Discussion:
Auszug - besenrein?
(zu alt für eine Antwort)
Lars Derkmann
2009-07-12 07:21:30 UTC
Permalink
Hallo,

wir haben einen Mietvertrag von 1987. Dort wurde vereinbart, daß wir
die Wohnung putzen müssen, wenn wir ausgezogen sind.

Nun wollen unsere Vermieter, daß wir alle Tapeten entfernen, alle
Bodenbeläge und Gardinenstangen. Das Haus wurde vor ca.15 Jahren von
einer Wohnbaugesellschaft gekauft, wir haben aber unseren alten
Mietvertrag behalten.

Müssen wir nun den Vorschriften des Vermieters folgen, oder zählt
unser Mietvertrag, den wir mit dem alten Besitzer abgeschlossen haben?

Wie sieht es eigentlich mit PVC Belägen aus - lt.altem Mietvertrag
müssen wir lediglich die Wohnung besenrein verlassen. Der jetzige
Vermieter möchte, daß wir alles aus der Wohnung entfernen, auch
Bodenbeläge. Was zählt jetzt für uns?

Lars
Andreas Portz
2009-07-12 07:26:26 UTC
Permalink
Post by Lars Derkmann
Was zählt jetzt für uns?
Der ursprüngliche Mietvertrag [1], den der Käufer damals natürlich
mitkaufen musste und nicht ändern kann. Falls ihr nicht so naiv ward,
beim Vermieterwechsel noch irgendwelche zusätzlichen Papiere zu
unterschreiben.


[1] abzüglich inzwischen vom BGH gekippten 'mieterbenachteiligenden'
Klausel (z.B. die vieldiskutierten Schönheitsreparaturen) - was bei
euch aber alles nicht zutrifft, denn günstiger als "besenrein" kann wohl
kaum ausziehen.


-Andreas
--
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Lars Derkmann
2009-07-12 08:43:54 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Lars Derkmann
Was zählt jetzt für uns?
Der ursprüngliche Mietvertrag [1], den der Käufer damals natürlich
mitkaufen musste und nicht ändern kann. Falls ihr nicht so naiv ward,
beim Vermieterwechsel noch irgendwelche zusätzlichen Papiere zu
unterschreiben.
Nein, das haben wir in weiser Vorraussicht nicht getan. Wir haben
immer noch den ursprünglichen Mietvertrag, obwohl die Kreisbau
unbedingt wollte, daß wir einen neuen Vertrag unterschreiben. Das
haben wir abgelehnt.
Nur die Kaution haben wir in Gesellschafteranteile umgewandelt.
Post by Andreas Portz
[1] abzüglich inzwischen vom BGH gekippten 'mieterbenachteiligenden'
Klausel (z.B. die vieldiskutierten Schönheitsreparaturen)
unser Mietvertrag enthält die starren Fristen, wie es früher üblich
war.
Außerdem wird bei dieser Wohnbaugesellschaft ohnehin jede Wohnung
"nackt" übergeben, also ohne Tapeten und Bodenbeläge der Vormieter. Es
werden allerdings PVC Beläge von der Wohnbaugesellschaft eingebracht.

Deshalb jetzt meine Sorge - unter unseren Bodenbelägen ist noch der
ursprüngliche PVC, der entsprechend abgenutzt und rissig ist.
Müssen wir die PVC Beläge entfernen, die wir selbst über diese alten
Böden reingelegt haben?

Dann gibt es noch Gardinenstangen. In der Decke sind Führungen für
Gardinen eingelassen, diese passen aber nicht mehr für heutige
Gardinenrollen. Daher wurden in allen Zimmern Gardinenstangen über
diese Führungen angebracht.
Müssen wir die Gardinenstangen entfernen? Für die nächsten Mieter
werden diese eingelassenen Schienen aufgefüllt und die Decke wird
tapeziert, was bei uns nicht der Fall ist. Bei uns sind noch keine
Tapeten an der Decke, die wurde einfach nur gestrichen.

Es war mir schon klar, daß ein Umzug nach 22 Jahren Probleme mit sich
bringen wird. Ich hoffe einfach, daß wir die Wohnung nur putzen
müssen und ansonsten die Bodenbeläge und Gardinenstangen drin lassen
können. Ich hoffe, wir machen damit keinen Fehler!


