefan Schmitz
2022-04-09 15:50:43 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Schreiber
Welches Datum steht da nun drin? In den diversen Foren heißt es lapidar
"na, das Datum des Einzugs halt". Nur, woher soll der Vermeiter das
kennen? Fest stehen ja nur die Daten des Vertragsschlusses und der
Schlüsselübergabe, denn da war der Vermieter (oder sein Beauftragter)
jeweils zugegen.
Der Mieter will die unterschriebene Bestätigung bereits bei der
Schlüsselübergabe haben und verspricht "zeitnah" einzuziehen, Vermieter
weigert sich, weil er ja nicht wissen kann ob der Mieter nicht doch erst
nach 3 Wochen einzieht.
Wer hat recht? Wie soll der VM den tatsächlichen Einzug bestätigen, wenn
er nicht "täglich nachsehen" kann?
Einzug ist mit Übergabe der Wohnung. Dann wird ja auch die Miete gezahlt.
Man kann auch Miete zahlen, ohne einzuziehen.
Vielleicht wird die Wohnung nur als Lagerraum, als Ferienwohnung oder
Büro genutzt.

Da der Vermieter auch die Namen aller einziehenden Personen bestätigen
muss, kann die bloße Schlüsselübergabe nicht entscheidend sein.

Auch ein Vermieter, der nicht regelmäßig vor Ort ist, wird mitbekommen,
wann der Hausrat herangeschleppt wird. (Zur Not halt einen anderen
Mieter bitten, das mitzuteilen.) Das dürfte der passende Termin sein, um
kurz darauf nachzufragen oder -schauen, wer denn nun tatsächlich da wohnt.

Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass weder der Mietvertrag
ausreicht noch eine Bestätigung im Voraus erlaubt ist.
Detlef Meißner
2022-04-09 16:08:07 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Schreiber
Welches Datum steht da nun drin? In den diversen Foren heißt es lapidar
"na, das Datum des Einzugs halt". Nur, woher soll der Vermeiter das
kennen? Fest stehen ja nur die Daten des Vertragsschlusses und der
Schlüsselübergabe, denn da war der Vermieter (oder sein Beauftragter)
jeweils zugegen.
Der Mieter will die unterschriebene Bestätigung bereits bei der
Schlüsselübergabe haben und verspricht "zeitnah" einzuziehen, Vermieter
weigert sich, weil er ja nicht wissen kann ob der Mieter nicht doch erst
nach 3 Wochen einzieht.
Wer hat recht? Wie soll der VM den tatsächlichen Einzug bestätigen, wenn
er nicht "täglich nachsehen" kann?
Einzug ist mit Übergabe der Wohnung. Dann wird ja auch die Miete gezahlt.
Man kann auch Miete zahlen, ohne einzuziehen.
Vielleicht wird die Wohnung nur als Lagerraum, als Ferienwohnung oder
Büro genutzt.
Vielleicht, vielleicht.

Wie und ab wann die Wohnung genutzt wird, steht im Mietvertrag.
Wenn die Wohnung zum Wohnen genutzt wird, steht dort üblicherweise, dass
man sich innerhalb von 3 Wochen ummeldet.
Post by Stefan Schmitz
Da der Vermieter auch die Namen aller einziehenden Personen bestätigen
muss, kann die bloße Schlüsselübergabe nicht entscheidend sein.
Im Mietvertrag steht, an wie viel Personen vermietet wird.
Der Mieter hat 3 Wochen Zeit, sich und die weiteren Mitbewohner umzumelden.

Detlef
Stefan Schmitz
2022-04-09 16:50:28 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Da der Vermieter auch die Namen aller einziehenden Personen bestätigen
muss, kann die bloße Schlüsselübergabe nicht entscheidend sein.
Im Mietvertrag steht, an wie viel Personen vermietet wird.
Aber nicht die Namen.
Und die muss der Vermieter bestätigen.
Detlef Meißner
2022-04-09 17:08:52 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Da der Vermieter auch die Namen aller einziehenden Personen bestätigen
muss, kann die bloße Schlüsselübergabe nicht entscheidend sein.
Im Mietvertrag steht, an wie viel Personen vermietet wird.
Aber nicht die Namen.
Und die muss der Vermieter bestätigen.
Die nennt ihm dann der Mieter.

