Discussion:
Löcher in der Holzdecke
(zu alt für eine Antwort)
Markus Ðiegmann
2008-12-03 10:54:53 UTC
Permalink
Hallo Group,
nach unserem Umzug gibt es Ärger mit dem Vermieter der alten Wohnung. Dort
hatten wir weisse Paneelen (kunststoffbeschichtete MDF) unter der Decke, in
die wir in zwei Räumen 3 kleine Löcher gebohrt haben. Die wurden nach Auszug
sauber verspachtelt, aber natürlich sieht man die weissen Punkte noch.
Angebracht waren dort Rauchmelder und die müssen halt unter die Decke und
hielten geklebt nicht. Die Decke war nach einem Wasserschaden erst im
Vorjahr neu eingezogen worden.

Der Vermieter hat nun die Idee, die Kosten für zwei neue Paneelen
(vielleicht 5 Euro pro Stück) und die Kosten ihrer Einbringung (in Richtung
500 Euro, da erst komplett demontiert, dann ersetzt und wieder montiert
werden müsste) von der Kaution in Abzug zu bringen.

Frage in dem Zusammenhang: Ist es dem Mieter wirklich untersagt, in eine
Holz(o.ä.)decke zu bohren, auch ohne dass dies explizit vereinbart sei? Und
gibt es irgendwo Richtlinien/Erfahrungswerte/Präzedenzfälle, die einen
zulässigen Kautionsabzug für solche Beschädigungen beschreiben? Der einzig
mir bekannte Bezugspunkt dafür sind die entstehenden Kosten für die
Behebung, aber die stehen ja gerade in einem solchen Fall ja in einem
ziemlich schrägen Verhältnis zum tatsächlichen Schaden.

Vielen Dank für Hinweise
Markus
V0LKER S0EHNITZ
2008-12-03 11:09:36 UTC
Permalink
Post by Markus Ðiegmann
Frage in dem Zusammenhang: Ist es dem Mieter wirklich untersagt, in
eine Holz(o.ä.)decke zu bohren, auch ohne dass dies explizit
vereinbart sei? Und gibt es irgendwo
Richtlinien/Erfahrungswerte/Präzedenzfälle, die einen zulässigen
Kautionsabzug für solche Beschädigungen beschreiben?
Das Anbohren von Wänden und Decken zum Zwecke des Aufhängens von
Schränken, Bildern, Lampen, Rauchmeldern, etc. gehört zum normalen
Gebrauch der Mietsache. Jedenfalls solange wie die Wohnung nicht wie
ein Schweizer Käse aussieht.

Für den normalen Gebrauch der Mietsache und die dadurch unvermeidliche
Verschlechterung der selben darf ein Kautionseinbehalt natürlich
_nicht_ vorgenommen werden, denn dafür hat der Vermieter ja bereits
eine Vergütung erhalten.

Es gibt immer wieder Vermieter (aber auch Mieter), die der irrigen
Ansicht nachhängen, eine Wohnung müsse bei Beendigung des
Mietverhältnisses exakt in dem Zustand zurückgegeben werden, in welchem
sie sich zu Beginn befunden hat. Das ist natürlich Unsinn.

ciao
volker
--
______________________________________________________________________
http://www.xing.com/profile/Volker_Soehnitz und http://www.soehnitz.de
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*! Willst Du
von mir gelesen werden, beachte dies: http://wschmidhuber.de/realname/
Thomas Gerner
2008-12-03 11:41:07 UTC
Permalink
Post by V0LKER S0EHNITZ
Es gibt immer wieder Vermieter (aber auch Mieter), die der irrigen
Ansicht nachhängen, eine Wohnung müsse bei Beendigung des
Mietverhältnisses exakt in dem Zustand zurückgegeben werden, in welchem
sie sich zu Beginn befunden hat. Das ist natürlich Unsinn.
Exakt, weil die übliche Abnutzung bereits mit der Miete abgegolten ist. Dies
verstehen in der Tat viele Vermieter nicht.

