Discussion:
Kachelofen reinigung: Wer übernimmt die Kosten??
(zu alt für eine Antwort)
Jonas Dolke
2006-11-05 12:43:15 UTC
Permalink
Hallo NG,
in einer Berliner Altbaumietwohnung steht ein Kachelofen der nicht mehr
so richtig heizen will, da der Zug nicht ausreichend ist.Nun wurde
angeraten, den Ofen Reinigen zu lassen.Mit reinigen ist das entfernen
der Rückstände/Asche aus den Zügen im Ofen gemeint, also nicht das
Aschefach oder der Brennraum. Das kann vom Mieter nicht selbst gemacht
werden, weil dazu der Ofen an 2 oder 3 Stellen geöffnet und wieder
fachmännisch verschlossen und abgedichtet werden muss.
Das kann pro Ofen, je nach Dauer und Aufwand mit Anfahrt, 70-100?
kosten. Die Hausverwaltung meint, das währe vom Mieter zu
bezahlen. Im Nachbarhaus übernimmt das der Vermieter.

Wat is nu richtich :-)) ??

Dank und Gruß
Jonas
Volker Soehnitz
2006-11-05 12:49:41 UTC
Permalink
Post by Jonas Dolke
Das kann pro Ofen, je nach Dauer und Aufwand mit Anfahrt, 70-100?
kosten. Die Hausverwaltung meint, das währe vom Mieter zu
bezahlen. Im Nachbarhaus übernimmt das der Vermieter.
Hängt von der mietvertraglichen Vereinbarung ab. Dort können regelmäßige
Wartungen der Öfen auf den Mieter abgewälzt werden. Schau in Deinen
Mietvertrag - steht dazu nix entsprechendes drin, dann zahlt der Vermieter.
Beauftragung der Wartung macht übrigens _immer_ der Vermieter, nur die
Kostenübernahme kann auf den Mieter abgewälzt werden.

"Nachbarhaus" ist natürlich keine große Hilfe. ;-)

ciao
volker
--
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Maria Win ter
2006-11-21 13:41:29 UTC
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Post by Volker Soehnitz
Hängt von der mietvertraglichen Vereinbarung ab. Dort können regelmäßige
Wartungen der Öfen auf den Mieter abgewälzt werden. Schau in Deinen
Mietvertrag - steht dazu nix entsprechendes drin, dann zahlt der Vermieter.
Beauftragung der Wartung macht übrigens _immer_ der Vermieter, nur die
Kostenübernahme kann auf den Mieter abgewälzt werden.
Wenn es der Vermieter zahlt, dann taucht es aber in der
Nebenkostenabrechnung wieder auf, oder?

Wir hatten hier den Fall, dass der Schornsteinfeger die Reinigung und
Wartung der Öfen (und die Entfernung von Bauschutt aus den
Schornsteinen) zur Bedingung gemacht hat, dass die Schornsteine weiter
genutzt werden dürfen.

Die Hausverwaltung hat dann auch Ofensetzer beauftragt. Unterschrieben
habe ich nichts, noch nicht einmal gegengezeichnet dass sie da waren.

Da ich erst seit Juni in der Wohnung bin - dürfte mir die
Hausverwaltung die Kosten auf die Nebenkosten mit anrechnen? Ich hatte
ja mit der vorherigen Heizsaison (bzw. mehreren solchen, ist wohl
länger nichts passiert) nichts zu tun.

Ach, und wenn nur die Hausverwaltung die Reinigung beauftragen darf -
kann ich gar nichts im Alleingang machen, falls da geschludert wird?
Laut dem Ofensetzer-Team ist die Reinigung alle 2 Jahre fällig.


Maria
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Volker Soehnitz
2006-11-21 13:56:40 UTC
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Post by Maria Win ter
Wenn es der Vermieter zahlt, dann taucht es aber in der
Nebenkostenabrechnung wieder auf, oder?
Nur wenn die Umlage vereinbart ist.
Post by Maria Win ter
Wir hatten hier den Fall, dass der Schornsteinfeger die Reinigung und
Wartung der Öfen (und die Entfernung von Bauschutt aus den
Schornsteinen) zur Bedingung gemacht hat, dass die Schornsteine weiter
genutzt werden dürfen.
Die Entfernung von Bauschutt aus dem Schornstein kann nicht auf die
Mieter umgelegt werden.
Post by Maria Win ter
Da ich erst seit Juni in der Wohnung bin - dürfte mir die
Hausverwaltung die Kosten auf die Nebenkosten mit anrechnen? Ich hatte
ja mit der vorherigen Heizsaison (bzw. mehreren solchen, ist wohl
länger nichts passiert) nichts zu tun.
Wenn eine Wartung regelmäßig alle zwei Jahre stattfindet und die Umlage
wirksam vereinbart ist, dann erscheinen in jeder BK-Abrechnung davon
50%. Wenn Du in dem 12monatigen Abrechnungszeitraum weniger als 12
Monate dort gewohnt hast, dann zahlst Du die Wartung anteilig. Das
ganze wird linear umgelegt, mit Sommer oder Winter hat das nichts zu
tun.
Post by Maria Win ter
Ach, und wenn nur die Hausverwaltung die Reinigung beauftragen darf -
kann ich gar nichts im Alleingang machen, falls da geschludert wird?
Doch natürlich. Du kannst Dich beim Vermieter beschweren. Der haftet
auch für das, was seine Handwerker ggf. verbockt haben.
Post by Maria Win ter
Laut dem Ofensetzer-Team ist die Reinigung alle 2 Jahre fällig.
Interessanter ist die Frage, ob es sich tatsächlich um regelmäßig
wiederkehrende Wartungsarbeiten handelt ("Bauschutt entfernen" gehört
da jedenfalls nicht zu) und was dazu im Mietvertrag steht.

