K.Yaman
2008-11-21 15:56:21 UTC
Hallo Leute,
während einer Eigentümerversammlung wollte ich Tonaufnahmen machen, da
die Verwaltung stets die Protokolle verfälscht und kann diese
nachträglich nicht nachweisen.
Die Verwaltung hat mich gebeten das Aufnahmegerät auszuschalten. Als
ich nicht bereit war, hat die Verwaltung die Versammlung abgebrochen.
Frage: Wie gehts es jetzt weiter?
Sind die Beschlüsse bis zum Abbruch rechtskräftig falls nicht
agefochten werden?
Ist das Verhalten der Verwaltung richtig? Kann die Verwaltung
Tonaufnahmen verbieten?
Danke an alle für die Stellungnahmen
Gruß
während einer Eigentümerversammlung wollte ich Tonaufnahmen machen, da
die Verwaltung stets die Protokolle verfälscht und kann diese
nachträglich nicht nachweisen.
Die Verwaltung hat mich gebeten das Aufnahmegerät auszuschalten. Als
ich nicht bereit war, hat die Verwaltung die Versammlung abgebrochen.
Frage: Wie gehts es jetzt weiter?
Sind die Beschlüsse bis zum Abbruch rechtskräftig falls nicht
agefochten werden?
Ist das Verhalten der Verwaltung richtig? Kann die Verwaltung
Tonaufnahmen verbieten?
Danke an alle für die Stellungnahmen
Gruß