Frank Maß @ist.invalid>
2021-04-11 20:17:08 UTC
Sorry für den langen Text. Leider sind alle Infos darin für eine
Beurteilung wesentlich.
Hallo Zusammen!
Mich würde interessieren, wie in der aktuellen Corona-Pandemie
(20.000 – 30.000 Infektionen am Tag und Warnungen, dass bald
die Intensivstationen voll-laufen) das Recht des Vermieters an einer
regelmäßigen Besichtigung einer bewohnten Wohnung ausgelegt werden kann.
Ohne Corona Pandemie hätte der Vermieter 3-4 Mal im Monat das
Recht, die Wohnung von einem Makler und Interessenten für einen
Nachmittag also 2-3 Stunden besichtigen zu lassen. Das hat das
LG Frankfurt geurteilt.
Nachdem die Mieter eine Vielzahl von Besichtigungen erdulden mussten,
kann das Recht auf Besichtigung stufenweise auf eine Besichtigung im
Monat eingeschränkt werden. Hat AG Berlin geurteilt. Allerdings ist mir
nicht klar, was unter „Vielzahl“ zu verstehen ist.
Bekannte von mir haben die folgende Situation:
Beide sind in Rente. Beide leiden an Autoimmunerkrankungen.
Beide müssen Medikamente einnehmen, welche ihr Immunsystem schwächen
und sie anfällig für Infektionen machen. Beide somit Risikogruppe. Einer
davon
hat vor wenigen Jahren eine fast tödlich verlaufende Lungenentzündung
durchstanden. Lag mehrere Monate im künstlichen Koma, wurde mit der
ECMO (Herz-Lungen-Ersatzmaschine) am Leben erhalten, da eine maschinelle
Beatmung nicht ausreichend war. Überlebenschancen waren unter 1%.
Als Folge hat er einen Grad der Behinderung von 100 und Pflegebedürftigkeit
davongetragen. Die Krankenkasse hatte dadurch Kosten in Höhe von 340.000
EUR.
Ärzte schätzen das Risiko so ein, dass wenn eine Lungenentzündung auch
ohne Corona solche Ausmaße bei ihm angenommen hat, er einen Infekt
mit Corona höchstwahrscheinlich nicht überleben würde, weil Corona
die sonstigen Organe, über die Lungenentzündung hinaus, stark belastet.
Problem für die Mieter ist unter anderem, dass Viren auch auf der Kleidung
in die Wohnung von Interessenten hineingetragen werden können. Diese
überleben auf Gegenständen dann mehrere Tage und können aufgenommenwerden.
Da hilft auch wenig das Tragen einer Maske.
Ein Termin ist schon gelaufen. Maklerin brachte drei Interessenten mit, die
sie einzeln alle 45 Min. durch die Wohnung führte.
Man hat sich auf Tragen von FFP2 Masken geeinigt, sowie Plastik-Überschuhen,
sowie Handschuhen.
Einer der Interessenten hat keine Handschuhe angezogen, nur eine OP-Maske
getragen, die bekanntlich nicht sehr dicht abschließt. Außerdem berührte er
einige Fenster und bediente Fenstergriffe. Hat sich am Bett, wo wenig Platz
ist, mit Gewalt vorbeigequetscht, so dass seine Kleidung starken kontakt mit
der Bettwäsche hatte. Die Maklerin hat nicht eingegriffen. Es ist ihr
einziges Objekt und sie versucht allen Interessenten ohne große
Vorbesprechungen das Objekt zu zeigen.
So wie ich die Situation einschätze, wird es über kurz oder lang zu
Streitigkeiten kommen. Es stellte sich heraus, dass zwei von drei der
Interessenten gar nicht zur Besichtigung gekommen wären, wären sie von der
Maklerin korrekt über den Zustand des Objekts vor der Besichtigung
informiert worden. Außerdem besteht ein vertraglich lebenslanges Wohnrecht
der Mieter, über das die Maklerin die Interessenten auch erst im Nachhinein
informierte.
Wie würdet ihr es einschätzen, auf welches Mindestmaß an Besichtigungen
könnte man es wegen der Corona-Pandemie und der gesundheitlichen
Vorgeschichte der Mieter einschränken, ohne sich einer erfolgreichen Klage
des Vermieters auf Schadensersatz wegen verweigerter Duldung der
Besichtigung auszusetzen?
Ist es in Ordnung, wenn folgendes von den Interessenten + Maklerin gefordert
wird?
- tragen einer FFP2 Maske, da eine normale OP-Maske nicht ausreichenden
Schutz vor ausgeatmeter virenbelasteter Luft bietet
- tragen von Plastik-Überschuhen und tragen von Plastik-Handschuhen, die vom
Mieter bereitgestellt werden
- kein Berühren von Gegenständen oder Griffen in der Wohnung
- sollte Jemand Symptome, wie Niesen, Husten aufweisen, wird er sofort der
Wohnung verwiesen
Kann obiges gefordert werden und bei Nichtbeachtung nach mündlicher
Ermahnung der Wohnung verwiesen werden?