Oder glaubst du, der Vermieter lässt sich von allen Personen den Ausweis
zeigen?

Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, worum es eigentlich geht.
Geht es mal wieder darum, irgendwelche "Lücken" zu finden und wie man
Behörden und Vermieter austricksen kann?

Detlef
Wolfgang Schreiber
2022-04-09 20:15:54 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, worum es eigentlich geht.
Schlicht darum, dass der Vermieter vermeiden will, vom Amt einen
eingeschenkt zu bekommen, weil er einen Einzug bestätigt hat, der de
facto noch nicht stattgefunden hat.

Dass bei Schlüsselübergabe im Hintergrund schon der Möbelwagen samt
Helfern wartet ist eher unwahrscheinlich. Wie also kann der VM den
tatsächlichen Einzug feststellen, ohne spionieren zu müssen? Der Mieter
kann ja alles mögliche erzählen...

Oder ist irgendwo niedergelegt, dass "Wohnungsübergabe = Einzug" eine
rechtssichere Gleichung ist? Ich habe nichts gefunden.

VG
Wolfgang
Detlef Meißner
2022-04-09 20:42:10 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Post by Detlef Meißner
Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, worum es eigentlich geht.
Schlicht darum, dass der Vermieter vermeiden will, vom Amt einen
eingeschenkt zu bekommen, weil er einen Einzug bestätigt hat, der de
facto noch nicht stattgefunden hat.
Dass bei Schlüsselübergabe im Hintergrund schon der Möbelwagen samt
Helfern wartet ist eher unwahrscheinlich. Wie also kann der VM den
tatsächlichen Einzug feststellen, ohne spionieren zu müssen? Der Mieter
kann ja alles mögliche erzählen...
Oder ist irgendwo niedergelegt, dass "Wohnungsübergabe = Einzug" eine
rechtssichere Gleichung ist? Ich habe nichts gefunden.
"Die Schlüsselübergabe erfolgt jeweils zwingend bei Einzug und Auszug in
eine Mietwohnung. Sie markiert meist die faktische "Inbesitznahme der
Mietsache" und wird daher auch oft als Synonym zum Begriff
Wohnungsübergabe verwendet."
https://www.selbst.de/schluesseluebergabeprotokoll-51619.html

Detlef
Wolfgang Schreiber
2022-04-09 20:59:05 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
https://www.selbst.de/schluesseluebergabeprotokoll-51619.html
Sorry, aber was irgendein dahergelaufenes Heimwerkerportal zu diesem
Thema schreibt halte ich nicht für relevant. Und dieser Satz
Post by Detlef Meißner
Die Schlüsselübergabe erfolgt jeweils zwingend bei Einzug und Auszug
in eine Mietwohnung.
bedeutet nur, dass spätestens bei Einzug der Schlüssel in Mieterhand
sein muss, was ja wohl eine Binsenweisheit ist.
Post by Detlef Meißner
Sie markiert meist die faktische "Inbesitznahme der
Mietsache" und wird daher auch oft als Synonym zum Begriff
Wohnungsübergabe verwendet."
Ja, und? Wer hindert den Mieter daran, nach "Inbesitznahme" und
"Wohnungsübergabe" die Wohnung erstmal drei Wochen (oder länger...)
leerstehen zu lassen und eben /nicht/ einzuziehen? Was soll der
Vermieter dann bestätigen?

VG
Wolfgang
Detlef Meißner
2022-04-10 06:09:43 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Post by Detlef Meißner
https://www.selbst.de/schluesseluebergabeprotokoll-51619.html
Sorry, aber was irgendein dahergelaufenes Heimwerkerportal zu diesem
Thema schreibt halte ich nicht für relevant.
Ich bin raus.