Gruß, Thomas
Thomas Mayer
2008-12-03 15:15:03 UTC
Permalink
"Thomas Gerner" <***@invalid.invalid> schrieb

Ich hätte einfach die Rauchmelder an der Decke belassen!!!
5,50 Euronen für einen neuen Melder hätten Ärger erspart.

CU
TOM
Andreas Mauerer
2008-12-04 06:54:16 UTC
Permalink
Post by Thomas Mayer
Ich hätte einfach die Rauchmelder an der Decke belassen!!!
5,50 Euronen für einen neuen Melder hätten Ärger erspart.
Hätte ich ein ganz blödes Gefühl dabei. So ein Rauchmelder muss
regelmäßig gewartet (sprich Funktionstest und Batteriewechsel, ggfs.
Reinigung der Luftschlitze) werden, wo die Rauchmelder vorgeschrieben
sind, ist es meist auch eine jährliche Wartung. Für meinen eigenen
Rauchmelder mach(te) ich das selbst, bei vom Vermieter angebrachten
geschieht das meist durch von ihm beauftragte Firmen.

Wer kümmert sich aber um das Ding, wenn es einfach hängen gelassen
wurde? Schlimmer als ein nicht existenter Rauchmelder ist ein nicht
funktionierender, auf den man sich aber verlässt und deshalb dort keinen
anderen hinhängt.

Ein schlauer Vermieter wird eh darauf bestehen, dass das Ding abgenommen
wird (oder es murrend selbst machen). Wenn er Rauchmelder in den
Wohnungen hat, dann einheitliche Modelle um die Wartung zu beschleunigen
und vereinfachen zu können (bei Defekt wird einfach ohne Bohren oder
Kleben ein anderes Gerät an die bestehende Halterung gehängt; man weiß
relativ genau, wie lange die Batterien halten).
Und wenn er keine hat/haben will/haben muss - warum soll er diesen einen
Rauchmelder auch noch warten müssen?

Viele Grüße

Andreas
--
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Armin Wolf
2008-12-04 07:15:00 UTC
Permalink
"Andreas Mauerer" schrieb
Post by Andreas Mauerer
Wer kümmert sich aber um das Ding, wenn es einfach hängen gelassen
wurde? Schlimmer als ein nicht existenter Rauchmelder ist ein nicht
funktionierender, auf den man sich aber verlässt und deshalb dort keinen
anderen hinhängt.
Noch nervender sind Fehlalarme, am besten mitten in der Nacht:

- Batterie schwach: regelmäßiges "Pips"
- In der Küche wird es hektisch: Melder brüllt los, wenn Du eigentlich
Schlimmeres am Herd verhindern möchtest (Mittagsruhe der Nachbarn)
- Ein klitzekleines Insekt sucht eine Höhle

Steigerung: Fehlalarm während der Abwesenheit. (Wer zahlt den Schaden,
wenn Wohnung gewaltsam geöffnet wurde?)
Andreas Mauerer
2008-12-04 07:47:15 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
- Batterie schwach: regelmäßiges "Pips"
Sollte bei regelmäßiger Wartung (sprich rechtzeitiger Batteriewechsel)
nicht passieren. Und das "Pieps" ist nicht so laut wie ein Alarm.
Post by Armin Wolf
- In der Küche wird es hektisch: Melder brüllt los, wenn Du eigentlich
Schlimmeres am Herd verhindern möchtest (Mittagsruhe der Nachbarn)
In die Küche gehört kein Rauchmelder. Und wenn es dort qualmt/dampft Tür
zu.
Post by Armin Wolf
- Ein klitzekleines Insekt sucht eine Höhle
Lässt sich leider nicht 100%ig ausschließen, aber wenn die
Eingangslöcher klein genug sind, ist das reichlich unwahrscheinlich.
Post by Armin Wolf
Steigerung: Fehlalarm während der Abwesenheit. (Wer zahlt den Schaden,
wenn Wohnung gewaltsam geöffnet wurde?)
Zum Glück nur äußerst selten...

Viele Grüße

Andreas
--
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