Wenn die Maklerin Jemanden mitbringt, der offensichtliche Krankheitssymptome
aufweist, sollte man dann nur selektiv diesem Interessenten den Zutritt
verweigern, oder die gesamten noch anstehenden Besichtigungen des gleichen
Tages canceln, weil offensichtlich damit das Verhältnis zur Maklerin
zerstört wurde, da sie bewusst infektiöse Menschen zur Besichtigung bringt?
Dann die Aufforderung an den Vermieter einen anderen Makler zu beauftragen,
der die Gefahren der Pandemie auch ernst nimmt.
Ab wann, ab welcher Situation in der Pandemie könnte man vom Makler einen
tagesaktuellen PCR-Test von allen Personen fordern, die Eintritt zur Wohnung
begehren? Müssen da schon die Intensivstationen so voll sein, dass
Krankenwagen vor dem Krankenhaus Schlange stehen, wie in anderen Ländern es
der Fall war? Oder würde es reichen, dass eine Verfehlung des Maklers
bekannt wird, indem z.B. erkrankte Interessenten mitgebracht werden?
Hinzu kommt, dass die Mieter ein Lebenslanges Mietrecht haben. Das ist
vertraglich geregelt und wurde bereits von einem Fachanwalt für Mietrecht
vor einigen Jahren bestätigt.
D.h. die Wohnung ist nicht gekündigt. Es steht kein Umzug an. Der neue
Eigentümer kann dort nicht einziehen. Es droht kein Leerstand. Miete wird
wie vereinbart natürlich gezahlt.
Maklerin sagte, dass die Interessenten ausschließlich Investoren sind. Die
meisten haben Geld übrig und müssten dafür Minuszinsen auf der Bank
bezahlen, also kaufen sie Immobilien.
Für meine Bekannten sieht es letztlich so aus, dass sie sich einem Risiko
eines tödlichen Krankheitsverlaufs aussetzen müssen, weil Jemand keine
Minus-Zinsen auf der Bank bezahlen will.
Der Vermieter wollte die Wohnung bereits 2017 und 2018 verkaufen. Allerdings
denkt er, dass er jetzt in der Corona Pandemie einen höheren Preis erzielen
kann, da wegen der Pandemie das Angebot an Wohnungen auf dem Markt knapp
ist.
Letztlich aus sozialer Sicht, alles ziemlich fragwürdige Gründe, die meine
Bekannten in Gefahr bringen.
Bin für Eure Antworten und zusätzliche Tipps (was ich noch nicht bedacht
habe) dankbar!
Grüße
Frank
Beurteilung wesentlich.
Hallo Zusammen!
Mich würde interessieren, wie in der aktuellen Corona-Pandemie
(20.000 – 30.000 Infektionen am Tag und Warnungen, dass bald
die Intensivstationen voll-laufen) das Recht des Vermieters an einer
regelmäßigen Besichtigung einer bewohnten Wohnung ausgelegt werden kann.
Ohne Corona Pandemie hätte der Vermieter 3-4 Mal im Monat das
Recht, die Wohnung von einem Makler und Interessenten für einen
Nachmittag also 2-3 Stunden besichtigen zu lassen. Das hat das
LG Frankfurt geurteilt.
Nachdem die Mieter eine Vielzahl von Besichtigungen erdulden mussten,
kann das Recht auf Besichtigung stufenweise auf eine Besichtigung im
Monat eingeschränkt werden. Hat AG Berlin geurteilt. Allerdings ist mir
nicht klar, was unter „Vielzahl“ zu verstehen ist.
Bekannte von mir haben die folgende Situation:
Beide sind in Rente. Beide leiden an Autoimmunerkrankungen.
Beide müssen Medikamente einnehmen, welche ihr Immunsystem schwächen
und sie anfällig für Infektionen machen. Beide somit Risikogruppe. Einer
davon
hat vor wenigen Jahren eine fast tödlich verlaufende Lungenentzündung
durchstanden. Lag mehrere Monate im künstlichen Koma, wurde mit der
ECMO (Herz-Lungen-Ersatzmaschine) am Leben erhalten, da eine maschinelle
Beatmung nicht ausreichend war. Überlebenschancen waren unter 1%.
Als Folge hat er einen Grad der Behinderung von 100 und Pflegebedürftigkeit
davongetragen. Die Krankenkasse hatte dadurch Kosten in Höhe von 340.000
EUR.
Ärzte schätzen das Risiko so ein, dass wenn eine Lungenentzündung auch
ohne Corona solche Ausmaße bei ihm angenommen hat, er einen Infekt
mit Corona höchstwahrscheinlich nicht überleben würde, weil Corona
die sonstigen Organe, über die Lungenentzündung hinaus, stark belastet.
Problem für die Mieter ist unter anderem, dass Viren auch auf der Kleidung
in die Wohnung von Interessenten hineingetragen werden können. Diese
überleben auf Gegenständen dann mehrere Tage und können aufgenommenwerden.
