Discussion:
Nutzerwechselkosten bei Einzug
(zu alt für eine Antwort)
dito
2007-10-30 09:48:37 UTC
Permalink
Zum 1.12.2006 bezieht der Mieter in einer anderen Stadt eine Wohnung.
Der Mietvertrag beginnt am 1.12.2006.
Mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006 wird dem Mieter
1/22 tel Nutzerwechselgebühr = 14,64 € als Bestandteil der
Hausnebenkosten gemeinsam mit dem Kaltwasserverbrauch und einer Gebühr
für die Kaltwasserabrechnung berechnet. (nicht im Abschnitt
Heizkosten)
Im Mietvertrag ist nicht vereinbart, dass Nutzerwechselkosten ev.
durch Auszug eines Vormieters vom Nachmieter zu tragen sind.
Ausgenommen der Nutzerwechselkosten ist die Betriebskostenabrechnung
schlüssig.
Wie ist die Rechtslage? Wer kann Auskunft geben
Kurt Guenter
2007-10-30 19:12:59 UTC
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Post by dito
Wie ist die Rechtslage? Wer kann Auskunft geben
letztendlich der Richter, der ein Urteil dazu verkündet.

Die (Rechts-)Meinungen zu dem Thema gehen von "Verwaltungskosten" bis
"Kosten der Heizung".
Thomas Hertel
2007-10-30 19:19:47 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by dito
Wie ist die Rechtslage? Wer kann Auskunft geben
letztendlich der Richter, der ein Urteil dazu verkündet.
Die (Rechts-)Meinungen zu dem Thema gehen von "Verwaltungskosten" bis
"Kosten der Heizung".
Was ist eigentlich so schwer daran, einfach die Klappe zu halten, wenn
man keine Ahnung hat?

Gruß
Thomas
Kurt Guenter
2007-10-31 19:07:28 UTC
Permalink
Post by Thomas Hertel
Was ist eigentlich so schwer daran, einfach die Klappe zu halten, wenn
man keine Ahnung hat?
und warum tust DU es dann nicht?
Thomas Hertel
2007-10-30 19:24:02 UTC
Permalink
Post by dito
Zum 1.12.2006 bezieht der Mieter in einer anderen Stadt eine Wohnung.
Der Mietvertrag beginnt am 1.12.2006.
Mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006 wird dem Mieter
1/22 tel Nutzerwechselgebühr = 14,64 € als Bestandteil der
Hausnebenkosten gemeinsam mit dem Kaltwasserverbrauch und einer Gebühr
für die Kaltwasserabrechnung berechnet. (nicht im Abschnitt
Heizkosten)
Im Mietvertrag ist nicht vereinbart, dass Nutzerwechselkosten ev.
durch Auszug eines Vormieters vom Nachmieter zu tragen sind.
Ausgenommen der Nutzerwechselkosten ist die Betriebskostenabrechnung
schlüssig.
Wie ist die Rechtslage? Wer kann Auskunft geben
Was immer auch Nutzerwechselkosten sein mögen, in der
Betriebskostenverordnung kann ich darüber nichts lesen, und wenn im
Mietvertrag auch nichts vereinbart ist, würde ich den Vermieter mal
fragen, was er damit eigentlich meint. Nur interessehalber - zahlen
würde ich sie nicht. § 556 BGB

Gruß
Thomas
Hans-Gerhard Scholz
2007-10-30 22:20:12 UTC
Permalink
Post by Thomas Hertel
Post by dito
Zum 1.12.2006 bezieht der Mieter in einer anderen Stadt eine
Wohnung.
Der Mietvertrag beginnt am 1.12.2006.
Mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006 wird dem Mieter
1/22 tel Nutzerwechselgebühr = 14,64 € als Bestandteil der
Hausnebenkosten gemeinsam mit dem Kaltwasserverbrauch und einer
Gebühr für die Kaltwasserabrechnung berechnet. (nicht im Abschnitt
Heizkosten)
Im Mietvertrag ist nicht vereinbart, dass Nutzerwechselkosten ev.
durch Auszug eines Vormieters vom Nachmieter zu tragen sind.
Ausgenommen der Nutzerwechselkosten ist die Betriebskostenabrechnung
schlüssig.
Wie ist die Rechtslage? Wer kann Auskunft geben
Was immer auch Nutzerwechselkosten sein mögen, in der
Betriebskostenverordnung kann ich darüber nichts lesen, und wenn im
Mietvertrag auch nichts vereinbart ist, würde ich den Vermieter mal
fragen, was er damit eigentlich meint. Nur interessehalber - zahlen
würde ich sie nicht. § 556 BGB
Hinsichtlich des zwanghaften Mitteilungsbedürfnisses eines gewissen
Kurt Guenter kann ich Dir nur zustimmen. Er muß halt zu fast allen
Beiträgen seinen Senf dazugeben - auch wenn er oft keine Ahnung hat.

