Discussion:
Gebaeudeeinmessung - wer muss zahlen
(zu alt für eine Antwort)
Jens Haug
2004-06-20 15:41:30 UTC
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Hallo zusammen,


wird ein Gebäude neu auf einem Grundstück erstellt, dann muss bekanntlich
eine Gebäudeeinmessung gemacht werden, die der Eigentümer bezahlen muss.
Wie ist das jetzt bei "schlüsselfertig" gekauften Häusern? Zum Zeitpunkt
der Fertigstellung ist der Eigentümer die Bauträgerfirma, zum Zeitpunkt der
Vermessung ist ggf. der Käufer schon Eigentümer. Wer muss dann die Kosten
tragen?

Bitte XPost beachten und passendes F'up setzen.

Gruß


Jens
--
Obige Mailadresse ist gültig, wird aber selten gelesen.
Schneller geht's mit: jens(Tiefstrich)haug(bei)web(punkt)de
Wolfram Püchert
2004-06-20 16:13:08 UTC
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Post by Jens Haug
Hallo zusammen,
wird ein Gebäude neu auf einem Grundstück erstellt, dann muss bekanntlich
eine Gebäudeeinmessung gemacht werden, die der Eigentümer bezahlen muss.
Wie ist das jetzt bei "schlüsselfertig" gekauften Häusern? Zum Zeitpunkt
der Fertigstellung ist der Eigentümer die Bauträgerfirma, zum Zeitpunkt der
Vermessung ist ggf. der Käufer schon Eigentümer. Wer muss dann die Kosten
tragen?
Bitte XPost beachten und passendes F'up setzen.
Gruß
Jens
Den Fall hatte ich auch schon. Da war es noch viel besser. Einmessung
erfolgte zur Zeit der Erbauung. Dann übernahm der 1. Käufer das Haus.
Nach ca. 1 Jahr kaufte ich das Haus.

Die Rechnung des Amtes kam - man höre und staune - 3 Jahre später.
Zahlen muss erst einmal der aktuelle Eigentümer - also damals meine
Wenigkeit .... Ich habe mir aber das Geld vom Vorbesitzer zurückgeholt.
Der hat auch anstandslos bezahlt, da wir im Kaufvertrag einen Passus
drin hatten, dass das Haus VOLLSTÄNDIG belastungsfrei bzgl. Erschließung
und so zu übergeben sei.

Gruß Wolfram
Jana Detlef
2004-06-20 18:36:07 UTC
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Post by Wolfram Püchert
Post by Jens Haug
Hallo zusammen,
wird ein Gebäude neu auf einem Grundstück erstellt, dann muss
bekanntlich eine Gebäudeeinmessung gemacht werden, die der
Eigentümer bezahlen muss. Wie ist das jetzt bei "schlüsselfertig"
gekauften Häusern? Zum Zeitpunkt der Fertigstellung ist der
Eigentümer die Bauträgerfirma, zum Zeitpunkt der Vermessung ist ggf.
der Käufer schon Eigentümer. Wer muss dann die Kosten tragen?
Bitte XPost beachten und passendes F'up setzen.
Gruß
Jens
Den Fall hatte ich auch schon. Da war es noch viel besser. Einmessung
erfolgte zur Zeit der Erbauung. Dann übernahm der 1. Käufer das Haus.
Nach ca. 1 Jahr kaufte ich das Haus.
Die Rechnung des Amtes kam - man höre und staune - 3 Jahre später.
Zahlen muss erst einmal der aktuelle Eigentümer - also damals meine
Wenigkeit .... Ich habe mir aber das Geld vom Vorbesitzer
zurückgeholt. Der hat auch anstandslos bezahlt, da wir im Kaufvertrag
einen Passus drin hatten, dass das Haus VOLLSTÄNDIG belastungsfrei
bzgl. Erschließung und so zu übergeben sei.
das sollte jens auch mal überprüfen!

