Discussion:
Fahradentsorgung
(zu alt für eine Antwort)
Udo Krebs
2007-09-03 07:26:11 UTC
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Hallo,

habe ein Schreiben meiner Verwaltung erhalten indem alle Bewohner an einer
bestimmten Woche
ihre Fahräder nicht in den Fahradkeller zustellen. Man wird aufgefordert
sein Rad in den eigenen Keller zu stellen weil alle in der Woche noch
angetroffenen Räder entsorgt werden und zwar ohne Ausnahme. Vor 2 Jahren
habe ich mir unter diesen Umständen schon mal ein neues Rad kaufen müssen,
es wurde einfach entsorgt weil es zum "Stichtag" im Fahradkeller stand. Ist
das korrekt?, kann eine Verwaltung dies so machen?
Gruß Udo
Winfried
2007-09-03 07:31:13 UTC
Permalink
Post by Udo Krebs
. Ist
das korrekt?, kann eine Verwaltung dies so machen?
Selbstverständlich nicht. Das würde wahrscheinlich den Tatbestand des
Diebstahls (bzw., soweit kein Eigentümer feststellbar ist,
Fundunterschlagung) erfüllen. Genausowenig wie du einfach ein fremdes
Auto vom eigenen Grundstück abschleppen lassen darfst, darfst du ein
Fahrrad einfach entfernen - von Entsorgen (d.h. Zerstören) ganz zu
schweigen.

Die Verwaltung dürfte allenfalls die Fahrräder kostenpflichtig in
Verwahrung nehmen. Sobald dein Fahrrad deinem Zugriff entzogen wird,
ist das normalerweise Diebstahl. Es kommt allerdings auch drauf an,
was im Mietvertrag vereinbart ist. Unter Umständen könnte der
Mietvertrag durch längere Duldung des Fahrradabstellens um dieses
Recht erweitert worden sein (Gewohnheitsrecht), sofern dem Abstellen
der Fahrräder nichts entgegensteht (Behinderung des Zugangs zu anderen
Kellern o.ä.).

Winfried Büchsenschütz
Leo Oeler
2007-09-03 07:58:00 UTC
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On Mon, 03 Sep 2007 00:31:13 -0700, Winfried
Post by Winfried
Post by Udo Krebs
. Ist
das korrekt?, kann eine Verwaltung dies so machen?
Selbstverständlich nicht. Das würde wahrscheinlich den Tatbestand des
Diebstahls (bzw., soweit kein Eigentümer feststellbar ist,
Fundunterschlagung) erfüllen. Genausowenig wie du einfach ein fremdes
Auto vom eigenen Grundstück abschleppen lassen darfst, darfst du ein
Fahrrad einfach entfernen - von Entsorgen (d.h. Zerstören) ganz zu
schweigen.
Die Verwaltung dürfte allenfalls die Fahrräder kostenpflichtig in
Verwahrung nehmen. Sobald dein Fahrrad deinem Zugriff entzogen wird,
ist das normalerweise Diebstahl. Es kommt allerdings auch drauf an,
was im Mietvertrag vereinbart ist. Unter Umständen könnte der
Mietvertrag durch längere Duldung des Fahrradabstellens um dieses
Recht erweitert worden sein (Gewohnheitsrecht), sofern dem Abstellen
der Fahrräder nichts entgegensteht (Behinderung des Zugangs zu anderen
Kellern o.ä.).
Winfried Büchsenschütz
Ich sehe das anders. Wenn sich in einem Fahrradkeller immer mehr Räder
ansammeln, muß die HV in der Lage sein, herrenlose Räder zu entsorgen.
Indem sie den Mietern Gelegenheit gibt, ihre Räder auszusondern, hat
sie die erforderliche Rücksichtnahme walten lassen. Sie darf dann
annehmen, daß stehengebliebene Räder herrenlos sind und sie entsorgen.
Insofern greift hier kein Diebstahl ein, weil herrenlose Sachen nun
mal nicht fremd sind. Schon gar nciht ist der subj. Tatbestand
erfüllt.
Auch deine übrigen Ausführungen sind Quatsch.
Winfried
2007-09-03 09:22:50 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
Ich sehe das anders. Wenn sich in einem Fahrradkeller immer mehr Räder
ansammeln, muß die HV in der Lage sein, herrenlose Räder zu entsorgen.
Zur Änderung eines aus ihrer Sicht rechts- oder vertragswidrigen
Zustandes muß die HV schon den Rechtsweg beschreiten. MAN verbotene
Eigenmacht. IMHO kann der Vermieter, genausowenig wie er sich nach
fruchtloser Mahnung die Miete vom Mieter aus der Wohnung holen kann,
nach fruchtloser Fristsetzung (mögliches) Eigentum eines Mieters aus
einem mitgemieteten Raum (Fahrradkeller), der, was das
(Teil-)Nutzungsrecht betrifft, den gleichen Schutz genießt wie die
Wohnung selbst, entfernen.
Post by Leo Oeler
Indem sie den Mietern Gelegenheit gibt, ihre Räder auszusondern, hat
sie die erforderliche Rücksichtnahme walten lassen. Sie darf dann
annehmen, daß stehengebliebene Räder herrenlos sind und sie entsorgen.
Insofern greift hier kein Diebstahl ein, weil herrenlose Sachen nun
mal nicht fremd sind. Schon gar nciht ist der subj. Tatbestand
erfüllt.
Aha. Und was nach subjektiver Ansicht "herrenlos" ist, kann man dann
wegschmeißen? Zumindest bei offensichtlich nicht müllreifen bzw.
geringwertigen Fahrrädern ist IMHO der VM verpflichtet, den Eigentümer
zu ermitteln, bzw. vom Fundbüro ermitteln zu lassen.