Nun zur Sache: Die Angelegenheit ist schon anderweitig diskutiert
worden. Siehe hierzu:
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=40129

Zusätzlich:
Bei einem Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraums regelt § 9
b HeizkostenV die Verteilung der Kosten auf den Vor- und Nachmieter.
Danach bleiben rechtsgeschäftliche Bestimmungen unberührt, so daß für
die Kostenverteilung in erster Linie diese Vereinbarungen (z. B. im
Mietvertrag) gelten und die Regelungen des § 9b Abs. 1 bis 3
HeizkostenV nur eingreifen, soweit solche nicht bestehen. Nach § 9 b
Abs. 1 HeizkostenV hat bei einem Nutzerwechsel innerhalb eines
Abrechnungszeitraums der Gebäudeeigentümer eine Ablesung der
Ausstattung zur Verbrauchserfassung der vom Wechsel betroffenen Räume
(Zwischenablesung) vorzunehmen. Die Zwischenablesung ist zwar vom
Gebäudeeigentümer vorzunehmen; dieser kann die ihm entstehenden Kosten
jedoch als „Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur
Verbrauchserfassung" i.S.v. § 7 Abs. 2 HeizkostenV auf den Mieter
umlegen (vgl. Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., III 416; AG Oberhausen, DWW
1994,24; a.A. Bub/Treier, III A 93, wonach es auf die Verursachung
dieser Kosten ankommt, so daß bei einer berechtigten, außerordentlichen
Kündigung der andere Vertragsteil die Kosten zu übernehmen hat, während
diese bei einer ordentlichen Kündigung den Kündigenden treffen; vgl.
auch Harsch, WuM 1991, 521). In Anbetracht der nicht eindeutigen
Rechtslage ist zu empfehlen, eine ausdrückliche vertragliche Regelung
insbesondere über die Kostentragung zu treffen. Solche Vereinbarungen
sind grundsätzlich wirksam. Auch eine formularvertragliche Klausel, die
den Mieter verpflichtet, die Kosten der Zwischenablesung zu tragen, die
er durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung veranlaßt hat, ist zulässig
(AG Wetzlar, Urteil v. 26.2.2003, 39 C 2295/01 (39), WuM 2003, 456).
Weiter kann die Verpflichtung zur Vornahme der Zwischenablesung
abweichend von § 9b Abs. 1 HeizkostenV vereinbart werden (§ 9b Abs. 4
HeizkostenV).
In meinen Mietverträgen trägt grundsätzlich der ausziehende Mieter die
dadurch anfallenden Kosten.
V0LKER S0EHNITZ
2007-10-31 08:52:42 UTC
Permalink
Post by Hans-Gerhard Scholz
Nun zur Sache: Die Angelegenheit ist schon anderweitig diskutiert
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=40129
Diesen Hinweis halte ich - sorry für die klare Schreibweise - schlicht
für dämlich. Wenn Du auf einen der dazu hier schon gelaufenen Threads
Bezug nehmen würdest, hätte ich Verständnis - aber der Verweis auf
irgendwelche "anderweitigen" Diskussionen im www zu welchen Themen auch
immer kannst Du in die Sig packen, denn der stimmt _immer_.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Bei einem Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraums regelt § 9
b HeizkostenV die Verteilung der Kosten auf den Vor- und Nachmieter.
Mit liegt das OP nicht vor, aber im zitierten Teil ist jedenfalls von
"Nutzerwechselkosten" die Rede, von denen die Heizkostenverordnung
allenfalls eine Teilmenge regelt.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Danach bleiben rechtsgeschäftliche Bestimmungen unberührt,
Es ist in der Tat so, dass mietvertraglich hier einiges - auch
formularmäßig - vereinbart werden kann. So ist es wie von Dir korrekt
angegeben zulässig, im Mietvertrag zu regeln, dass der weichende Mieter
diese Kosten zu tragen hat (vgl. LG Berlin, Grundeigentum 2003, 121,
122 mit weiteren Nachweisen; AG Wetzlar, WuM 2003, 456; AG Schopfheim,
WuM 2000, 331; AG Coesfeld, WuM 1994, 696; Kinne/Schach, Miet- und
Mietprozessrecht, 3. Aufl., Teil I § 556 Rn. 141; Beuermann, Miete und
Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 3. Aufl., § 4 MHG Rn. 43
Stichwort „Zwischenablesung“).