ciao
volker
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Maria Win ter
2006-11-21 14:18:32 UTC
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Post by Volker Soehnitz
Wenn eine Wartung regelmäßig alle zwei Jahre stattfindet und die Umlage
wirksam vereinbart ist, dann erscheinen in jeder BK-Abrechnung davon
50%. Wenn Du in dem 12monatigen Abrechnungszeitraum weniger als 12
Monate dort gewohnt hast, dann zahlst Du die Wartung anteilig. Das
ganze wird linear umgelegt, mit Sommer oder Winter hat das nichts zu
tun.
Es ist wohl längere Zeit nichts passiert laut den Nachbarn.

Und meine Wohnung war vorher als Lager für einen Laden im Nachbarhaus
vermietet, so dass an den Öfen mutmaßlich nichts passiert sein dürfte.
Post by Volker Soehnitz
Post by Maria Win ter
Ach, und wenn nur die Hausverwaltung die Reinigung beauftragen darf -
kann ich gar nichts im Alleingang machen, falls da geschludert wird?
Doch natürlich. Du kannst Dich beim Vermieter beschweren. Der haftet
auch für das, was seine Handwerker ggf. verbockt haben.
Und selbst beauftragen ginge nicht?
Post by Volker Soehnitz
Post by Maria Win ter
Laut dem Ofensetzer-Team ist die Reinigung alle 2 Jahre fällig.
Interessanter ist die Frage, ob es sich tatsächlich um regelmäßig
wiederkehrende Wartungsarbeiten handelt ("Bauschutt entfernen" gehört
da jedenfalls nicht zu) und was dazu im Mietvertrag steht.
Die Auskunft mit dem Bauschutt stammt vom Hauswart. Das mit der
Auflage des Schornsteinfegers auch. Anlass war ein Besuch der
Feuerwehr mitsamt Drehleiter auf unserem Hausdach... ;o)

Was die Öfen angeht, so *sollte* das regelmäßig passieren, ist aber
wohl nicht. Zumindest laut Auskunft der Nachbarn.

Maria
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Volker Soehnitz
2006-11-21 14:21:08 UTC
Permalink
Post by Maria Win ter
Post by Volker Soehnitz
Doch natürlich. Du kannst Dich beim Vermieter beschweren. Der haftet
auch für das, was seine Handwerker ggf. verbockt haben.
Und selbst beauftragen ginge nicht?
Wenn das mit dem Vermieter abgesprochen ist, ginge das durchaus. Ich
kann aber nicht erkennen, welchen Vorteil das für den Mieter hätte.

ciao
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Maria Win ter
2006-11-21 14:45:41 UTC
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Post by Volker Soehnitz
Post by Maria Win ter
Post by Volker Soehnitz
Doch natürlich. Du kannst Dich beim Vermieter beschweren. Der haftet
auch für das, was seine Handwerker ggf. verbockt haben.
Und selbst beauftragen ginge nicht?
Wenn das mit dem Vermieter abgesprochen ist, ginge das durchaus. Ich
kann aber nicht erkennen, welchen Vorteil das für den Mieter hätte.
Ggf. den, dass überhaupt etwas passieren würde.

Aber mal schaun ob sich das Problem in 2 Jahren überhaupt noch so
stellt.

Maria
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Elmar Haneke
2006-11-06 17:36:32 UTC
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Das kann vom Mieter nicht selbst gemacht werden, weil dazu der Ofen an 2 oder
3 Stellen geöffnet und wieder fachmännisch verschlossen und abgedichtet
werden muss.
Wie oft muß diese Reinigung so üblicherweise durchgeführt werden?

Wenn das regelmäßig erforderlich ist, können die Kosten als Heizungswartung auf
den Mieter abgewältz werden.

Wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die nur selten erforderlich ist, würde
ich es als Reparatur einschätzen, die vom Vermieter bezahlt werden muß.

Als Hinweis könnte hier dienen, wann diese Art Reinigung letztmalig
durchgeführt wurde (bzw. wielange der Ofen schon da ist, falls es die erste
Reinigung dieser Art ist).

Elmar
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