Detlef
Gerald Oppen
2022-04-10 13:26:05 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Post by Detlef Meißner
https://www.selbst.de/schluesseluebergabeprotokoll-51619.html
Sorry, aber was irgendein dahergelaufenes Heimwerkerportal zu diesem
Thema schreibt halte ich nicht für relevant. Und dieser Satz
Post by Detlef Meißner
Die Schlüsselübergabe erfolgt jeweils zwingend bei Einzug und Auszug
in eine Mietwohnung.
bedeutet nur, dass spätestens bei Einzug der Schlüssel in Mieterhand
sein muss, was ja wohl eine Binsenweisheit ist.
Post by Detlef Meißner
Sie markiert meist die faktische "Inbesitznahme der
Mietsache" und wird daher auch oft als Synonym zum Begriff
Wohnungsübergabe verwendet."
Ja, und? Wer hindert den Mieter daran, nach "Inbesitznahme" und
"Wohnungsübergabe" die Wohnung erstmal drei Wochen (oder länger...)
leerstehen zu lassen und eben /nicht/ einzuziehen? Was soll der
Vermieter dann bestätigen?
So lange der Vermieter hier nach bestem Wissen und Gewissen handelt wird
man ihn kaum belangen wenn da doch mal jemand über die üblichen
Übernachtungsgäste hinaus jemand schläft. Hat er den Eindruck der Mieter
betrügt ihn (was er ja letztlich tut wenn da jemand wohnt den er nicht
angegeben hat) dann sollte er ggf. entsprechende Schritte einleiten. Was
genau kommt auf die Einzelumstände an.
Aber ob da jetzt der Mieter tatsächlich nach Wohnungsübergabe gleich
drin schläft oder erst ein paar Wochen später wird niemand vom Vermieter
verlangen.

Gerald
Stefan Schmitz
2022-04-10 13:45:58 UTC
Permalink
Post by Gerald Oppen
So lange der Vermieter hier nach bestem Wissen und Gewissen handelt wird
man ihn kaum belangen wenn da doch mal jemand über die üblichen
Übernachtungsgäste hinaus jemand schläft.
So herum wird man ihn nie belangen.

Er ist nicht zur Anmeldung jedes Bewohners verpflichtet. Das ist dessen
Sache.
Er muss nur bestätigen, dass derjenige, der beim Meldeamt behauptet,
dort eingezogen zu sein, tatsächlich eingezogen ist.
Alexander Goetzenstein
2022-04-12 12:11:26 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Er muss nur bestätigen, dass derjenige, der beim Meldeamt behauptet,
dort eingezogen zu sein, tatsächlich eingezogen ist.
wie muss man sich das vorstellen: muss der Vermieter die Wohnung
besichtigen, ob und von wem sie bewohnt wird?
--
Gruß
Alex
Stefan Schmitz
2022-04-12 12:56:09 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Er muss nur bestätigen, dass derjenige, der beim Meldeamt behauptet,
dort eingezogen zu sein, tatsächlich eingezogen ist.
wie muss man sich das vorstellen: muss der Vermieter die Wohnung
besichtigen, ob und von wem sie bewohnt wird?
Darf er gar nicht. Ab Wohnungsübergabe hat der Mieter das alleinige
Nutzungsrecht.

Das Meldegesetz schreibt vor, dass der neue Mieter dem Vermieter
Auskunft über die zu bescheinigenden Tatsachen zu erteilen hat.
Er sagt also, wer wann eingezogen ist, und der Vermieter bescheinigt
genau das. Nur wenn der Vermieter weiß, dass die Angaben des Mieters
nicht stimmen, läuft es anders.
Im Fall des OP weiß er, dass noch niemand eingezogen ist. Am einfachsten
wäre es, der Mieter nennte jetzt schon mal die Namen und gäbe beim
tatsächlichen Einzug Bescheid, auf dass der Vermieter dann
unterschreiben kann.