Aber im vorliegenden SV ist _nichts_ derartiges vereinbart, so dass wir
diesen Punkt nicht weiter diskutieren müssen.

Gibt es also keine solche Vereinbarung, dann gibt es nach herrschender
Meinung und auch nach mehrheitlicher Rechtsprechung eben keine Umlage
einer "Nutzerwechselgebühr". Wobei das in Kürze vom BGH entschieden
werden wird, denn gegen das Urteil des LG Görlitz (AZ: 2 S 39/06,
nachzulesen in WuM 2007, 265), dass ebenfalls die Umlage einer solchen
Nutzerwechselgebühr untersagt hat, wurde Revision zum BGH eingelegt.
Das Verfahren ist dort anhängig unter VIII ZR 19/07, wird in zwei
Wochen verhandelt.
Post by Hans-Gerhard Scholz
In meinen Mietverträgen trägt grundsätzlich der ausziehende Mieter die
dadurch anfallenden Kosten.
Das ist nicht unklug - ich befürchte allerdings, dieser Hinweis wird
Klaus- Bärbel wenig weiterhelfen. ;-)

Beachte übrigens, dass es dem Vermieter üblicherweise gleichgültig ist,
dass er die Kosten einer Zwischenablesung nicht ohne vertragliche
Grundlage dem weichenden Mieter in Rechnung stellen kann. Denn er kann
diese Kosten ja auf alle Mieter umlegen, bekommt also seine Auslagen
auch dann ersetzt, wenn eine gesonderte vertragliche Vereinbarung
fehlt.

ciao
volker
--
______________________________________________________________________
http://www.xing.com/profile/Volker_Soehnitz und http://www.soehnitz.de
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*! Willst Du
von mir gelesen werden, beachte dies: http://wschmidhuber.de/realname/
Hans-Gerhard Scholz
2007-10-31 19:16:43 UTC
Permalink
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Hans-Gerhard Scholz
Nun zur Sache: Die Angelegenheit ist schon anderweitig diskutiert
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=40129
Diesen Hinweis halte ich - sorry für die klare Schreibweise -
schlicht
für dämlich. Wenn Du auf einen der dazu hier schon gelaufenen Threads
Bezug nehmen würdest, hätte ich Verständnis - aber der Verweis auf
irgendwelche "anderweitigen" Diskussionen im www zu welchen Themen
auch immer kannst Du in die Sig packen, denn der stimmt _immer_.
Bislang habe ich Dich für einen auf dem Mietsektor äußerst kompetenten
Poster gehalten. Gelegentlich ist mir aber schon Deine besserwissende,
zuweilen auch etwas überhebliche Art aufgefallen. Aber was gibt Dir das
Recht, einen lapidaren Hinweis von mir "schlicht für dämlich" zu
bezeichnen? Wo ein bestimmtes Thema diskutiert wird, ist doch letztlich
egal. Wenn Dir der Verweis nichts bringt, dann ignoriere ihn doch ganz
einfach. Was ich zu tun oder zu lassen habe, das kannst Du mir schon
selbst überlassen.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Hans-Gerhard Scholz
Bei einem Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraums regelt
§ 9 b HeizkostenV die Verteilung der Kosten auf den Vor- und
Nachmieter.
Mit liegt das OP nicht vor, aber im zitierten Teil ist jedenfalls von
"Nutzerwechselkosten" die Rede, von denen die Heizkostenverordnung
allenfalls eine Teilmenge regelt.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Danach bleiben rechtsgeschäftliche Bestimmungen unberührt,
Es ist in der Tat so, dass mietvertraglich hier einiges - auch
formularmäßig - vereinbart werden kann. So ist es wie von Dir korrekt
angegeben zulässig, im Mietvertrag zu regeln, dass der weichende
Mieter diese Kosten zu tragen hat (vgl. LG Berlin, Grundeigentum
2003, 121, 122 mit weiteren Nachweisen; AG Wetzlar, WuM 2003, 456; AG
Schopfheim, WuM 2000, 331; AG Coesfeld, WuM 1994, 696; Kinne/Schach,
Miet- und Mietprozessrecht, 3. Aufl., Teil I § 556 Rn. 141;
Beuermann, Miete und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 3. Aufl.,
§ 4 MHG Rn. 43 Stichwort „Zwischenablesung“).
Aber im vorliegenden SV ist _nichts_ derartiges vereinbart, so dass
wir diesen Punkt nicht weiter diskutieren müssen.
Nachdem ja offenbar im vorliegenden Sachverhalt nichts Derartiges
vereinbart ist, hättest Du Dir auch Deine vorstehenden Ausführungen
sparen können.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Gibt es also keine solche Vereinbarung, dann gibt es nach
herrschender
Meinung und auch nach mehrheitlicher Rechtsprechung eben keine Umlage
einer "Nutzerwechselgebühr". Wobei das in Kürze vom BGH entschieden
werden wird, denn gegen das Urteil des LG Görlitz (AZ: 2 S 39/06,
nachzulesen in WuM 2007, 265), dass ebenfalls die Umlage einer
solchen Nutzerwechselgebühr untersagt hat, wurde Revision zum BGH
eingelegt. Das Verfahren ist dort anhängig unter VIII ZR 19/07, wird
in zwei Wochen verhandelt.
Ungeachtet dessen ein interessanter Hinweis.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Hans-Gerhard Scholz
In meinen Mietverträgen trägt grundsätzlich der ausziehende Mieter
die dadurch anfallenden Kosten.
Das ist nicht unklug - ich befürchte allerdings, dieser Hinweis wird
Klaus- Bärbel wenig weiterhelfen. ;-)
Reichlich eigenartig finde ich schon Deine Angewohnheit, jeden Poster,
der nicht seinen Realnamen angibt, als »Klaus-Bärbel« zu bezeichnen.
Aber jeder hat halt so seine Eigenheiten. (So läuft der eine mit blauen
Haaren Marathon, während der andere mit ergrauten Haaren in einem
Fabrikat aus Zuffenhausen durch die Gegend fährt.) Dennoch freut es
mich, daß Du meine Vorgehensweise immerhin als »nicht unklug«
betrachtest. Ich kann somit wieder ruhig schlafen.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Beachte übrigens, dass es dem Vermieter üblicherweise gleichgültig
ist, dass er die Kosten einer Zwischenablesung nicht ohne
vertragliche
Grundlage dem weichenden Mieter in Rechnung stellen kann. Denn er kann
diese Kosten ja auf alle Mieter umlegen, bekommt also seine Auslagen
auch dann ersetzt, wenn eine gesonderte vertragliche Vereinbarung
fehlt.
Habe ich etwas Gegenteiliges geschrieben?
Allerdings berechnen die Abrechnungsfirmen generell (also bei Fehlen
einer expliziten Vorgabe) die Nutzerwechselgebühr ausschließlich je zur
Hälfte dem ausziehenden und einziehenden Mieter. Somit findet in der
Regel keine Umlage auf *alle* Mieter statt.