Winfried Büchsenschütz
Florian Laws
2007-09-03 09:25:44 UTC
Permalink
Post by Winfried
Post by Leo Oeler
Indem sie den Mietern Gelegenheit gibt, ihre Räder auszusondern, hat
sie die erforderliche Rücksichtnahme walten lassen. Sie darf dann
annehmen, daß stehengebliebene Räder herrenlos sind und sie entsorgen.
Insofern greift hier kein Diebstahl ein, weil herrenlose Sachen nun
mal nicht fremd sind. Schon gar nciht ist der subj. Tatbestand
erfüllt.
Aha. Und was nach subjektiver Ansicht "herrenlos" ist, kann man dann
wegschmeißen? Zumindest bei offensichtlich nicht müllreifen bzw.
geringwertigen Fahrrädern ist IMHO der VM verpflichtet, den Eigentümer
zu ermitteln, bzw. vom Fundbüro ermitteln zu lassen.
D.h. der Eigentümer kann die Fahrräder entfernen und ins Fundbüro
bringen? ;-)

Grüße,

Florian
Winfried
2007-09-03 09:57:27 UTC
Permalink
Post by Florian Laws
D.h. der Eigentümer kann die Fahrräder entfernen und ins Fundbüro
bringen? ;-)
IMHO ist schon das Entfernen der Räder rechtlich fragwürdig (s.o.).
Ich darf nochmals den Vergleich mit einem unberechtigt abgestellten
Kfz. bemühen. Nur weil ein Fahrrad i.allg. weniger Wert hat und
leichter entfernbar ist, hat es deswegen noch längst keine andere
rechtl. Stellung, bzw. hat ein VM deswegen noch längst nicht mehr
Rechte darüber als über ein Kfz.

Abliefern beim Fundbüro nach (evtl. gerechtfertigter) Entfernung
dürfte jedenfalls unproblematischer sein als "Entsorgung".

Winfried Büchsenschütz
Andrew Morgan
2007-09-03 10:59:12 UTC
Permalink
Post by Winfried
IMHO ist schon das Entfernen der Räder rechtlich fragwürdig (s.o.).
Rechtlich fragwürdig hin oder her. Was bleibt, ist dass der OP klagt,
der Verwaltung es verboten wird, die Fahrräder zu entsorgen, weswegen
der Fahrradkeller zugemüllt wird und irgendwann nicht mehr benutzbar
weil mit herrenlose Räder gefüllt. Sicherlich ein Sieg für Recht und
Ordnung, aber das Wörtchen "Phyrrus" gehört sicherlich auch dazu.

Und alles weil der Mieter schlichtweg zu faul oder zu doof war, sein
Fahrrad eine Woche lang woanders abzustellen. Welch unbarmherizige
Anforderung!