Lars
Andreas Portz
2009-07-12 08:53:25 UTC
Permalink
Post by Lars Derkmann
Deshalb jetzt meine Sorge - unter unseren Bodenbelägen ist noch der
ursprüngliche PVC, der entsprechend abgenutzt und rissig ist. Müssen
wir die PVC Beläge entfernen, die wir selbst über diese alten Böden
reingelegt haben?
Dann gibt es noch Gardinenstangen.
Daher wurden in allen Zimmern Gardinenstangen über diese Führungen
angebracht. Müssen wir die Gardinenstangen entfernen?
Ich hoffe einfach, daß wir die Wohnung nur putzen müssen und
ansonsten die Bodenbeläge und Gardinenstangen drin lassen können. Ich
hoffe, wir machen damit keinen Fehler!
Ein Rückbau der von euch vorgenommenen baulichen Veränderungen gehört
'zum guten Ton', d.h. kann vom Eigentümer gefordert werden. Es sei denn,
ihr habt vom Alteigentümer die nachweisliche Erlaubnis, die
Veränderungen beim Auszug 'drin zu lassen', da sie sehr gut für den
Nachmieter brauchbar sind.
Und wie immer natürlich die Einschränkung, ob der Neueigentümer euch die
Veränderungen nachweisen kann. Dazu vgl. meinen ersten Satz.


-Andreas
--
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Andreas Zeller
2009-07-12 11:18:50 UTC
Permalink
Am 12.07.2009, 10:43 Uhr, schrieb Lars Derkmann <Lars-***@web.de>:

[...]
Post by Lars Derkmann
Außerdem wird bei dieser Wohnbaugesellschaft ohnehin jede Wohnung
"nackt" übergeben, also ohne Tapeten und Bodenbeläge der Vormieter. Es
werden allerdings PVC Beläge von der Wohnbaugesellschaft eingebracht.
Das ist für Euer Mietverhältnis irrelevant.
Post by Lars Derkmann
Deshalb jetzt meine Sorge - unter unseren Bodenbelägen ist noch der
ursprüngliche PVC, der entsprechend abgenutzt und rissig ist.
Müssen wir die PVC Beläge entfernen, die wir selbst über diese alten
Böden reingelegt haben?
Wenn Ihr keinen Beleg dafür habt, dass Euch erlaubt wurde den neuen
PVC-Boden in der Wohnung nach Auszug zu lassen, müsst Ihr ihn entfernen.
Das gilt natürlich nicht für den "original PVC-Boden", der offenbar
darunter ist.

Da bieten sich nun zwei Möglichkeiten an, die Ihr mit der Verwaltung
besprechen solltet: Entweder Ihr lasst den Boden unverändert und zahlt der
Verwaltung etwas Geld für die Entfernung des "neuen" Fussbodenbelags oder
Ihr entfernt beide Bodenbeläge ("alt" und "neue") und lasst Euch etwas
Geld geben für die Entfernung des "alten" Bodenbelags.
Post by Lars Derkmann
Dann gibt es noch Gardinenstangen. In der Decke sind Führungen für
Gardinen eingelassen, diese passen aber nicht mehr für heutige
Gardinenrollen. Daher wurden in allen Zimmern Gardinenstangen über
diese Führungen angebracht.
Müssen wir die Gardinenstangen entfernen? Für die nächsten Mieter
werden diese eingelassenen Schienen aufgefüllt und die Decke wird
tapeziert, was bei uns nicht der Fall ist. Bei uns sind noch keine
Tapeten an der Decke, die wurde einfach nur gestrichen.
Selbst eingebaute Gardinenstangen müsst Ihr entfernen, wenn nicht...
Lars Derkmann
2009-07-13 07:32:50 UTC
Permalink
Post by Andreas Zeller
Wenn Ihr keinen Beleg dafür habt, dass Euch erlaubt wurde den neuen
PVC-Boden in der Wohnung nach Auszug zu lassen, müsst Ihr ihn entfernen.
Das gilt natürlich nicht für den "original PVC-Boden", der offenbar
darunter ist.
Ach Mist... nuja, ist ja eigentlich klar. Der Sperrmüll macht
Theater, wenn man mehr als 1 Bodenbelag in die Abholung geben will.
Aber es bleibt uns wohl nichts anderes übrig.
Post by Andreas Zeller
Selbst eingebaute Gardinenstangen müsst Ihr entfernen, wenn nicht...
Die wurden schon vom Vormieter angebracht, aber das hilft mir sicher
auch nicht weiter. Also müssen die auch noch weg. Es wär auch zu schön
gewesen... okay, Sperrmüll wird heute bestellt, dann gucken wir mal,
ob die auch alles mitnehmen.