Abschließend: Ich habe keine Lust für eine weitergehende Diskussion.
Kurt Guenter
2007-10-31 20:20:08 UTC
Permalink
Post by Hans-Gerhard Scholz
Reichlich eigenartig finde ich schon Deine Angewohnheit, jeden Poster,
der nicht seinen Realnamen angibt, als »Klaus-Bärbel« zu bezeichnen.
erkundige dich erstmal, was 'Klaus-Bärbel' bedeutet! So wie Volker die
Bezeichnung verwendet, hat sie durchaus Bedeutung.
Hans-Gerhard Scholz
2007-10-31 21:48:55 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Hans-Gerhard Scholz
Reichlich eigenartig finde ich schon Deine Angewohnheit, jeden
Poster, der nicht seinen Realnamen angibt, als »Klaus-Bärbel« zu
bezeichnen.
erkundige dich erstmal, was 'Klaus-Bärbel' bedeutet! So wie Volker die
Bezeichnung verwendet, hat sie durchaus Bedeutung.
Keine Ahnung. Ich habe alle möglichen Leute befragt, aber keiner kennt
einen »Klaus-Bärbel«. Erst in Bremen bin ich fündig geworden:

Hingegen ist mir ein gewisser »Kurt Guenter« geläufig, aber der
interessiert keinen.
V0LKER S0EHNITZ
2007-11-02 11:23:58 UTC
Permalink
Post by Hans-Gerhard Scholz
Bislang habe ich Dich für einen auf dem Mietsektor äußerst kompetenten
Poster gehalten.
Aha. Und nun nicht mehr? Haben sich meine Beiträge in letzter Zeit
wirklich so dramatisch verschlechtert?
Post by Hans-Gerhard Scholz
Gelegentlich ist mir aber schon Deine besserwissende, zuweilen auch
etwas überhebliche Art aufgefallen.
Ich halte "besserwissend" in dem einen oder anderen Fall nicht für aus
der Luft gegriffen. ;-)