Klagen ist da sicherlich den besseren Weg. Jawohlja.


andy M
Winfried
2007-09-03 11:28:56 UTC
Permalink
Post by Andrew Morgan
Klagen ist da sicherlich den besseren Weg. Jawohlja.
Keine Bange. Soweit das Verlangen der HV für mich einsichtig wäre
(egal ob juristisch einwandfrei oder nicht), würde ich ihm auch Folge
leisten, eine Klage macht sicher mehr Arbeit.

Winfried Büchsenschütz
Elke Schwarz
2007-09-03 17:08:36 UTC
Permalink
Post by Andrew Morgan
Post by Winfried
IMHO ist schon das Entfernen der Räder rechtlich fragwürdig (s.o.).
Rechtlich fragwürdig hin oder her. Was bleibt, ist dass der OP klagt,
der Verwaltung es verboten wird, die Fahrräder zu entsorgen, weswegen
der Fahrradkeller zugemüllt wird und irgendwann nicht mehr benutzbar
weil mit herrenlose Räder gefüllt. Sicherlich ein Sieg für Recht und
Ordnung, aber das Wörtchen "Phyrrus" gehört sicherlich auch dazu.
niemand hat wohl was gegen Entrümpelung - nur sollte das ordent-
lich durchgezogen werden. Eine Frist von einer Woche ist ja wohl
etwas knäpplich - s.u. Dass der Keller so voll geworden ist, ging ja
auch nicht von jetzt auf heute.
Zuerst könnte man die Räder kennzeichnen, welches dann nach einer
Zeit kein Kennzeichen hat, ist dann wirklich herrenlos - abhängig vom
Gesamtzustand - nicht fahrbereit, deutet eher auf Schrott hin.
Post by Andrew Morgan
Und alles weil der Mieter schlichtweg zu faul oder zu doof war, sein
Fahrrad eine Woche lang woanders abzustellen. Welch unbarmherizige
Anforderung!
Hm, und wenn man zufällig 3 Wochen im Urlaub ist? Also wenn dann
mein Radl weg wäre, gäbs natürlich eine Anzeige wegen Diebstahls!
Grüße, E.
Robert Fischer
2007-09-03 18:51:42 UTC
Permalink
Post by Elke Schwarz
Post by Andrew Morgan
Und alles weil der Mieter schlichtweg zu faul oder zu doof war, sein
Fahrrad eine Woche lang woanders abzustellen. Welch unbarmherizige
Anforderung!
Hm, und wenn man zufällig 3 Wochen im Urlaub ist? Also wenn dann
mein Radl weg wäre, gäbs natürlich eine Anzeige wegen Diebstahls!
Wenn ich mein 2.000 EUR teueres Fahrrad im Gemeinschaftskeller ankette
und dann keinen Bock mehr auf Fahrradfahren habe, weil ich mir ein
Auto leisten kann oder auf Auslandssemester bin, dann hat mir in
meinem Gemeinschaftskeller niemand ein Fahrrad zu entfernen.
Schon gar nicht mit einer Frist von einer Woche, ob das Rad nun platt
war oder nicht!
Der Kellerraum ist bei mir als Gemeinschaftsraum in der Mietsache
enthalten...

Kommt mir so vor, als das mein Auto aus der Tiefgarage entfernt wird,
weil 12 Monate nicht bewegt... Im Mietobjekt ist ein Stellplatz
inbegriffen, ob ich da Bierkästen lagere oder mein Auto abstelle ist
in dem Fall egal.

Alternativ könnte der Kellerraum nach einer *angemessenen* Frist
geräumt werden und die Fahrräder woanders auf dem Gelände deponiert
werden. Dann noch ein Hinweisschild an die Türe: "Nach dem von jeder
Mietpartei erhaltenem Schreiben ... Frist ... Platzmangel ...
Fahrräder entfernt und ... gelagert. Bitte wenden Sie sich an ..."

Allerdings hätte ich noch ein Problem damit, wenn eine Möglichkeit
besteht, das Fahrrad *an*zuketten. Gute Schlösser kosten nicht nur
10EUR...