Lars
E. Schwarz
2009-07-13 15:46:29 UTC
Permalink
"Lars Derkmann" schrieb ...
Post by Lars Derkmann
Post by Andreas Zeller
Wenn Ihr keinen Beleg dafür habt, dass Euch erlaubt wurde den neuen
PVC-Boden in der Wohnung nach Auszug zu lassen, müsst Ihr ihn entfernen.
Das gilt natürlich nicht für den "original PVC-Boden", der offenbar
darunter ist.
Ach Mist... nuja, ist ja eigentlich klar. Der Sperrmüll macht
Theater, wenn man mehr als 1 Bodenbelag in die Abholung geben will.
Aber es bleibt uns wohl nichts anderes übrig.
Post by Andreas Zeller
Selbst eingebaute Gardinenstangen müsst Ihr entfernen, wenn nicht...
Die wurden schon vom Vormieter angebracht, aber das hilft mir sicher
auch nicht weiter. Also müssen die auch noch weg. Es wär auch zu schön
gewesen... okay, Sperrmüll wird heute bestellt, dann gucken wir mal,
ob die auch alles mitnehmen.
Aber wie kann man denn wissen, dass die vom Vormieter sind? Es
wäre doch auch möglich, dass sie vom Vermieter mitvermietet wurden?
Muss nicht der Vermieter beweisen, dass die Wohnung ohne Gardienen-
stangen vermietet wurde, und auch in Bezug auf den Fußbodenbelag?
Der gehört doch zur Mietsache und darf nicht einfach entfernt werden ...
Elke
Bernhard Muenzer
2009-07-14 09:34:31 UTC
Permalink
"Lars Derkmann"  schrieb ...
Post by Lars Derkmann
Post by Andreas Zeller
Selbst eingebaute Gardinenstangen müsst Ihr entfernen, wenn nicht...
Die wurden schon vom Vormieter angebracht, aber das hilft mir sicher
auch nicht weiter. Also müssen die auch noch weg.
[..]
Aber wie kann man denn wissen, dass die vom Vormieter sind?
Das steht üblicherweise im Übergabeprotokoll, das beim Einzug
angefertigt wurde.
Manche Vermieter schreiben das auch als Ergänzung in den Mietvertrag.
Es wäre doch auch möglich, dass sie vom Vermieter mitvermietet wurden?
Ja.
Muss nicht der Vermieter beweisen, dass die Wohnung ohne Gardienen-
stangen vermietet wurde, und auch in Bezug auf den Fußbodenbelag?
Ja; wenn es beim Einzug nicht schriftlich festgehalten wurde, hat er
evtl. ein Beweisproblem.
Ilka Schröter
2009-07-13 08:09:33 UTC
Permalink
Post by Lars Derkmann
Ach Mist... nuja, ist ja eigentlich klar. Der Sperrmüll macht
Theater, wenn man mehr als 1 Bodenbelag in die Abholung geben will.
Aber es bleibt uns wohl nichts anderes übrig.
Post by Andreas Zeller
Selbst eingebaute Gardinenstangen müsst Ihr entfernen, wenn nicht...
Die wurden schon vom Vormieter angebracht, aber das hilft mir sicher
auch nicht weiter. Also müssen die auch noch weg. Es wär auch zu schön
gewesen... okay, Sperrmüll wird heute bestellt, dann gucken wir mal,
ob die auch alles mitnehmen.
Man kann den Müll auch selber hinbringen. Dann bezahlt man ein bischen
dafür, ist ihn aber auch sofort los.
--
Beste Grüße,
Ilka
Kurt Guenter
2009-07-12 09:14:00 UTC
Permalink
denn günstiger als "besenrein" kann wohl kaum ausziehen.
ich biete noch "alten Zusand wiederherstellen", wenn z.B. der
PVC-Belag vom Mieter eingebracht wurde.
Kurt Guenter
2009-07-12 09:13:01 UTC
Permalink
Post by Lars Derkmann
Nun wollen unsere Vermieter, daß wir alle Tapeten entfernen, alle
Bodenbeläge und Gardinenstangen.
was war mitvermietet? Gardinenstangen und Bodenbeläge?
Post by Lars Derkmann
Das Haus wurde vor ca.15 Jahren von einer Wohnbaugesellschaft gekauft,
das ist egal.
Post by Lars Derkmann
wir haben aber unseren alten Mietvertrag behalten.
nur das zählt.
Post by Lars Derkmann
Müssen wir nun den Vorschriften des Vermieters folgen,
kommt drauf an (s.o.)
Post by Lars Derkmann
zählt unser Mietvertrag, den wir mit dem alten Besitzer abgeschlossen haben?
er ist gültig.
Post by Lars Derkmann
Wie sieht es eigentlich mit PVC Belägen aus - lt.altem Mietvertrag
müssen wir lediglich die Wohnung besenrein verlassen.
du hast bisher geschickt verschwiegen, wem der Bodenbelag gehört. Das
hat mit besenrein erstmal nix zu tun.