Und "überheblich"? - Naja, mag ab und an mal durchscheinen, ich
versuche das im erträglichen Rahmen zu halten, sorry falls das nicht
immer gelingt.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Aber was gibt Dir das Recht, einen lapidaren Hinweis von mir "schlicht
für dämlich" zu bezeichnen?
Weil ich ihn für schlich dämlich halte. Gut, ich hätte das vielleicht
mit anderen, netteren Worten umschreiben können. Aber inhaltlich bleibt
sich das gleich.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Wo ein bestimmtes Thema diskutiert wird, ist doch letztlich
egal.
Hier ist UseNet! Wer in Webforen diskutieren möchte, kann das ja gerne
tun.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Was ich zu tun oder zu lassen habe, das kannst Du mir schon
selbst überlassen.
Selbstverständlich. Im Gegenzug erlaube ich mir dann auch, das mit
entsprechenden Hinweisen zu versehen. ;-)

Ich denke, wir können es in diesem Punkt dabei belassen.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Reichlich eigenartig finde ich schon Deine Angewohnheit, jeden Poster,
der nicht seinen Realnamen angibt, als »Klaus-Bärbel« zu bezeichnen.
Das ist nicht eigenartig. Das ist im Gegenteil als Anrede im UseNet
seit vielen Jahren nicht unüblich, wenn man sonst weder Name noch
Geschlecht des Posters zur Verfügung hat.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Allerdings berechnen die Abrechnungsfirmen generell (also bei Fehlen
einer expliziten Vorgabe) die Nutzerwechselgebühr ausschließlich je zur
Hälfte dem ausziehenden und einziehenden Mieter.
Die Abrechnungsfirmen, mit denen wir zusammen arbeiten machen das
nicht. Und würden sie es machen, bekämen sie dafür einen auf die Nuss,
denn für die von uns verwalteten Objekte werden Abrechnungen generell
im Rahmen der geltenden Gesetze und Rechtsprechung erstellt. Schon im
ureigensten Interesse der Vermieter.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Somit findet in der
Regel keine Umlage auf *alle* Mieter statt.#
Vielleicht liest Du nochmal die HeizkostenV! Die Kosten der
Zwischenablesung sind nämlich Heizkosten im Sinne der HeizkostenV und
damit Betriebskosten! Nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV sind Heizkosten u.a.
die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung. Danach sind
die Ablesekosten eindeutig Heizkosten. Nichts anderes gilt für die
Kosten der in § 9b Abs. 2 HeizkostenV vorgeschriebenen Kosten der
Zwischenablesung. "Eigentlich" sollten die Ablesekosten grundsätzlich
Verwaltungskosten darstellen, die HeizkostenV erklärt diese Kosten aber
– durchaus systemwidrig – zu Betriebskosten. Zwischenablesungen sind
damit - sofern keine anderen vertraglichen Vereinbarungen existieren -
ebenso umzulegen, wie die turnusmäßigen Ablesekosten.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Abschließend: Ich habe keine Lust für eine weitergehende Diskussion.
Kein Problem - ich fürchte, wir verpassen eh nichts...