Gruss
Robert
--
Post by Elke Schwarz
Ich sehe manchmal Annoncen, in denen "Rollerskater" zum Verkauf angeboten
werden. Eine "Rollerskaterin" wurde (mir) allerdings noch nie offeriert :-(
Das wäre dann ja auch eine "Rollerskatze".
(Joerg Schleicher in <4655ba7b$0$23148$***@newsspool1.arcor-online.net>)
Winfried
2007-09-04 06:07:37 UTC
Permalink
Post by Robert Fischer
Kommt mir so vor, als das mein Auto aus der Tiefgarage entfernt wird,
weil 12 Monate nicht bewegt... Im Mietobjekt ist ein Stellplatz
inbegriffen, ob ich da Bierkästen lagere oder mein Auto abstelle ist
in dem Fall egal.
Die Analogie zur Kfz.-Entsorgung hatte ich schon mal gebracht. Würde
mich mal interessieren,welcher Aufschrei (böse, böse HV) durch diese
NG gehen würde, würde ähnliches wie mit dem Fahrradkeller mit einer
Tiefgarage oder einem Parkplatz gemacht.

Bei Fahrrädern gehts schon eher durch, weil sie i.d.R. weniger wert
sind? Aber wenn da zufällig ein lt. Preisliste 3000EUR teures Wanderer-
Tourenrad mit entsorgt wird, glaube ich kaum, daß sich der Eigentümer
in Demut ein neues kaufen wird...

Winfried Büchsenschütz
Wolfgang May
2007-09-04 16:18:52 UTC
Permalink
Post by Winfried
Post by Robert Fischer
Kommt mir so vor, als das mein Auto aus der Tiefgarage entfernt wird,
weil 12 Monate nicht bewegt... Im Mietobjekt ist ein Stellplatz
inbegriffen, ob ich da Bierkästen lagere oder mein Auto abstelle ist
in dem Fall egal.
Die Analogie zur Kfz.-Entsorgung hatte ich schon mal gebracht.
Hinkte er damals auch schon?
Post by Winfried
Würde
mich mal interessieren,welcher Aufschrei (böse, böse HV) durch diese
NG gehen würde, würde ähnliches wie mit dem Fahrradkeller mit einer
Tiefgarage
Bei einer TG sind ueblicherweise die Stellplaetze fest zugeordnet.
Falls jemand auf einem fremden Stellplatz Muell entsorgt wird jedoch der
Besitzer/Mieter sicher ebenfalls zu geeigneten Massnahmen greifen, s.u.
Post by Winfried
oder einem Parkplatz gemacht.
Wenn bei einem oeffentlichem oder allgemeinen Parkplatz der
begruendete Verdacht besteht, dass ein Fahrzeug herrenlos ist
(fehlendes Kennzeichen, abgelaufene Plakette etc.) werden auch
entsprechende Massnahmen ergriffen. Falls das KfZ ein Kennzeichen
hat, wird versucht, darueber den Besitzer ausfindig zu machen.

IMHO ist sowohl das o.g. Verhalten der HV inadaequat, als auch das
vieler Fahrrad-(Ex-)Besitzer, ihren Muell einfach irgendwo stehen zu
lassen. Im Fahrradschuppen unseres Instituts uebersteigt die Zahl der
maroden Leichen inzwischen die der noch benutzbaren Stellplaetze. In
dem allgemeinen Fahrradkeller den ich privat (allerdings auch nur fuer
mein Stadtrad - das bessere steht im eigenen Keller) nutze, ist es
(noch) nicht ganz so schlimm.
Post by Winfried
Bei Fahrrädern gehts schon eher durch, weil sie i.d.R. weniger wert
sind? Aber wenn da zufällig ein lt. Preisliste 3000EUR teures Wanderer-
Tourenrad mit entsorgt wird, glaube ich kaum, daß sich der Eigentümer
in Demut ein neues kaufen wird...
Die stehen auch selten als verlassener Muell herum.

Wolfgang
Robert Fischer
2007-09-04 17:10:43 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Winfried
Bei Fahrrädern gehts schon eher durch, weil sie i.d.R. weniger wert
sind? Aber wenn da zufällig ein lt. Preisliste 3000EUR teures Wanderer-
Tourenrad mit entsorgt wird, glaube ich kaum, daß sich der Eigentümer
in Demut ein neues kaufen wird...
Die stehen auch selten als verlassener Muell herum.
Eben dies war aber meine Annahme...
Niemand kann sicherstellen, innerhalb von 1 Woche oder 1 Monat
Kenntnis davon zu haben, dass alle nicht sichergestellten Fahrräder
entsorgt werden.
Nimm nur mal einen Studenten in den Semesterferien oder auf
Auslandssemester. Da kann der Reifen wohl platt sein und alles
verstaubt.

