Discussion:
Tonaufnahmen während Eigentümerversammlung
(zu alt für eine Antwort)
K.Yaman
2008-11-21 15:56:21 UTC
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Hallo Leute,

während einer Eigentümerversammlung wollte ich Tonaufnahmen machen, da
die Verwaltung stets die Protokolle verfälscht und kann diese
nachträglich nicht nachweisen.

Die Verwaltung hat mich gebeten das Aufnahmegerät auszuschalten. Als
ich nicht bereit war, hat die Verwaltung die Versammlung abgebrochen.


Frage: Wie gehts es jetzt weiter?
Sind die Beschlüsse bis zum Abbruch rechtskräftig falls nicht
agefochten werden?
Ist das Verhalten der Verwaltung richtig? Kann die Verwaltung
Tonaufnahmen verbieten?

Danke an alle für die Stellungnahmen

Gruß
Herbert Leitgen
2008-11-21 17:57:03 UTC
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Post by K.Yaman
während einer Eigentümerversammlung wollte ich Tonaufnahmen machen, da
die Verwaltung stets die Protokolle verfälscht und kann diese
nachträglich nicht nachweisen.
Waren die Anwesenden mit den Tonaufnahen einverstanden?
Post by K.Yaman
Die Verwaltung hat mich gebeten das Aufnahmegerät auszuschalten. Als
ich nicht bereit war, hat die Verwaltung die Versammlung abgebrochen.
[...]
Post by K.Yaman
Ist das Verhalten der Verwaltung richtig? Kann die Verwaltung
Tonaufnahmen verbieten?
Tonaufnahmen des "nicht öffentlich gesprochenen Wortes" sind
verboten, es sei denn, die Betroffenen hätten zugestimmt,
siehe §201 StGb.

HTH Herbert
Kurt Guenter
2008-11-21 19:30:19 UTC
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Post by K.Yaman
Ist das Verhalten der Verwaltung richtig?
wenn kein Beschluss darüber vorliegt, ja.
Post by K.Yaman
Kann die Verwaltung Tonaufnahmen verbieten?
ohne entsprechenden Beschluss muss DER VERWALTER das sogar.

Wenn Verfälschungen bekannt sind, wäre es ein leichtes gewesen,
darüber einen Beschluss herbeizuführen.
Walter Sch.
2008-11-24 07:20:15 UTC
Permalink
X-No-Archive:yes
Post by K.Yaman
während einer Eigentümerversammlung wollte ich Tonaufnahmen machen, da
die Verwaltung stets die Protokolle verfälscht und kann diese
nachträglich nicht nachweisen.
Du hast das ja sicher bei der nächsten Eigentümerversammlung
vorgebracht. Waren auch andere Eigentümer der Meinung dass das
Protokoll stets verfälscht ist?
Post by K.Yaman
Frage: Wie gehts es jetzt weiter?
Sind die Beschlüsse bis zum Abbruch rechtskräftig falls nicht
agefochten werden?
Gefasste Beschlüsse sind gültig.
Post by K.Yaman
Ist das Verhalten der Verwaltung richtig? Kann die Verwaltung
Tonaufnahmen verbieten?
Wenn kein Beschluss vorliegt dass eine Aufnahme erstellt werden soll
muss der Verwalter das sogar.
Du hast ja sicherlich das Mitschneiden der Versammlung beantragt.
Wurde über deinen Antrag abgestimmt? Ergebnis?
Heimlich aufnehmen wäre übrigens strafbar, also wenn du das tust, dann
nachher abschreiben, als selbst mitgeschrieben und Gedächtnisprotokoll
bezeichnen und die Aufnahme nie erwähnen.


Walter
Andrew Morgan
2008-11-24 08:45:41 UTC
Permalink
Post by K.Yaman
Frage: Wie gehts es jetzt weiter?
Eins verstehe ich nicht. Eine der ersten Punkte eine Versammlung ist
"Genehmigung des Protokolls von der letzte Versammlung".

Was ist passiert, als du die "Verfälschungen" vorgebracht hast und die
Genehmigung verweigert hast? Waren andere Anwesenden auch der Meinung
dass der Protokoll falsch war, oder nur du?
Post by K.Yaman
Sind die Beschlüsse bis zum Abbruch rechtskräftig falls nicht
agefochten werden?
Ja.
Post by K.Yaman
Ist das Verhalten der Verwaltung richtig?
Ja.
Post by K.Yaman
Kann die Verwaltung
Tonaufnahmen verbieten?
Anders rum. Die SIND verboten, es sei denn, sie werden ausdrücklich
genehmigt.


andy M
Kurt Guenter
2008-11-24 20:30:47 UTC
Permalink
Post by Andrew Morgan
Eine der ersten Punkte eine Versammlung ist
Genehmigung des Protokolls von der letzte Versammlung".
was haben wir 25 jahre falsch gemacht?

Ein Protokoll wird vom Versammlungsleiter, dem Vorsitzendem des
Beirates und einem Eigentümer unterschrieben.

Das Protokoll selber wird innerhalb der Einspruchsfrist jedem
Eigentümer zugestellt. Und keiner hat ein 'verfälschtes' Protokoll
anfechten lassen?

Alle sind sie hinter einem her und unterzeichnen falsche Protokolle?
Ulf Rund
2008-11-24 08:59:49 UTC
Permalink
Post by K.Yaman
Hallo Leute,
... da
die Verwaltung stets die Protokolle verfälscht und kann diese
nachträglich nicht nachweisen.
dann lies mal hier weiter: http://www.224655.com/abc_weg/protokoll.htm

Das mit der Tonaufnahme würde ich lassen. Sobald nur ein Anwesender
nicht einverstanden ist gibt es Probleme. Sicher kann man das in der
Eigentümerversammlung beschließen, aber ob sich die Mehrheiten
finden...?

Gruss Ulfi
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