Discussion:
Hausmeistertätigkeit im Mietvertrag?
(zu alt für eine Antwort)
Maria Breuer
2005-10-10 15:49:18 UTC
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Ich muss mir mal wieder einen neuen Mieter suchen.
Dieses mal würde ich ihn gerne zur alleinigen Übernahme von Schnee räumen,
Mülltonnen vorstellen, Treppe putzen und so weiter verpflichten.
Dafür käme ich ihm mit der Miete entgegen.

1. Frage: Wäre eine solche Vereinbarung im Mietvertrag zulässig?
Oder müsste ich die volle Miete verlangen und zusätzlich einen
Arbeitsvertrag (Minijob) abschließen?

2. Frage: Hat das Finanzamt da mitzureden?
--
Es grüßt Euch
Maria
Peter Voigt
2005-10-10 18:43:30 UTC
Permalink
Post by Maria Breuer
1. Frage: Wäre eine solche Vereinbarung im Mietvertrag zulässig?
Oder müsste ich die volle Miete verlangen und zusätzlich einen
Arbeitsvertrag (Minijob) abschließen?
... Du das machst.
Post by Maria Breuer
2. Frage: Hat das Finanzamt da mitzureden?
Nicht nur die.
Die wollen vom "Hausmeister" die zusätzlichen Einnahmen
versteuert haben.
Die Bundesknappschaft will von Dir dann den 400-Euro-Job.
--
Grüße - Pe"Begreifen kommt von Anfassen."ter

http://www.open-news-network.org/wiki/OpenNewsNetwork
Maria Breuer
2005-10-12 15:31:22 UTC
Permalink
"Peter Voigt" schrieb
Post by Peter Voigt
Post by Maria Breuer
2. Frage: Hat das Finanzamt da mitzureden?
Nicht nur die.
Die wollen vom "Hausmeister" die zusätzlichen Einnahmen
versteuert haben.
Die Bundesknappschaft will von Dir dann den 400-Euro-Job.
Oh sorry, da hatte ich mich unklar ausgedrückt.
Was ich meinte war:
Wenn ich durch das "finanzielle Entgegenkommen" plötzlich geringere
Mieteinnahmen habe und damit meinen Verlust aus Vermietung erhöhe, muss ich
das vor dem Finanzamt rechtfertigen?
--
Es grüßt Euch
Maria
Christian E. Naundorf
2005-10-13 06:17:41 UTC
Permalink
Post by Maria Breuer
Oh sorry, da hatte ich mich unklar ausgedrückt.
Wenn ich durch das "finanzielle Entgegenkommen" plötzlich geringere
Mieteinnahmen habe und damit meinen Verlust aus Vermietung erhöhe, muss ich
das vor dem Finanzamt rechtfertigen?
Du meinst, wenn der Mietnachlass quasi die "Entlohung" des
Hausmeisters ist? Nicht wirklich. Die mucken allenfalls auf,
wenn die Entlohnung unangemessen hoch wirkt, Du also
"Geld zu verbrennen" scheinst. Grundsätzlich ist es
durchaus normal, dass in Mietshäusern Hausmeister
beschäftigt werden, das bedarf wohl keiner besonderen
Rechtfertigung.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Elen síla lúmenn' omentielvo
Peter Voigt
2005-10-13 06:45:14 UTC
Permalink
Post by Maria Breuer
Oh sorry, da hatte ich mich unklar ausgedrückt.
de.soc.recht.steuern+buchfuehrung ;-)
Post by Maria Breuer
Wenn ich durch das "finanzielle Entgegenkommen" plötzlich geringere
Mieteinnahmen habe und damit meinen Verlust aus Vermietung erhöhe, muss ich
das vor dem Finanzamt rechtfertigen?
Du erhältst einen Teil der Miete Cash und einen anderen Teil in
Sachleistungen. Insofern ist die Einnahme erst mal gleich.
Für die Sachleistung wird der HM von Dir bezahlt - mit genau dem
Teil, den Du die Miete ermäßigst. Das sind nunwieder Deine
Ausgaben.
Für diesen Teil dann interessiert sich das FA beim HM und die
Knappschaft bei Dir - Du bist Arbeitgeber ...
--
Grüße - Pe"Begreifen kommt von Anfassen."ter

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