ciao
volker
--
______________________________________________________________________
http://www.xing.com/profile/Volker_Soehnitz und http://www.soehnitz.de
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*! Willst Du
von mir gelesen werden, beachte dies: http://wschmidhuber.de/realname/
Hans-Gerhard Scholz
2007-11-02 20:52:03 UTC
Permalink
Post by V0LKER S0EHNITZ
Und "überheblich"? - Naja, mag ab und an mal durchscheinen, ich
versuche das im erträglichen Rahmen zu halten, sorry falls das nicht
immer gelingt.
Bei mir scheint es Dir zumindest nicht gelungen zu sein.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Hans-Gerhard Scholz
Aber was gibt Dir das Recht, einen lapidaren Hinweis von mir
"schlicht für dämlich" zu bezeichnen?
Weil ich ihn für schlich dämlich halte. Gut, ich hätte das vielleicht
mit anderen, netteren Worten umschreiben können. Aber inhaltlich
bleibt sich das gleich.
Es scheint sich hier eher um ein Problem hinsichtlich Deines Umgangs
mit Mitmenschen zu handeln.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Hans-Gerhard Scholz
Wo ein bestimmtes Thema diskutiert wird, ist doch letztlich
egal.
Hier ist UseNet! Wer in Webforen diskutieren möchte, kann das ja gerne
tun.
Dann erkläre mir doch einmal, was hier der *große* Unterschied ist. Du
Schlaumeier.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Hans-Gerhard Scholz
Was ich zu tun oder zu lassen habe, das kannst Du mir schon
selbst überlassen.
Selbstverständlich. Im Gegenzug erlaube ich mir dann auch, das mit
entsprechenden Hinweisen zu versehen. ;-)
Fällt dann aber unter den Oberbegriff "Überheblichkeit", "Arroganz".
Post by V0LKER S0EHNITZ
Ich denke, wir können es in diesem Punkt dabei belassen.
Bin ich ausnahmsweise der gleichen Meinung.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Hans-Gerhard Scholz
Reichlich eigenartig finde ich schon Deine Angewohnheit, jeden
Poster, der nicht seinen Realnamen angibt, als »Klaus-Bärbel« zu
bezeichnen.
Das ist nicht eigenartig. Das ist im Gegenteil als Anrede im UseNet
seit vielen Jahren nicht unüblich, wenn man sonst weder Name noch
Geschlecht des Posters zur Verfügung hat.
Grundsätzlich ist es doch völlig egal, welchen Namen und welches
Geschlecht ein Fragesteller hat.
Wer sagt denn, daß meine Namensangabe den Tatsachen entspricht? Ich
könnte ab sofort auch als "Volker Söhnitz" oder als "Valentin Tag" oder
als "Gerold Mähler" oder unter sonst einem Phantasienamen posten. Aber
es hat halt jeder so sein Steckenpferd. Man macht sich damit in
gewisser Weise aber auch wichtig. (Hättest Du eigentlich nicht nötig in
Anbetracht Deiner unbestrittenen Fachkompetenz.) Nur nebenbei eine
Deiner Antworten für "Klaus-Bärbels: "Naja, für unhöfliche Teilnehmer
dieser NG mache ich aber nicht den Kasper - google hilft auch
Namenlosen, ich aber nicht!"
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Hans-Gerhard Scholz
Allerdings berechnen die Abrechnungsfirmen generell (also bei Fehlen
einer expliziten Vorgabe) die Nutzerwechselgebühr ausschließlich je
zur Hälfte dem ausziehenden und einziehenden Mieter.
Die Abrechnungsfirmen, mit denen wir zusammen arbeiten machen das
nicht. Und würden sie es machen, bekämen sie dafür einen auf die Nuss,
denn für die von uns verwalteten Objekte werden Abrechnungen generell
im Rahmen der geltenden Gesetze und Rechtsprechung erstellt. Schon im
ureigensten Interesse der Vermieter.
Ich habe in meinem Leben schon unzählige WEG-Abrechnungen mit
dazugehörigen Heizkostenabrechnungen gesehen. Und bei allen war bei
einem Nutzerwechsel unter dem Jahr die entsprechende Gebühr immer den
davon Betroffenen (meist anteilig) zugeordnet worden. Wie willst Du
einen WEG-Verwalter dazubringen, die Abrechnungsfirma "umzupolen". Bei
einer Eigentümerversammlung, würden sie Dich, falls Du diese
Problematik ansprächest, ungläubig anschauen oder sogar auslachen. Vor
allem würden die Eigentümer, die von einem Nutzerwechsel nicht
betroffen wären, remonstrieren.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Post by Hans-Gerhard Scholz
Somit findet in der
Regel keine Umlage auf *alle* Mieter statt.#
Vielleicht liest Du nochmal die HeizkostenV!
Ich brauche sie nicht zu lesen, ich weiß, was darin steht! Meinen
vorstehenden Satz hast Du aus dem Zusammenhang gerissen.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Die Kosten der Zwischenablesung sind nämlich Heizkosten im Sinne der
HeizkostenV und
damit Betriebskosten! Nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV sind Heizkosten u.a.
die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung. Danach sind
die Ablesekosten eindeutig Heizkosten.
Nichts anderes gilt für die Kosten der in § 9b Abs. 2 HeizkostenV
vorgeschriebenen Kosten der
Zwischenablesung.
§ 9 b Abs. 2 HeizkostenV interpretiere ich anders. Diese Bestimmung
lautet auszugsweise: "Die nach dem erfaßten Verbrauch zu verteilenden
Kosten sind auf der Grundlage der Zwischenablesung (...) auf Vor- und
Nachnutzer aufzuteilen. Von "vorgeschriebenen »Kosten der
Zwischenablesung«" kann ich nichts lesen.
Post by V0LKER S0EHNITZ
"Eigentlich" sollten die Ablesekosten grundsätzlich
Verwaltungskosten darstellen, die HeizkostenV erklärt diese Kosten
aber – durchaus systemwidrig – zu Betriebskosten.
Und »Verwaltungskosten« wären eben nicht umlagefähig.
Ich persönlich würde ohnehin "Nutzerwechsel-" und
"Zwischenablesegebühren" generell den (nicht
umlagefähigen) »Verwaltungskosten« zuordnen. Denn ein halbwegs firmer
Vermieter eines Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage wäre durchaus in
der Lage, die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für das Objekt und
die einzelnen Mieter selbst zu erstellen. Im Falle eines Nutzerwechsels
könnte er seine entsprechenden (zeitlichen) Aufwendungen dann auch
nicht auf die Mieter umlegen.
Post by V0LKER S0EHNITZ
Zwischenablesungen sind damit - sofern keine anderen vertraglichen
Vereinbarungen
existieren - ebenso umzulegen, wie die turnusmäßigen Ablesekosten.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Abschließend: Ich habe keine Lust für eine weitergehende Diskussion.
Kein Problem - ich fürchte, wir verpassen eh nichts...
Möglicherweise, denn der einzige, der alles weiß und dies in seiner
verbindlichen und freundlichen Art und Weise kundtut, das bist Du. Darf
ist Dich künftig untertänigst als den "Mietrechtspapst" bezeichnen?
Hast Du eigentlich beim Beck-Verlag schon einmal nachgefragt, ob sie
nicht einen zusätzlichen Kommentator für den "Palandt" auf dem Sektor
"Mietrecht" brauchen?
V0LKER S0EHNITZ
2007-11-03 11:09:38 UTC
Permalink
Post by Hans-Gerhard Scholz
Grundsätzlich ist es doch völlig egal, welchen Namen und welches
Geschlecht ein Fragesteller hat.
Dir vielleicht - mir nicht. Was "grundsätzlich" ist, hängt das nämlich in der Tat von den eigenen Grundsätzen ab,
die man sich für die Kommunikation im allgemeinen und für die in diesem Medium im besonderen zugelegt hat.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Wer sagt denn, daß meine Namensangabe den Tatsachen entspricht?
Nun, ich vermute Du wirst das ziemlich genau wissen. Ich kenne Dich nicht, kann das also auch nicht entscheiden.

