Lars Derkmann
2009-07-12 07:21:30 UTC
Hallo,
wir haben einen Mietvertrag von 1987. Dort wurde vereinbart, daß wir
die Wohnung putzen müssen, wenn wir ausgezogen sind.
Nun wollen unsere Vermieter, daß wir alle Tapeten entfernen, alle
Bodenbeläge und Gardinenstangen. Das Haus wurde vor ca.15 Jahren von
einer Wohnbaugesellschaft gekauft, wir haben aber unseren alten
Mietvertrag behalten.
Müssen wir nun den Vorschriften des Vermieters folgen, oder zählt
unser Mietvertrag, den wir mit dem alten Besitzer abgeschlossen haben?
Wie sieht es eigentlich mit PVC Belägen aus - lt.altem Mietvertrag
müssen wir lediglich die Wohnung besenrein verlassen. Der jetzige
Vermieter möchte, daß wir alles aus der Wohnung entfernen, auch
Bodenbeläge. Was zählt jetzt für uns?
Lars
wir haben einen Mietvertrag von 1987. Dort wurde vereinbart, daß wir
die Wohnung putzen müssen, wenn wir ausgezogen sind.
Nun wollen unsere Vermieter, daß wir alle Tapeten entfernen, alle
Bodenbeläge und Gardinenstangen. Das Haus wurde vor ca.15 Jahren von
einer Wohnbaugesellschaft gekauft, wir haben aber unseren alten
Mietvertrag behalten.
Müssen wir nun den Vorschriften des Vermieters folgen, oder zählt
unser Mietvertrag, den wir mit dem alten Besitzer abgeschlossen haben?
Wie sieht es eigentlich mit PVC Belägen aus - lt.altem Mietvertrag
müssen wir lediglich die Wohnung besenrein verlassen. Der jetzige
Vermieter möchte, daß wir alles aus der Wohnung entfernen, auch
Bodenbeläge. Was zählt jetzt für uns?
Lars