Lutz Kather
2006-12-31 09:15:21 UTC
Hallo zusammen,
ich bin Vermieter und habe gestern auf der Suche nach Infos zur
Betriebskostenabrechnung beim deutschen Mieterbund
http://www.mieterbund.de/ folgende Umfrage gesehen:
"Betriebskosten müssen gerecht auf Mietparteien des Hauses verteilt
werden. Aber was ist gerecht? Quadratmeter oder Personenzahl?"
Meine Meinung ist das weder das eine noch das andere gerecht ist
sondern entsprechend dem Verursacherprinzip abgerechnet werden sollte,
was nicht unbedingt bedeutet das für alles ein Zähler eingebaut
werden muss.
Also ein Mix der jeden einzelnen im Haus in der Höhe seiner
Nebenkosten unberührt lässt gelich was sich mit dem Rest tut, also
vermietet oder nicht und unabhängig von der Anzahl der Personen
insgesamt im Haus.
Deshalb haben ich folgenden Verteilersclüssel gewählt und natürlich
im Mietvertrag so festgehalten
Heizkosten nach dem Verbrauch abgerechnet weil es ein großer Posten
ist.
Grundsteuer, Versicherung, Niederschlagswasser und Straßenreinigung
werden nach Wohnfläche aufgeteilt. Weil hier unsere Kosten in erster
Linie von der Größe/Wertes des Objektes abhängen.
Wasser, Abwasser und Müll werden nach Personenschlüssel abgerechnet,
weil hier die Hauptfaktoren sicherlich die Personenanzahl darstellen.
Sicher sind hier die Gewohnheiten der Personen sehr ausschlaggebend,
aber leider nur mit immensen Aufwand messbar und die Gesamtkosten die
dann gerecht aufgeteilt würden höher. Somit nicht
betriebswirtschaftlich sinnvoll.
Die den betriebswirtschaftlichen Sinn ist auch ein Punkt den der
Mieterbund bei den Betriebskosten fordert, als Beispiel: kein Gärtner
für 4qm Garten etc. Mir scheint nur so das dies der Mieterbund
ignoriert wenn er vor Gericht streitet, wie soll man sonst die
Forderung verstehen auch bei älteren Häusern Wasserverbrauch und
Müll jeder Mietpartei zu erfassen, da ist Zählermiete und
zusätzliche Müllgefäße teurer als die Ersparnis.
Bei Wohnungsleerstand tragen wir die Kosten die nach Fläche aufgeteilt
werden sowie das Heizen sofern notwendig. Wasser, Abwasser und Müll
fallen als Kosten für eine leer Wohnung nicht an, bis auf eine
Ausnahme, nämlich das Personenzahlen beim Müll nach einer
Stichtagsregelung abgerechnet werden, so dass es hier bis zu 4 Monaten
verzug geben kann. In diesem Fall übernehme ich die Kosten ebenfalls.
Im Fall beim Einzug gilt ähnliches, Mehrkosten kommen auch mit bis zu
4 Monaten Verzug, in dem Fall wird die Ersparnis an den Mieter
weitergegeben.
Weiterhin wird das Abwasser immer nach dem Vorjahresverbrauch als
Gebühr erhoben, bei strken Abweichungen zwischen aktuellen
Jahresverbrauch und Vorjahresverbrauch zu Ungunsten des Mieters tragen
wir die Kosten, andersherum geben wir den Vorteil weiter.
Diese Vorgehensweise ist anscheinend nicht konform mit der deutschen
gängigen Rechtsprechung in Sachen Betriebskostenabrechnung.
Was mich wundert ist das der Mieterbund fordert das bei Leerstand auch
verbrauchsabhängige Kosten mit auf die leere Wohnung umgelegt werden.
Da zahle ich also bei 3 belegten Wohnungen und 1 leerstehenden Wohnung
für z.B. 6 Personen ein Grundgebühr für die Abfallentsorgung je
Person also 6 Personen und muss für die leerstehende Wohnung eine
virtuelle Person in der Abrechnung eintragen. Somit muss jeder Mieter
nur 6/7 der Gebühr zahlen die pro Person von der Gemeinde verlangt
werden. Beim Wasser muss der tatsächliche Wasserverbrauch ebenfalls
auf 6/7 gekürzt werden.
Das heißt beim Wohnungleerstand habe ich nicht nur die Kosten der
leeren Wohnung, NEIN ich muss zusätzlich den Verbrauch der Mieter
subventioniern mit bis zu 14%
Soviel zu meiner Meinung, was ist eure Meinung, was ist gerecht. Was
ist gerecht zwischen den Mietern und was ist gerecht zwischen Mieter
und Vermieter.