Stefan Schmitz
2022-04-09 22:42:49 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Post by Detlef Meißner
Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, worum es eigentlich geht.
Schlicht darum, dass der Vermieter vermeiden will, vom Amt einen
eingeschenkt zu bekommen, weil er einen Einzug bestätigt hat, der de
facto noch nicht stattgefunden hat.
Wegen ein paar Wochen Differenz wird er wohl kaum Ärger bekommen. Wie
sollte das Amt das auch erfahren?
Problematischer könnte sein, wenn er den Einzug einer Person bestätigt
hat, die nie dort gewohnt hat.
Diedrich Ehlerding
2022-04-10 15:48:51 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Wolfgang Schreiber
Schlicht darum, dass der Vermieter vermeiden will, vom Amt einen
eingeschenkt zu bekommen, weil er einen Einzug bestätigt hat, der de
facto noch nicht stattgefunden hat.
Wegen ein paar Wochen Differenz wird er wohl kaum Ärger bekommen. Wie
sollte das Amt das auch erfahren?
Problematischer könnte sein, wenn er den Einzug einer Person bestätigt
hat, die nie dort gewohnt hat.
Ja und? Ob jemand da tatsächlich einzieht, kann der Vermieter sowieso
nicht kontrollieren.

Das Bladel dient dazu, dass das Einwohnermeldeamt glaubt, dass der
Soundso nun daundda wohnt. Erst wenn der Soundso das Blatt bei der
Anmeldung abgibt, wird es in irgndeiner Form relevant. Dazu muss der
Soundso aber ohnehin selber hingehen; nur aufgrund der
Vermieterbestätigung mache das Einwohnermeldeamt gar nichts. Es
verhindert nur, dass jemand einen fiktiven Wohnsitz angibt, zu dem er ni
irgendeinen Zugang hatte. Dass einer da wieder auszieht, bekommt der
Vermieter doch auch nicht mit.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Stefan Schmitz
2022-04-10 21:59:57 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Stefan Schmitz
Post by Wolfgang Schreiber
Schlicht darum, dass der Vermieter vermeiden will, vom Amt einen
eingeschenkt zu bekommen, weil er einen Einzug bestätigt hat, der de
facto noch nicht stattgefunden hat.
Wegen ein paar Wochen Differenz wird er wohl kaum Ärger bekommen. Wie
sollte das Amt das auch erfahren?
Problematischer könnte sein, wenn er den Einzug einer Person bestätigt
hat, die nie dort gewohnt hat.
Ja und? Ob jemand da tatsächlich einzieht, kann der Vermieter sowieso
nicht kontrollieren.
Wenn er das nicht kann, warum muss er es dann bescheinigen? Dann reicht
auch der Mietvertrag.
Post by Diedrich Ehlerding
Das Bladel dient dazu, dass das Einwohnermeldeamt glaubt, dass der
Soundso nun daundda wohnt. Erst wenn der Soundso das Blatt bei der
Anmeldung abgibt, wird es in irgndeiner Form relevant. Dazu muss der
Soundso aber ohnehin selber hingehen;
Nicht zwingend. Es reicht, wenn einer der (angeblich) gemeinsam
Einziehenden hingeht.
Diedrich Ehlerding
2022-04-11 14:21:38 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Es reicht, wenn einer der (angeblich) gemeinsam
Einziehenden hingeht.
Beim Ummelden wird doch auch der Personalausweis geändert (Adresse
überklebt). Ich hätte angenommen, dass da der Ausweisinhaber in Person
hin muss.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Hans CraueI
2022-04-11 19:08:44 UTC
Permalink
Diedrich Ehlerding schrieb
Post by Diedrich Ehlerding
Beim Ummelden wird doch auch der Personalausweis geändert (Adresse
überklebt).
Nicht bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes.
Post by Diedrich Ehlerding
Ich hätte angenommen, dass da der Ausweisinhaber in Person
hin muss.
Da sollte auch ein Reisepass genügen. Einer Meldebescheinigung
des Hauptwohnsitzes kann man nicht ansehen, ob sie aktuell ist.
Aber es gibt ja mittlerweise auch Datenaustausch zwischen
Meldebehörden.