Ich möchte hier nicht die 8724. Realnamendiskussion lostreten, das bringt keine neuen Argumente und die Antworten
der Namenlosen darauf würde ich eh nicht lesen. Aber ein paar Dinge möchte ich dazu kurz anmerken, damit Du meine
Einstellung verstehst:

Ich bin seit 1987 online "unterwegs", seit Anfang der 90er auch im UseNet. Und zumindest in dessen deutschsprachigem
Teil hat es sich als Höflichkeitsregel etabliert, dass man dort mit seinem richtigen Namen auftritt. Nun ist es
müßig, über Höflichkeit diskutieren zu wollen und es steht mir auch nicht zu, das zu beurteilen, was andere darunter
verstehen. Jeder mag das für sich selbst halten wie er (oder sie) will. Wer mit einem Jutesack über'm Kopf in die
nächste Kneipe wankt, kann das gerne tun. Er wird aber nicht erwarten dürfen, dass ich mich dann an der Theke in ein
Gespräch verwickeln lasse. Ebenso entscheide ich auch hier, mit wem ich kommunziere. Und dazu gehört nach meinem
Empfinden eben auch ein "richtiger" Name. "Superman" u.ä. erschlägt mein Filter automatisch. Und "Donald Duck"
erledige ich mit einem Tastendruck manuell.

Nun hast Du zutreffend eingewendet, dass ich natürlich nicht beurteilen kann, ob Du nicht statt "Hans-Gerhard
Scholz" in Wahrheit "Martha Müller" heisst. Die Tatsache, dass Du keine replyfähige Adresse verwendest (was ich
übrigens auch für sehr unschön halte), könnte ein Hinweis darauf sein. Aber das ist mir auch erstmal relativ egal.
Die Leute, die im Usenet mit echt aussehenden gefakten Namen unterwegs sind, müssen eben darauf achten, dass sie das
auch im E-Mail-Verkehr und ggf. im Reallife durchziehen. Gerade aus der de.soc.recht.*-Hierarchie kenne ich einige
Leute persönlich und war auch schon auf Usertreffen. Ich käme mir da recht blöd vor, wenn ich mich dort immer mit
"Volker" anreden lassen müsste, obwohl ich in Wahrheit "Georg" heißen würde. ;-)

