Wolfgang Schreiber
2022-04-09 15:14:19 UTC
Liebe Leute,
wer heute umzieht und eine (neue) Wohnung mietet, braucht offenbar für
die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, in der der Vermieter den
Einzug bescheinigt ("Hiermit wird ein Einzug in folgende Wohnung
bestätigt...")
Das scheint recht neu zu sein, beim letzten Umzug vor 7 Jahren hatte
niemand nach so etwas gefragt. Sei's drum.
Welches Datum steht da nun drin? In den diversen Foren heißt es lapidar
"na, das Datum des Einzugs halt". Nur, woher soll der Vermeiter das
kennen? Fest stehen ja nur die Daten des Vertragsschlusses und der
Schlüsselübergabe, denn da war der Vermieter (oder sein Beauftragter)
jeweils zugegen.
Der Mieter will die unterschriebene Bestätigung bereits bei der
Schlüsselübergabe haben und verspricht "zeitnah" einzuziehen, Vermieter
weigert sich, weil er ja nicht wissen kann ob der Mieter nicht doch erst
nach 3 Wochen einzieht.
Wer hat recht? Wie soll der VM den tatsächlichen Einzug bestätigen, wenn
er nicht "täglich nachsehen" kann?
Beste Grüße
Wolfgang
wer heute umzieht und eine (neue) Wohnung mietet, braucht offenbar für
die Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, in der der Vermieter den
Einzug bescheinigt ("Hiermit wird ein Einzug in folgende Wohnung
bestätigt...")
Das scheint recht neu zu sein, beim letzten Umzug vor 7 Jahren hatte
niemand nach so etwas gefragt. Sei's drum.
Welches Datum steht da nun drin? In den diversen Foren heißt es lapidar
"na, das Datum des Einzugs halt". Nur, woher soll der Vermeiter das
kennen? Fest stehen ja nur die Daten des Vertragsschlusses und der
Schlüsselübergabe, denn da war der Vermieter (oder sein Beauftragter)
jeweils zugegen.
Der Mieter will die unterschriebene Bestätigung bereits bei der
Schlüsselübergabe haben und verspricht "zeitnah" einzuziehen, Vermieter
weigert sich, weil er ja nicht wissen kann ob der Mieter nicht doch erst
nach 3 Wochen einzieht.
Wer hat recht? Wie soll der VM den tatsächlichen Einzug bestätigen, wenn
er nicht "täglich nachsehen" kann?
Beste Grüße
Wolfgang