Hans
Marc Haber
2022-04-11 18:02:50 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Der Mieter hat 3 Wochen Zeit, sich und die weiteren Mitbewohner umzumelden.
In der heutigen Praxis scheitert das regelmäßig an der zeitnahen
Verfügbarkeit von Terminen bei der zuständigen Meldebehörde.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Detlef Meißner
2022-04-11 18:16:16 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Detlef Meißner
Der Mieter hat 3 Wochen Zeit, sich und die weiteren Mitbewohner umzumelden.
In der heutigen Praxis scheitert das regelmäßig an der zeitnahen
Verfügbarkeit von Terminen bei der zuständigen Meldebehörde.
Wird auch irgendwann mal vorbei sein.

Detlef
Thomas Hochstein
2022-04-11 11:55:21 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Einzug ist mit Übergabe der Wohnung. Dann wird ja auch die Miete gezahlt.
Einzug ist - melderechtlich - die tatsächliche Inanspruchnahme der Wohnung
zur Verrichtung der Angelegenheiten des täglichen Lebens (Essen, Schlafen,
...); indiziell wird die Möblierung bzw. Ausstattung mit Gegenständen des
persönlichen Bedarfs sein.
Detlef Meißner
2022-04-11 12:22:06 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Meißner
Einzug ist mit Übergabe der Wohnung. Dann wird ja auch die Miete gezahlt.
Einzug ist - melderechtlich - die tatsächliche Inanspruchnahme der Wohnung
zur Verrichtung der Angelegenheiten des täglichen Lebens (Essen, Schlafen,
...); indiziell wird die Möblierung bzw. Ausstattung mit Gegenständen des
persönlichen Bedarfs sein.
Naja, wenn ich so dran denke ...

Manche hatten gerade mal einen Schlafsack.

Und wie ist es mit einer Zweitwohnung?

Detlef
Marc Haber
2022-04-09 15:44:33 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Liebe Leute,
wer heute umzieht und eine (neue) Wohnung mietet, braucht offenbar für
die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, in der der Vermieter den
Einzug bescheinigt ("Hiermit wird ein Einzug in folgende Wohnung
bestätigt...")
Das scheint recht neu zu sein, beim letzten Umzug vor 7 Jahren hatte
niemand nach so etwas gefragt. Sei's drum.
Das war bis in die 90er hinein völlig normal, wurde dann abgeschafft
und ca. 2015 wieder eingeführt. Das wollt die GEZ, äh, der
Beitragsservice so.

Grüße
Marc
--
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
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Stefan Schmitz
2022-04-09 15:54:05 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Wolfgang Schreiber
Liebe Leute,
wer heute umzieht und eine (neue) Wohnung mietet, braucht offenbar für
die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, in der der Vermieter den
Einzug bescheinigt ("Hiermit wird ein Einzug in folgende Wohnung
bestätigt...")
Das scheint recht neu zu sein, beim letzten Umzug vor 7 Jahren hatte
niemand nach so etwas gefragt. Sei's drum.
Das war bis in die 90er hinein völlig normal, wurde dann abgeschafft
und ca. 2015 wieder eingeführt. Das wollt die GEZ, äh, der
Beitragsservice so.
Was haben die davon? Für die ist die Anmeldung relevant, da ändert eine
zusätzliche Bestätigung des Vermieters nichts.
Detlef Meißner
2022-04-09 16:09:52 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Marc Haber
Post by Wolfgang Schreiber
Liebe Leute,
wer heute umzieht und eine (neue) Wohnung mietet, braucht offenbar für
die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, in der der Vermieter den
Einzug bescheinigt ("Hiermit wird ein Einzug in folgende Wohnung
bestätigt...")
Das scheint recht neu zu sein, beim letzten Umzug vor 7 Jahren hatte
niemand nach so etwas gefragt. Sei's drum.
Das war bis in die 90er hinein völlig normal, wurde dann abgeschafft
und ca. 2015 wieder eingeführt. Das wollt die GEZ, äh, der
Beitragsservice so.
Was haben die davon? Für die ist die Anmeldung relevant, da ändert eine
zusätzliche Bestätigung des Vermieters nichts.
Es geht auch nicht um die GEZ, auch wenn das manche behaupten.