Ich habe da aber eher wenig missionarischen Eifer. Ich habe einen kleinen Hinweis in der Sig und das war's dann
auch. Ansonsten überlasse ich jedem die Entscheidung, wie er hier auftritt.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Ich habe in meinem Leben schon unzählige WEG-Abrechnungen mit
dazugehörigen Heizkostenabrechnungen gesehen.
Beachte bitte, dass wir hier nicht über WEG-Verwaltung sondern über Mietverwaltung diskutieren. Auch wenn das im
Einzelfall von der gleichen Firma gemacht wird, geht es da inhaltlich um verschiedene Dinge.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Wie willst Du einen WEG-Verwalter dazubringen, die Abrechnungsfirma
"umzupolen".
Falls der WEG-Verwalter auch gleichzeitig für alle oder einzelne Einheiten die Mietverwaltung macht, sollte er die
gesetzlichen Grundlagen und insbesondere die Unterschiede einer WEG-Abrechnung vs. Betriebskostenabrechung für
Mieter kennen.
Post by Hans-Gerhard Scholz
§ 9 b Abs. 2 HeizkostenV interpretiere ich anders.
Das kanst Du gerne tun, aber ich weise nochmals darauf hin, es in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Kosten
der Zwischenablesung Heizkosten im Sinne der HeizkostenV und damit Betriebskosten darstellen.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Möglicherweise, denn der einzige, der alles weiß und dies in seiner
verbindlichen und freundlichen Art und Weise kundtut, das bist Du.
Deine Polemik in allen Ehren, aber wenn man nicht einmal die Unterschiede zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung
zur Kenntnis nehmen will, wirkt das doch arg armselig.
Post by Hans-Gerhard Scholz
Darf ist Dich künftig untertänigst als den "Mietrechtspapst"
bezeichnen?
Wenn Du im Gegenzug mit der Bezeichnung "Schwätzer" leben kannst...

ciao
volker
--
______________________________________________________________________
http://www.xing.com/profile/Volker_Soehnitz und http://www.soehnitz.de
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*! Willst Du
von mir gelesen werden, beachte dies: http://wschmidhuber.de/realname/
Jaakob Kind
2007-11-02 15:31:25 UTC
Permalink
Post by V0LKER S0EHNITZ
Gibt es also keine solche Vereinbarung, dann gibt es nach herrschender
Meinung und auch nach mehrheitlicher Rechtsprechung eben keine Umlage
einer "Nutzerwechselgebühr".
Irgendwie verstehe ich gerade nicht ganz, was du meinst. Unten schreibst du
(ich habe das Zitat mit kopiert), dass Zwischenablesungen (ich denke als
Heizkosten - stand so glaube ich in einem anderen Posting von dir) umgelegt
werden können (wenn es nicht anders vereinbart ist).
Heißt das, dass du mit nicht umlegbaren "Nutzerwechselgebühren" Kosten
meinst, die über Zwischenablesungen hinausgehen?
Post by V0LKER S0EHNITZ
...
Beachte übrigens, dass es dem Vermieter üblicherweise gleichgültig ist,
dass er die Kosten einer Zwischenablesung nicht ohne vertragliche
Grundlage dem weichenden Mieter in Rechnung stellen kann. Denn er kann
diese Kosten ja auf alle Mieter umlegen, bekommt also seine Auslagen
auch dann ersetzt, wenn eine gesonderte vertragliche Vereinbarung
fehlt.
Viele Grüße
Jaakob
V0LKER S0EHNITZ
2007-11-02 15:37:08 UTC
Permalink
Post by Jaakob Kind
Irgendwie verstehe ich gerade nicht ganz, was du meinst. Unten
schreibst du (ich habe das Zitat mit kopiert), dass Zwischenablesungen
(ich denke als Heizkosten - stand so glaube ich in einem anderen
Posting von dir) umgelegt werden können (wenn es nicht anders
vereinbart ist).
Ja. Aber nicht auf den weichenden Mieter sondern auf _alle_ Mieter.
Siehe dazu meine Anmerkungen zur HeizkostenV in diesem Thread.

ciao
volker
--
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http://www.xing.com/profile/Volker_Soehnitz und http://www.soehnitz.de
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*! Willst Du
von mir gelesen werden, beachte dies: http://wschmidhuber.de/realname/
Kurt Guenter
2007-10-31 19:09:47 UTC
Permalink
Post by Thomas Hertel
Was immer auch Nutzerwechselkosten sein mögen,
HIER zeigt sich, WER nicht lesen kann und keine Ahnung hat.
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