Ottmar M. Bahr
2008-04-06 12:59:11 UTC
Hallo NG,
Folgende fiktive Frage:
Der Mieter bohrt in der Küche beim Anbringen eines
Regals an augenscheinlich unverfänglicher Stelle eine
Leitung für den Herd an, so daß dieser nicht mehr
korrekt funktioniert (eine Phase ausgefallen). Die
Leitung muß an der betreffenden Stelle geflickt
werden.
Fragen:
- Sind die Kosten vom Mieter zu tragen, falls die
Kabelführung nicht der VDE-Vorschrift entspricht?
- Könnte ein Versicherungsfall für die Haftpflicht
oder die Gebäudeversicherung vorliegen? Es handelt
sich ja um einen "Betriebsunfall", der einen Schaden
an fremdem Eigentum hervorgerufen hat.
Ottmar
Folgende fiktive Frage:
Der Mieter bohrt in der Küche beim Anbringen eines
Regals an augenscheinlich unverfänglicher Stelle eine
Leitung für den Herd an, so daß dieser nicht mehr
korrekt funktioniert (eine Phase ausgefallen). Die
Leitung muß an der betreffenden Stelle geflickt
werden.
Fragen:
- Sind die Kosten vom Mieter zu tragen, falls die
Kabelführung nicht der VDE-Vorschrift entspricht?
- Könnte ein Versicherungsfall für die Haftpflicht
oder die Gebäudeversicherung vorliegen? Es handelt
sich ja um einen "Betriebsunfall", der einen Schaden
an fremdem Eigentum hervorgerufen hat.
Ottmar
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http://www.stoppt-tempo-130.de/
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