Gruss
Robert
--
Subject: Re: ARD/ZDF steigen aus Tour aus
Post by Wolfgang May
Jetzt kommt endlich der erhobene Zeigefinger.
Was Radsportberichte bei ARD/ZDF betrifft, bin ich schon einen Finger weiter.
(Michael Buege in <***@buegehome.de>)
Winfried
2007-09-05 08:48:12 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Bei einer TG sind ueblicherweise die Stellplaetze fest zugeordnet.
ACK.
Post by Wolfgang May
Falls jemand auf einem fremden Stellplatz Muell entsorgt wird jedoch der
Besitzer/Mieter sicher ebenfalls zu geeigneten Massnahmen greifen, s.u.
Da muß er aber aufpassen, wo er die Grenze zum Müll zieht.
Post by Wolfgang May
Wenn bei einem oeffentlichem oder allgemeinen Parkplatz der
begruendete Verdacht besteht, dass ein Fahrzeug herrenlos ist
(fehlendes Kennzeichen, abgelaufene Plakette etc.) werden auch
entsprechende Massnahmen ergriffen.
Richtig, da in diesem Fall (öffentlicher Straßenraum) eine Behörde
zuständig ist und keine Privatperson. Behörden sind in best. Fällen
zur Ersatzvornahme berechtigt - Privatpersonen nur, wenn die
Voraussetzungen für berechtigte Eigenmacht vorliegen. Du darfst z.B.
als Privatperson kaum ein Kfz abschleppen lassen, das auf deinem
Grundstück steht.

Winfried Büchsenschütz

Leo Oeler
2007-09-03 10:40:39 UTC
Permalink
On Mon, 03 Sep 2007 02:22:50 -0700, Winfried
Post by Winfried
Post by Leo Oeler
Ich sehe das anders. Wenn sich in einem Fahrradkeller immer mehr Räder
ansammeln, muß die HV in der Lage sein, herrenlose Räder zu entsorgen.
Zur Änderung eines aus ihrer Sicht rechts- oder vertragswidrigen
Zustandes muß die HV schon den Rechtsweg beschreiten. MAN verbotene
Eigenmacht. IMHO kann der Vermieter, genausowenig wie er sich nach
fruchtloser Mahnung die Miete vom Mieter aus der Wohnung holen kann,
nach fruchtloser Fristsetzung (mögliches) Eigentum eines Mieters aus
einem mitgemieteten Raum (Fahrradkeller), der, was das
(Teil-)Nutzungsrecht betrifft, den gleichen Schutz genießt wie die
Wohnung selbst, entfernen.
Post by Leo Oeler
Indem sie den Mietern Gelegenheit gibt, ihre Räder auszusondern, hat
sie die erforderliche Rücksichtnahme walten lassen. Sie darf dann
annehmen, daß stehengebliebene Räder herrenlos sind und sie entsorgen.
Insofern greift hier kein Diebstahl ein, weil herrenlose Sachen nun
mal nicht fremd sind. Schon gar nciht ist der subj. Tatbestand
erfüllt.
Aha. Und was nach subjektiver Ansicht "herrenlos" ist, kann man dann
wegschmeißen? Zumindest bei offensichtlich nicht müllreifen bzw.
Es ist jedenfalls kein Diebstahl, wie Du behauptest.
Es ist aber auch keine Fundunterschlagung. Eine Legaldefinition des
Begriffs "Fundsache" gibt es nicht. In Literatur und Rechtsprechung
gilt eine Sache dann als verloren, wenn ihr Besitz zufällig und nicht
nur vorübergehend abhanden gekommen und sie darüber hinaus nicht
herrenlos geworden ist.
Herrenlos ist eine Sache dann, wenn der Eigentümer den Besitz der
Sache in der Absicht aufgibt, auf das Eigentum zu verzichten.
Und genau davon kann eine HV ausgehen, wenn sie sich an alle
Hausbewohner wendet, um herauszufinden, welche Räder herenlos sind.
Post by Winfried
geringwertigen Fahrrädern ist IMHO der VM verpflichtet, den Eigentümer
zu ermitteln, bzw. vom Fundbüro ermitteln zu lassen.
Ja, glauben kann man viel.
Winfried
2007-09-03 10:53:35 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
Es ist jedenfalls kein Diebstahl, wie Du behauptest.
Es ist aber auch keine Fundunterschlagung.
ACK, das sehe ich mittlerweile auch so. Was allerdings den VM immer
noch nicht zum eigenmächtigen Handeln berechtigt.
Post by Leo Oeler
Herrenlos ist eine Sache dann, wenn der Eigentümer den Besitz der
Sache in der Absicht aufgibt, auf das Eigentum zu verzichten.
Und genau davon kann eine HV ausgehen, wenn sie sich an alle
Hausbewohner wendet, um herauszufinden, welche Räder herenlos sind.
Das geht jetzt in juristische Spitzfindigkeiten, ich bin mir aber
nicht sicher, ob die HV zur Vermutung der "Herrenlosigkeit" berechtigt
ist.
Post by Leo Oeler
Post by Winfried
geringwertigen Fahrrädern ist IMHO der VM verpflichtet, den Eigentümer
zu ermitteln, bzw. vom Fundbüro ermitteln zu lassen.
Ja, glauben kann man viel.
Ich lasse mich da gern eines besseren belehren. Das O in IMHO heißt
bekanntlich "opinion".