Da hilft auch wenig das Tragen einer Maske.
Ein Termin ist schon gelaufen. Maklerin brachte drei Interessenten mit, die
sie einzeln alle 45 Min. durch die Wohnung führte.
Man hat sich auf Tragen von FFP2 Masken geeinigt, sowie Plastik-Überschuhen,
sowie Handschuhen.
Einer der Interessenten hat keine Handschuhe angezogen, nur eine OP-Maske
getragen, die bekanntlich nicht sehr dicht abschließt. Außerdem berührte er
einige Fenster und bediente Fenstergriffe. Hat sich am Bett, wo wenig Platz
ist, mit Gewalt vorbeigequetscht, so dass seine Kleidung starken kontakt mit
der Bettwäsche hatte. Die Maklerin hat nicht eingegriffen. Es ist ihr
einziges Objekt und sie versucht allen Interessenten ohne große
Vorbesprechungen das Objekt zu zeigen.
So wie ich die Situation einschätze, wird es über kurz oder lang zu
Streitigkeiten kommen. Es stellte sich heraus, dass zwei von drei der
Interessenten gar nicht zur Besichtigung gekommen wären, wären sie von der
Maklerin korrekt über den Zustand des Objekts vor der Besichtigung
informiert worden. Außerdem besteht ein vertraglich lebenslanges Wohnrecht
der Mieter, über das die Maklerin die Interessenten auch erst im Nachhinein
informierte.
Wie würdet ihr es einschätzen, auf welches Mindestmaß an Besichtigungen
könnte man es wegen der Corona-Pandemie und der gesundheitlichen
Vorgeschichte der Mieter einschränken, ohne sich einer erfolgreichen Klage
des Vermieters auf Schadensersatz wegen verweigerter Duldung der
Besichtigung auszusetzen?
Ist es in Ordnung, wenn folgendes von den Interessenten + Maklerin gefordert
wird?
- tragen einer FFP2 Maske, da eine normale OP-Maske nicht ausreichenden
Schutz vor ausgeatmeter virenbelasteter Luft bietet
- tragen von Plastik-Überschuhen und tragen von Plastik-Handschuhen, die vom
Mieter bereitgestellt werden
- kein Berühren von Gegenständen oder Griffen in der Wohnung
- sollte Jemand Symptome, wie Niesen, Husten aufweisen, wird er sofort der
Wohnung verwiesen
Kann obiges gefordert werden und bei Nichtbeachtung nach mündlicher
Ermahnung der Wohnung verwiesen werden?
Wenn die Maklerin Jemanden mitbringt, der offensichtliche Krankheitssymptome
aufweist, sollte man dann nur selektiv diesem Interessenten den Zutritt
verweigern, oder die gesamten noch anstehenden Besichtigungen des gleichen
Tages canceln, weil offensichtlich damit das Verhältnis zur Maklerin
zerstört wurde, da sie bewusst infektiöse Menschen zur Besichtigung bringt?
Dann die Aufforderung an den Vermieter einen anderen Makler zu beauftragen,
der die Gefahren der Pandemie auch ernst nimmt.
Ab wann, ab welcher Situation in der Pandemie könnte man vom Makler einen
tagesaktuellen PCR-Test von allen Personen fordern, die Eintritt zur Wohnung
begehren? Müssen da schon die Intensivstationen so voll sein, dass
Krankenwagen vor dem Krankenhaus Schlange stehen, wie in anderen Ländern es
der Fall war? Oder würde es reichen, dass eine Verfehlung des Maklers
bekannt wird, indem z.B. erkrankte Interessenten mitgebracht werden?
Hinzu kommt, dass die Mieter ein Lebenslanges Mietrecht haben. Das ist
vertraglich geregelt und wurde bereits von einem Fachanwalt für Mietrecht
vor einigen Jahren bestätigt.
D.h. die Wohnung ist nicht gekündigt. Es steht kein Umzug an. Der neue
Eigentümer kann dort nicht einziehen. Es droht kein Leerstand. Miete wird
wie vereinbart natürlich gezahlt.
Maklerin sagte, dass die Interessenten ausschließlich Investoren sind. Die
meisten haben Geld übrig und müssten dafür Minuszinsen auf der Bank
bezahlen, also kaufen sie Immobilien.
Für meine Bekannten sieht es letztlich so aus, dass sie sich einem Risiko
eines tödlichen Krankheitsverlaufs aussetzen müssen, weil Jemand keine
Minus-Zinsen auf der Bank bezahlen will.
Der Vermieter wollte die Wohnung bereits 2017 und 2018 verkaufen. Allerdings
denkt er, dass er jetzt in der Corona Pandemie einen höheren Preis erzielen
kann, da wegen der Pandemie das Angebot an Wohnungen auf dem Markt knapp
ist.
Letztlich aus sozialer Sicht, alles ziemlich fragwürdige Gründe, die meine
Bekannten in Gefahr bringen.
Bin für Eure Antworten und zusätzliche Tipps (was ich noch nicht bedacht
habe) dankbar!
Grüße
Frank