ich kann als Mieter den Boden auch mit Laminat vollstopfen und dann
besenrein verlassen. Dann haben sowohl der VM als auch mein MV recht.
E. Schwarz
2009-07-12 10:18:43 UTC
Permalink
"Lars Derkmann" <> schrieb ...
Post by Lars Derkmann
Hallo,
wir haben einen Mietvertrag von 1987. Dort wurde vereinbart, daß wir
die Wohnung putzen müssen, wenn wir ausgezogen sind.
Nun wollen unsere Vermieter, daß wir alle Tapeten entfernen, alle
Bodenbeläge und Gardinenstangen. Das Haus wurde vor ca.15 Jahren von
einer Wohnbaugesellschaft gekauft, wir haben aber unseren alten
Mietvertrag behalten.
das hatte ich auch, hab 18 Jahre in der Ostwohnung mit Ostmietvertrag
gewohnt und bin vor 3 Jahren ausgezogen. Ich war beim Anwalt, der
hat gesagt, ich brauch nichts machen und wenn ich eine Rechnung
kriege, soll ich mich sofort bei ihm melden.

Ich habe dann alle Dübellöcher zugemacht und die Styropordecken-
platten, die ich in einem Zimmer hatte, abgemacht. Geputzt natürlich
auch. Der fußboden hatte ein paar Schäden, war aber 34 Jahre
alter Spannbelag, also abgewohnt.

Ich habe nie wieder was von meinem Ex-Vermieter (Genossenschaft)
gehört ...

Sie versuchen es halt immer wieder, Kosten ahnungslosen Mietern
überzuhelfen.

Du hast mit deinem Ost-Vertrag also gute Karten.
Gruß, Elke
Andreas Zeller
2009-07-12 11:20:45 UTC
Permalink
Am 12.07.2009, 12:18 Uhr, schrieb E. Schwarz <***@online.de>:

[...]
Post by E. Schwarz
Du hast mit deinem Ost-Vertrag also gute Karten.
Mich würde schon interessieren, was das mit "Ost" - "West" zu tun hat.
Peter Voigt
2009-07-12 14:09:55 UTC
Permalink
Post by Andreas Zeller
[...]
Post by E. Schwarz
Du hast mit deinem Ost-Vertrag also gute Karten.
Mich würde schon interessieren, was das mit "Ost" - "West" zu tun hat.
Ganz einfach: "Ost-Altverträge" sind mieterfreundlicher als das
BGB.
--
Wahrheit ist etwas so Kostbares, dass Politiker gar nicht
anders koennen, als damit sparsam umzugehen.
(Mark Twain)
E. Schwarz
2009-07-13 15:41:27 UTC
Permalink
"Andreas Zeller" <> schrieb ...
Post by Andreas Zeller
[...]
Post by E. Schwarz
Du hast mit deinem Ost-Vertrag also gute Karten.
Mich würde schon interessieren, was das mit "Ost" - "West" zu tun hat.
stimmt, hab ich mich ungenau ausgedrückt - ich meinte den Bezug
besenrein und sauber = wie im Ost (DDR)-Altvertrag.
Aber du hast Recht, es könnte auch ein Westvertrag sein.
Hat man eher selten, weil doch gerade die Wessis gut am Gucken sind,
wo sie in Bezug aufs liebe Geld bleiben.
Elke
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