Post by V0LKER S0EHNITZUnd "überheblich"? - Naja, mag ab und an mal durchscheinen, ich
versuche das im erträglichen Rahmen zu halten, sorry falls das nicht
immer gelingt.
Bei mir scheint es Dir zumindest nicht gelungen zu sein.
Post by V0LKER S0EHNITZPost by Hans-Gerhard ScholzAber was gibt Dir das Recht, einen lapidaren Hinweis von mir
"schlicht für dämlich" zu bezeichnen?
Weil ich ihn für schlich dämlich halte. Gut, ich hätte das vielleicht
mit anderen, netteren Worten umschreiben können. Aber inhaltlich
bleibt sich das gleich.
Es scheint sich hier eher um ein Problem hinsichtlich Deines Umgangs
mit Mitmenschen zu handeln.
Post by V0LKER S0EHNITZPost by Hans-Gerhard ScholzWo ein bestimmtes Thema diskutiert wird, ist doch letztlich
egal.
Hier ist UseNet! Wer in Webforen diskutieren möchte, kann das ja gerne
tun.
Dann erkläre mir doch einmal, was hier der *große* Unterschied ist. Du
Schlaumeier.
Post by V0LKER S0EHNITZPost by Hans-Gerhard ScholzWas ich zu tun oder zu lassen habe, das kannst Du mir schon
selbst überlassen.
Selbstverständlich. Im Gegenzug erlaube ich mir dann auch, das mit
entsprechenden Hinweisen zu versehen. ;-)
Fällt dann aber unter den Oberbegriff "Überheblichkeit", "Arroganz".
Post by V0LKER S0EHNITZIch denke, wir können es in diesem Punkt dabei belassen.
Bin ich ausnahmsweise der gleichen Meinung.
Post by V0LKER S0EHNITZPost by Hans-Gerhard ScholzReichlich eigenartig finde ich schon Deine Angewohnheit, jeden
Poster, der nicht seinen Realnamen angibt, als »Klaus-Bärbel« zu
bezeichnen.
Das ist nicht eigenartig. Das ist im Gegenteil als Anrede im UseNet
seit vielen Jahren nicht unüblich, wenn man sonst weder Name noch
Geschlecht des Posters zur Verfügung hat.
Grundsätzlich ist es doch völlig egal, welchen Namen und welches
Geschlecht ein Fragesteller hat.
Wer sagt denn, daß meine Namensangabe den Tatsachen entspricht? Ich
könnte ab sofort auch als "Volker Söhnitz" oder als "Valentin Tag" oder
als "Gerold Mähler" oder unter sonst einem Phantasienamen posten. Aber
es hat halt jeder so sein Steckenpferd. Man macht sich damit in
gewisser Weise aber auch wichtig. (Hättest Du eigentlich nicht nötig in
Anbetracht Deiner unbestrittenen Fachkompetenz.) Nur nebenbei eine
Deiner Antworten für "Klaus-Bärbels: "Naja, für unhöfliche Teilnehmer
dieser NG mache ich aber nicht den Kasper - google hilft auch
Namenlosen, ich aber nicht!"
Post by V0LKER S0EHNITZPost by Hans-Gerhard ScholzAllerdings berechnen die Abrechnungsfirmen generell (also bei Fehlen
einer expliziten Vorgabe) die Nutzerwechselgebühr ausschließlich je
zur Hälfte dem ausziehenden und einziehenden Mieter.
Die Abrechnungsfirmen, mit denen wir zusammen arbeiten machen das
nicht. Und würden sie es machen, bekämen sie dafür einen auf die Nuss,
denn für die von uns verwalteten Objekte werden Abrechnungen generell
im Rahmen der geltenden Gesetze und Rechtsprechung erstellt. Schon im
ureigensten Interesse der Vermieter.
Ich habe in meinem Leben schon unzählige WEG-Abrechnungen mit
dazugehörigen Heizkostenabrechnungen gesehen. Und bei allen war bei
einem Nutzerwechsel unter dem Jahr die entsprechende Gebühr immer den
davon Betroffenen (meist anteilig) zugeordnet worden. Wie willst Du
einen WEG-Verwalter dazubringen, die Abrechnungsfirma "umzupolen". Bei
einer Eigentümerversammlung, würden sie Dich, falls Du diese
Problematik ansprächest, ungläubig anschauen oder sogar auslachen. Vor
allem würden die Eigentümer, die von einem Nutzerwechsel nicht
betroffen wären, remonstrieren.
Post by V0LKER S0EHNITZPost by Hans-Gerhard ScholzSomit findet in der
Regel keine Umlage auf *alle* Mieter statt.#
Vielleicht liest Du nochmal die HeizkostenV!
Ich brauche sie nicht zu lesen, ich weiß, was darin steht! Meinen
vorstehenden Satz hast Du aus dem Zusammenhang gerissen.
Post by V0LKER S0EHNITZDie Kosten der Zwischenablesung sind nämlich Heizkosten im Sinne der
HeizkostenV und
damit Betriebskosten! Nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV sind Heizkosten u.a.
die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung. Danach sind
die Ablesekosten eindeutig Heizkosten.
Nichts anderes gilt für die Kosten der in § 9b Abs. 2 HeizkostenV
vorgeschriebenen Kosten der
Zwischenablesung.
§ 9 b Abs. 2 HeizkostenV interpretiere ich anders. Diese Bestimmung
lautet auszugsweise: "Die nach dem erfaßten Verbrauch zu verteilenden
Kosten sind auf der Grundlage der Zwischenablesung (...) auf Vor- und
Nachnutzer aufzuteilen. Von "vorgeschriebenen »Kosten der
Zwischenablesung«" kann ich nichts lesen.
Post by V0LKER S0EHNITZ"Eigentlich" sollten die Ablesekosten grundsätzlich
Verwaltungskosten darstellen, die HeizkostenV erklärt diese Kosten
aber – durchaus systemwidrig – zu Betriebskosten.
Und »Verwaltungskosten« wären eben nicht umlagefähig.
Ich persönlich würde ohnehin "Nutzerwechsel-" und
"Zwischenablesegebühren" generell den (nicht
umlagefähigen) »Verwaltungskosten« zuordnen. Denn ein halbwegs firmer
Vermieter eines Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage wäre durchaus in
der Lage, die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für das Objekt und
die einzelnen Mieter selbst zu erstellen. Im Falle eines Nutzerwechsels
könnte er seine entsprechenden (zeitlichen) Aufwendungen dann auch
nicht auf die Mieter umlegen.
Post by V0LKER S0EHNITZZwischenablesungen sind damit - sofern keine anderen vertraglichen
Vereinbarungen
existieren - ebenso umzulegen, wie die turnusmäßigen Ablesekosten.
Post by Hans-Gerhard ScholzAbschließend: Ich habe keine Lust für eine weitergehende Diskussion.
Kein Problem - ich fürchte, wir verpassen eh nichts...
Möglicherweise, denn der einzige, der alles weiß und dies in seiner
verbindlichen und freundlichen Art und Weise kundtut, das bist Du. Darf
ist Dich künftig untertänigst als den "Mietrechtspapst" bezeichnen?
Hast Du eigentlich beim Beck-Verlag schon einmal nachgefragt, ob sie
nicht einen zusätzlichen Kommentator für den "Palandt" auf dem Sektor
"Mietrecht" brauchen?