Winfried Büchsenschütz
w***@gmx.net
2007-09-03 10:47:17 UTC
Permalink
Post by Winfried
Zur Änderung eines aus ihrer Sicht rechts- oder vertragswidrigen
Zustandes muß die HV schon den Rechtsweg beschreiten. MAN verbotene
Eigenmacht.
ACK. Für Selbstjustiz gibt es doch noch ein paar Hürden...
Die Münchner Stadtverwaltung macht das aber in der ganzen Stadt so.
Vor allem an Bushaltestellen, U-Bahnhöfen, von Hochschulen etc. Ein
Zettel und nach 2 Wochen kommt der Bolzenschneider. Entsorgung oder
Fundbüro+Versteigerung zu Gunsten der Stadtkasse. Da gabs schon
richtig Ärger, sogar Anzeigen wg. Diebstahl und so. Alles fruchtlos
verpufft.

Zum OP: Meiner Meinung nach ist das Vorgehen zum Teil rechtens, zum
Teil nicht.
Wenn der Fahrradkeller an Völle leidet und man davon ausgehen kann
dass zurückgelassene Fahrräder drin stehen, ist der Weg dass z.B. alle
ihre Fahrräder per Zettel mit Name/Wohnung markieren und der Rest
wegkommt sicher sinnvoll.
Allerdings: der Rest darf m.E. nicht einfach auf den Müll sondern muss
danach noch eine angemessene Zeit irgendwo gelagert werden. Abholung
gegen Kostenersatz, wenn dem Verwalter die Streiterei darüber nicht zu
blöd ist.


Walter
Winfried
2007-09-03 10:50:35 UTC
Permalink
Post by w***@gmx.net
ACK. Für Selbstjustiz gibt es doch noch ein paar Hürden...
Die Münchner Stadtverwaltung macht das aber in der ganzen Stadt so.
Vor allem an Bushaltestellen, U-Bahnhöfen, von Hochschulen etc. Ein
Zettel und nach 2 Wochen kommt der Bolzenschneider. Entsorgung oder
Fundbüro+Versteigerung zu Gunsten der Stadtkasse. Da gabs schon
richtig Ärger, sogar Anzeigen wg. Diebstahl und so. Alles fruchtlos
verpufft.
...vermutlich weil die Stadtverwaltung hoheitliche Rechte hat und
damit u.U. zur Ersatzvornahme berechtigt ist. Privatleute sind das
aber in den seltensten Fällen!

Übrigens wird das bei Schrottautos (d.h. Autos ohne Zulassung auf
öffentl. Straßen) ähnlich gemacht: Fristsetzung (meist öffentlich
durch Aufkleber auf der Karre, anschließend Entsorgung).

