Discussion:
Mietwohnung ohne Küche, erlaubt?
(zu alt für eine Antwort)
Rolf Royce
2005-07-14 15:57:32 UTC
Permalink
hallo
ich habe vor 2 wochen den mietvertrag für eine neu renovierte
mietwohnung unterschrieben.
die wohnung enthält wasseranschlüsse für die küche, jedoch kein
einziges küchengerät selbst.
laut einer arbeitskollegin muss eine mietwohnung zumindest mit
waschbecken, kühlschrank, herd ausgerüstet sein.
ich habe eine unbefristete hauptmiete.
im mietvertrag findet sich auch folgender passus:
"Die Hausinhabung übernimmt die Kosten eines E-Herdes in Höhe von
Euro 360,00 inkl USt. durch Vorlage einer Rechnung durch den Mieter."

ist das gerücht meiner arbeitskollegin "wahr".
danke für tipps!
rolf
Matthias Koehler
2005-07-14 16:35:16 UTC
Permalink
[Rolf:]
Post by Rolf Royce
laut einer arbeitskollegin muss eine mietwohnung zumindest mit
waschbecken, kühlschrank, herd ausgerüstet sein.
Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn nichts vereinbart wurde,
dann muss da überhaupt nichts in der Wohnung sein, außer den nötigen
Anschlüssen. Sei doch zufrieden, dann kannst Du alles nach eigenem Geschmack
einrichten und musst Dich nicht mit Dingen abfinden, die Du nicht magst.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Christian Kraft
2005-07-14 20:29:37 UTC
Permalink
Am Thu, 14 Jul 2005 18:35:16 +0200 schrieb Matthias Koehler
<***@koehler-film.info>:

Hallo Matthias,
Post by Matthias Koehler
[Rolf:]
Post by Rolf Royce
laut einer arbeitskollegin muss eine mietwohnung zumindest mit
waschbecken, kühlschrank, herd ausgerüstet sein.
Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn nichts vereinbart wurde,
dann muss da überhaupt nichts in der Wohnung sein,
Sehe ich auch so. Ich hörte aber mal, dass der Mieter ein theoretisches
Anrecht auf eine Spüle in der Küche hat. Ist das denn nicht so? Eine
Toilette und ein Waschbecken gehören doch auch in eine Mietwohnung - oder
etwa auch nicht??
Von vertraglich vereinbarten Sonderregelungen (z.B. Mieter will sein
Designer-Klo/Einbauküche aus der alten Wohnung mitnehmen und installieren
und legt keinen Wert auf einen Standardsitz etc.) mal abgesehen.
In den Verträgen die ich kenne werden Räume vermietet. Wenn da steht
"Küche", würde ich von einer vorhandenen Spüle ausgehen, genauso wie ich
von einem Waschbecken ausgehen würde, wenn da steht "Bad".

Über den Kühlschrank und den Herd besteht Einigkeit.

Chris
Sevo Stille
2005-07-14 21:03:07 UTC
Permalink
Post by Christian Kraft
Sehe ich auch so. Ich hörte aber mal, dass der Mieter ein theoretisches
Anrecht auf eine Spüle in der Küche hat. Ist das denn nicht so? Eine
Toilette und ein Waschbecken gehören doch auch in eine Mietwohnung -
oder etwa auch nicht??
Jein. Es gibt durchaus auch noch Gemeinschaftsklos auf dem Flur oder gar
über den Hof.

Ein Ausgießbecken, ein Wasserhahn und eine Feuerstätte gehören nach
älterer Rechtsprechung zu den festen Elementen einer Küche. Aber das
sind eher Vorkriegsstandards.

In Zeiten, in denen die selbst mitgebrachte Einbauküche des Mieters weit
eher den Regelfall darstellt, dürfte außer bei Kleinst- und
Einfachstwohnungen inzwischen ein leerer Küchenraum mit allen nötigen
Anschlüssen kein Anfechtungsgrund mehr sein, wenn der Mieter über diesen
Zustand informiert war. Da das im Mietspiegel einen Abschlag bringt, den
der Mieter ausnutzen könnte, steht aber in Mietverträgen (auch beim OP)
meist eine Klausel, in der die Bereitstellung eines Herdes angeboten wird.
Post by Christian Kraft
In den Verträgen die ich kenne werden Räume vermietet. Wenn da steht
"Küche", würde ich von einer vorhandenen Spüle ausgehen, genauso wie
ich von einem Waschbecken ausgehen würde, wenn da steht "Bad".
Von einer Badewanne darfst du dann ausgehen - von Waschbecken nicht
automatisch, die sind oder waren gerade in besseren Altbauten
üblicherweise eher in den Schlafzimmern angebracht.
Post by Christian Kraft
Über den Kühlschrank und den Herd besteht Einigkeit.
Traditionell gehörte der Herd dazu - der Kühlschrank nie.