Es ist wohl vorgekommen, dass sich Personen abgemeldet haben, ohne
wirklich dort zu wohnen.

Detlef
Thomas Hochstein
2022-04-11 11:55:21 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
wer heute umzieht und eine (neue) Wohnung mietet, braucht offenbar für
die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, in der der Vermieter den
Einzug bescheinigt ("Hiermit wird ein Einzug in folgende Wohnung
bestätigt...")
Das scheint recht neu zu sein, beim letzten Umzug vor 7 Jahren hatte
niemand nach so etwas gefragt. Sei's drum.
Es ist alt - und wieder neu. Will sagen, man hatte die Vorgängerregelung
2002 abgeschafft, aber dann überrascht gemerkt, dass man sich irgendwo
anmelden konnte, ohne dass der Eigentümer/Vermieter von seinem oder seinen
angeblichen Mieter(n) etwas weiß, und sie daher mit dem Bundesmeldegesetz
2015 wieder eingeführt.
Stefan Schmitz
2022-04-11 13:05:13 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Wolfgang Schreiber
wer heute umzieht und eine (neue) Wohnung mietet, braucht offenbar für
die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, in der der Vermieter den
Einzug bescheinigt ("Hiermit wird ein Einzug in folgende Wohnung
bestätigt...")
Das scheint recht neu zu sein, beim letzten Umzug vor 7 Jahren hatte
niemand nach so etwas gefragt. Sei's drum.
Es ist alt - und wieder neu. Will sagen, man hatte die Vorgängerregelung
2002 abgeschafft, aber dann überrascht gemerkt, dass man sich irgendwo
anmelden konnte, ohne dass der Eigentümer/Vermieter von seinem oder seinen
angeblichen Mieter(n) etwas weiß, und sie daher mit dem Bundesmeldegesetz
2015 wieder eingeführt.
Das kann ja nun kaum der Grund für die Wiedereinführung gewesen sein. Ob
der Vermieter von den angeblichen Bewohnern weiß, ist für das
Melderegister irrelevant.
Er erfährt ja auch nicht, ob sich ein ehemaliger Bewohner abgemeldet hat.

Wenn es darum geht, dass die Mitwirkung des Vermieters die Korrektheit
des Melderegisters sichern soll, müsste man ihn zur selbständigen
Mitteilung aller Ein- und Auszüge verpflichten sowie über An- und
Abmeldungen informieren.
Detlef Meißner
2022-04-11 13:10:11 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Post by Wolfgang Schreiber
wer heute umzieht und eine (neue) Wohnung mietet, braucht offenbar für
die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, in der der Vermieter den
Einzug bescheinigt ("Hiermit wird ein Einzug in folgende Wohnung
bestätigt...")
Das scheint recht neu zu sein, beim letzten Umzug vor 7 Jahren hatte
niemand nach so etwas gefragt. Sei's drum.
Es ist alt - und wieder neu. Will sagen, man hatte die Vorgängerregelung
2002 abgeschafft, aber dann überrascht gemerkt, dass man sich irgendwo
anmelden konnte, ohne dass der Eigentümer/Vermieter von seinem oder seinen
angeblichen Mieter(n) etwas weiß, und sie daher mit dem Bundesmeldegesetz
2015 wieder eingeführt.
Das kann ja nun kaum der Grund für die Wiedereinführung gewesen sein. Ob
der Vermieter von den angeblichen Bewohnern weiß, ist für das
Melderegister irrelevant.
Nun, das Melderegister ist Grundlage für diverse Gebühren.
(Hatten wir hier schon mal.)
Post by Stefan Schmitz
Er erfährt ja auch nicht, ob sich ein ehemaliger Bewohner abgemeldet hat.
Solange der weiter seine Miete bezahlt ...
Post by Stefan Schmitz
Wenn es darum geht, dass die Mitwirkung des Vermieters die Korrektheit
des Melderegisters sichern soll, müsste man ihn zur selbständigen
Mitteilung aller Ein- und Auszüge verpflichten sowie über An- und
Abmeldungen informieren.
Kommt sicherlich demnächst noch. Geht dann alles digital.

Detlef
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