Winfried Büchsenschütz
Winfried
2007-09-03 10:54:43 UTC
Permalink
Post by w***@gmx.net
Allerdings: der Rest darf m.E. nicht einfach auf den Müll sondern muss
danach noch eine angemessene Zeit irgendwo gelagert werden. Abholung
gegen Kostenersatz, wenn dem Verwalter die Streiterei darüber nicht zu
blöd ist.
Das wäre auch IMHO eher rechtmäßig als die sofortige Entsorgung nach
Fristablauf.

Winfried Büchsenschütz
Elmar Haneke
2007-09-03 15:24:34 UTC
Permalink
Zur Änderung eines aus ihrer Sicht rechts- oder vertragswidrigen Zustandes
muß die HV schon den Rechtsweg beschreiten.
Wen verklagt man bei herrenlosen Fahrrädern?
Aha. Und was nach subjektiver Ansicht "herrenlos" ist, kann man dann
wegschmeißen? Zumindest bei offensichtlich nicht müllreifen bzw.
geringwertigen Fahrrädern ist IMHO der VM verpflichtet, den Eigentümer zu
ermitteln, bzw. vom Fundbüro ermitteln zu lassen.
Das sicherlich, das Verfahren, wie herrenlose Fahrräder identifiziert werden,
ist mehr als zweifelhaft.

Sinnvoller währe es da schon gewesen, alle Fahrräder mit einem Markierungsband
zu versehen und die Fahrräder wegzuräumen, die nach einigen Wochen immernoch
ein Band tragen.

Elmar
--
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Kathinka Wenz
2007-09-03 10:52:21 UTC
Permalink
Post by Winfried
Genausowenig wie du einfach ein fremdes
Auto vom eigenen Grundstück abschleppen lassen darfst,
Selbstverständlich darfst du das, nur zahlst du das Abschleppen und in
Verwahrung nehmen erst mal selber. Ob du das Geld vom Eigentümer des
Fahrzeuges wiederbekommst, ist nicht garantiert, kann unter Umständen
aber angemessen sein.

Du darfst das Fahrzeug natürlich nicht verschrotten lassen.

Gruß, Kathinka
Nils Hott
2007-09-03 16:34:07 UTC
Permalink
Post by Winfried
Selbstverständlich nicht. Das würde wahrscheinlich den Tatbestand des
Diebstahls (bzw., soweit kein Eigentümer feststellbar ist,
Fundunterschlagung) erfüllen.
In unserem Haus hat die Hausverwaltung auch sowas abgezogen. Laut
Polizei erfüllte das den Tatbestand des *schweren* Diebstahls, da aus
einem verschlossenen Gebäude gestohlen wurde.

Gruß, Nils
Leo Oeler
2007-09-03 16:55:28 UTC
Permalink
Post by Nils Hott
Post by Winfried
Selbstverständlich nicht. Das würde wahrscheinlich den Tatbestand des
Diebstahls (bzw., soweit kein Eigentümer feststellbar ist,
Fundunterschlagung) erfüllen.
In unserem Haus hat die Hausverwaltung auch sowas abgezogen. Laut
Polizei erfüllte das den Tatbestand des *schweren* Diebstahls, da aus
einem verschlossenen Gebäude gestohlen wurde.
Gott sei Dank ist es nicht die vornehmste Aufgabe der Polizei,
Straftatbestände zu beurteilen.
St. Ruete_r
2007-09-03 14:49:53 UTC
Permalink
Post by Udo Krebs
habe ein Schreiben meiner Verwaltung erhalten indem alle Bewohner an einer
bestimmten Woche
ihre Fahräder nicht in den Fahradkeller zustellen. Man wird aufgefordert
sein Rad in den eigenen Keller zu stellen weil alle in der Woche noch
angetroffenen Räder entsorgt werden und zwar ohne Ausnahme.
Kenne ich so ähnlich von den Fahrradständern an der Uni - damals (tm). Da
gab es halt Zettel an die Fahrräder, und alle Fahrräder die nach 1 Woche
noch einen Zettel hatten wurden entfernt, für drei Monate eingelagert im
Außenlager (mit großem Hinweisschild an den Fahrradständern, wie man sein
Fahrrad zurückbekommt), anschließend an das Fundbüro übergeben zur
Versteigerung.

Aber einfach so entfernen und direkt entsorgen - das widerspricht meinem
laienhaften Rechtsempfinden...

Just my € 0.02

Steffen
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