jana
Marcus Berger
2004-06-21 16:06:30 UTC
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Post by Jens Haug
wird ein Gebäude neu auf einem Grundstück erstellt, dann muss
bekanntlich eine Gebäudeeinmessung gemacht werden, die der Eigentümer
bezahlen muss. Wie ist das jetzt bei "schlüsselfertig" gekauften
Häusern? Zum Zeitpunkt der Fertigstellung ist der Eigentümer die
Bauträgerfirma, zum Zeitpunkt der Vermessung ist ggf. der Käufer schon
Eigentümer. Wer muss dann die Kosten tragen?
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dies in den Bundesländern jeweils
gleich geregelt ist. Hier in Ba-Wü sieht es so aus:

Die Gebührenpflicht entsteht mit der abschließenden Eintragung des
Gebäudes in das Liegenschaftskataster. Gebührenschuldner ist also
derjenige, der zu diesem Zeitpunkt Eigentümer ist.

Im übrigen würde ich doch behaupten, dass mit der Verbindung von Haus
und Grundstück der Grundstückseigentümer auch Hauseigentümer wird.

Gruß

Marcus
--
We do what we do, because of who we are.
If we did otherwise, we would not be ourselves.
Chris Schultz
2004-06-27 13:17:53 UTC
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Post by Jens Haug
wird ein Gebäude neu auf einem Grundstück erstellt, dann muss bekanntlich
eine Gebäudeeinmessung gemacht werden, die der Eigentümer bezahlen muss.
Wie ist das jetzt bei "schlüsselfertig" gekauften Häusern? Zum Zeitpunkt
der Fertigstellung ist der Eigentümer die Bauträgerfirma, zum Zeitpunkt der
Vermessung ist ggf. der Käufer schon Eigentümer. Wer muss dann die Kosten
tragen?
Hallo,
das Vermessungsgebührenrecht ist Länderrecht.
Es gibt idR zwei mögliche Gebühren : das eine ist die Gebühr für die
Vermessung selbst (also die tatsächliche Messerei draussen) das andere ist
die Gebühr für die Übernahme der Vermessung ins Liegenschaftskataster (in
die Karte), letztere ist in NRW *gebührenfrei*
Erstere fällt immer an und die Einmessung ist *in NRW* seit 1972 für elle
Gebäude Pflicht. Sie trägt *entweder* der Eigentümer oder der sogenannte
*Begünstigte* der Amtshandlung, beide gemeinsam theoretisch als
Gesamtschuldner. Ersterer dürfte klar sein, letzterer ist derjenige der die
Gebühr *normalerweise* zu zahlen hätte also neben dem Antragsteller zB auch
der Erwerber, wenn er zum Zeitpunkt der Gebührenerhebung Eigentümer ist.
(Letzterer ist nachrangig).
Zwischen dem Auftrag zum Messen, der Amtshandlung "Messen" und dem
Gebührenbescheid können in der Tat Jahre vergehen, weil man mit so einer
Einmessung nicht gerade viel verdient, wenn sie nicht im Zusammenhang mit
der Absteckung des Neubaus (der *nicht* identsich ist mit dem Bauzustand bei
Gebäudeeinmesung) gemacht wird oder das Amt oder das Vermessungsbüro diese
Vermessung mit anderen in der Umgebung zusammen machen möchte, um Zeit und
Fahrerei zu sparen.

Wer das letztenendes zahlt, ist derjenige der wie o.g. diese "öffentliche
Last" zu tragen hat. Wenn der Bauträger in seiner Baubeschreibung "alle
Ingeneurdienstleistungen" kostenmäßig übernimmt, dann ist diese einmal
dabei, wenn er das Gebäude "frei von öffentlichen Lasten" verkauft ist er
zum "zweiten Mal dran". Wenn keines der beiden dabei ist, "darf" der
Eigentümer zahlen.
Ist wie gesagt Länderrecht, andere als NRW können vom o.g. abweichen.
Chris

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