Gruß
Lutz
ich bin Vermieter und habe gestern auf der Suche nach Infos zur
Betriebskostenabrechnung beim deutschen Mieterbund
http://www.mieterbund.de/ folgende Umfrage gesehen:
"Betriebskosten müssen gerecht auf Mietparteien des Hauses verteilt
werden. Aber was ist gerecht? Quadratmeter oder Personenzahl?"
Meine Meinung ist das weder das eine noch das andere gerecht ist
sondern entsprechend dem Verursacherprinzip abgerechnet werden sollte,
was nicht unbedingt bedeutet das für alles ein Zähler eingebaut
werden muss.
Also ein Mix der jeden einzelnen im Haus in der Höhe seiner
Nebenkosten unberührt lässt gelich was sich mit dem Rest tut, also
vermietet oder nicht und unabhängig von der Anzahl der Personen
insgesamt im Haus.
Deshalb haben ich folgenden Verteilersclüssel gewählt und natürlich
im Mietvertrag so festgehalten
Heizkosten nach dem Verbrauch abgerechnet weil es ein großer Posten
ist.
Grundsteuer, Versicherung, Niederschlagswasser und Straßenreinigung
werden nach Wohnfläche aufgeteilt. Weil hier unsere Kosten in erster
Linie von der Größe/Wertes des Objektes abhängen.
Wasser, Abwasser und Müll werden nach Personenschlüssel abgerechnet,
weil hier die Hauptfaktoren sicherlich die Personenanzahl darstellen.
Sicher sind hier die Gewohnheiten der Personen sehr ausschlaggebend,
aber leider nur mit immensen Aufwand messbar und die Gesamtkosten die
dann gerecht aufgeteilt würden höher. Somit nicht
betriebswirtschaftlich sinnvoll.
Die den betriebswirtschaftlichen Sinn ist auch ein Punkt den der
Mieterbund bei den Betriebskosten fordert, als Beispiel: kein Gärtner
für 4qm Garten etc. Mir scheint nur so das dies der Mieterbund
ignoriert wenn er vor Gericht streitet, wie soll man sonst die
Forderung verstehen auch bei älteren Häusern Wasserverbrauch und
Müll jeder Mietpartei zu erfassen, da ist Zählermiete und
zusätzliche Müllgefäße teurer als die Ersparnis.
Bei Wohnungsleerstand tragen wir die Kosten die nach Fläche aufgeteilt
werden sowie das Heizen sofern notwendig. Wasser, Abwasser und Müll
fallen als Kosten für eine leer Wohnung nicht an, bis auf eine
Ausnahme, nämlich das Personenzahlen beim Müll nach einer
Stichtagsregelung abgerechnet werden, so dass es hier bis zu 4 Monaten
verzug geben kann. In diesem Fall übernehme ich die Kosten ebenfalls.
Im Fall beim Einzug gilt ähnliches, Mehrkosten kommen auch mit bis zu
4 Monaten Verzug, in dem Fall wird die Ersparnis an den Mieter
weitergegeben.
Weiterhin wird das Abwasser immer nach dem Vorjahresverbrauch als
Gebühr erhoben, bei strken Abweichungen zwischen aktuellen
Jahresverbrauch und Vorjahresverbrauch zu Ungunsten des Mieters tragen
wir die Kosten, andersherum geben wir den Vorteil weiter.
Diese Vorgehensweise ist anscheinend nicht konform mit der deutschen
gängigen Rechtsprechung in Sachen Betriebskostenabrechnung.
Was mich wundert ist das der Mieterbund fordert das bei Leerstand auch
verbrauchsabhängige Kosten mit auf die leere Wohnung umgelegt werden.
Da zahle ich also bei 3 belegten Wohnungen und 1 leerstehenden Wohnung
für z.B. 6 Personen ein Grundgebühr für die Abfallentsorgung je
Person also 6 Personen und muss für die leerstehende Wohnung eine
virtuelle Person in der Abrechnung eintragen. Somit muss jeder Mieter
nur 6/7 der Gebühr zahlen die pro Person von der Gemeinde verlangt
werden. Beim Wasser muss der tatsächliche Wasserverbrauch ebenfalls
auf 6/7 gekürzt werden.
Das heißt beim Wohnungleerstand habe ich nicht nur die Kosten der
leeren Wohnung, NEIN ich muss zusätzlich den Verbrauch der Mieter
subventioniern mit bis zu 14%
Soviel zu meiner Meinung, was ist eure Meinung, was ist gerecht. Was
ist gerecht zwischen den Mietern und was ist gerecht zwischen Mieter
und Vermieter.
Gruß
Lutz