Gruß Sevo
Christian Kraft
2005-07-14 21:19:58 UTC
Permalink
Am Thu, 14 Jul 2005 23:03:07 +0200 schrieb Sevo Stille
Post by Sevo Stille
In Zeiten, in denen die selbst mitgebrachte Einbauküche des Mieters weit
eher den Regelfall darstellt, dürfte außer bei Kleinst- und
Einfachstwohnungen inzwischen ein leerer Küchenraum mit allen nötigen
Anschlüssen kein Anfechtungsgrund mehr sein, wenn der Mieter über diesen
Zustand informiert war. Da das im Mietspiegel einen Abschlag bringt, den
der Mieter ausnutzen könnte, steht aber in Mietverträgen (auch beim OP)
meist eine Klausel, in der die Bereitstellung eines Herdes angeboten wird.
Die Klausel habe ich noch nie gesehen. Der Mietpreisspiegel meiner Stadt
sieht auch keinen Abschlag vor, wenn Spüle oder Herd fehlen.
Post by Sevo Stille
Post by Christian Kraft
In den Verträgen die ich kenne werden Räume vermietet. Wenn da steht
"Küche", würde ich von einer vorhandenen Spüle ausgehen, genauso wie
ich von einem Waschbecken ausgehen würde, wenn da steht "Bad".
Von einer Badewanne darfst du dann ausgehen
oder von einer Dusche?

Chris (ich meinte die Frage nicht "traditionell", sondern auf heutige
Zeiten bezogen)
Sevo Stille
2005-07-14 22:09:34 UTC
Permalink
Post by Christian Kraft
Die Klausel habe ich noch nie gesehen. Der Mietpreisspiegel meiner
Stadt sieht auch keinen Abschlag vor, wenn Spüle oder Herd fehlen.
YMMV. Manche Städte haben da gewaltige Listen an Dingen, die prozentuale
Zu- und Abschläge kosten. Ich habe aber gerade auch schon einen
Mietpreisspiegel ergoogelt, der ganz spartanisch ohne Zuschlagtabellen
mit nur zwei Kategorien daherkommt: "mit Bad _oder_ Zentralheizung, mit
beidem"
Post by Christian Kraft
oder von einer Dusche?
Wieder YMMV - Ingelheim will, wenn schon die Heizung fehlen darf, ein
Waschbecken plus Badewanne oder Dusche, andernorts ist die Dusche einen
Abschlag wert, und kein Waschbecken genannt.

Gruß Sevo
Kathinka Wenz
2005-07-15 17:52:16 UTC
Permalink
Post by Christian Kraft
Sehe ich auch so. Ich hörte aber mal, dass der Mieter ein theoretisches
Anrecht auf eine Spüle in der Küche hat. Ist das denn nicht so? Eine
Toilette und ein Waschbecken gehören doch auch in eine Mietwohnung - oder
etwa auch nicht??
Das lässt sich nicht vergleichen. Toilette und Waschbecken sind i.A.
fest eingebaut, während die Spüle in der Küche nichts weiter als ein
Möbelstück ist.

Wenn man eine Wohnung ohne Küche kauft, kann man sich selber überlegen,
ob man eine billige Stahlspüle mit Unterschrank oder lieber eine
Einbauspüle in einer Arbeitsplatte will.

Soweit ich weiß gibt es aber trotzdem in einigen Städten/Bundesländern
(Hamburg wimret) solche Regelungen. Bundesgesetze, die sowas
vorschreiben, gibt es auf jeden Fall nicht, man kann prinzipiell eine
Wohnung sogar ganz ohne die Möglichkeit, eine Küche einzubauen,
vermieten.

Gruß, Kathinka
Matthias Koehler
2005-07-15 18:58:24 UTC
Permalink
[Kathinka:]
Post by Kathinka Wenz
Soweit ich weiß gibt es aber trotzdem in einigen Städten/Bundesländern
(Hamburg wimret) solche Regelungen.
Wobei wir jetzt hier natürlich immer vom frei finanzierten Wohnungsbau
reden. Im einstmaligen sozialen Wohnungsbau machte der Geldgeber natürlich
präzise Auflagen, wie die Wohnungen ausgestattet sein müssen. Goldene
Türklinken waren übrigens nicht dabei, auch wenn die damaligen
Erstellungspreise dies vermuten ließen.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Ulrich Gehauf
2005-07-15 06:58:29 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
dann muss da überhaupt nichts in der Wohnung sein, außer
den nötigen Anschlüssen.
Müssen die drinn sein?

Gruß
Uli
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
per Mail stehen lassen!
Des passt scho so!
Jan Peters
2005-07-14 17:21:57 UTC
Permalink
Post by Rolf Royce
die wohnung enthält wasseranschlüsse für die küche, jedoch kein
einziges küchengerät selbst.
Und? Das ist nicht ungewöhnlich. Gerade bei größeren Wohnungen legen viele
Menschen sogar Wert darauf, sich ihre Küche komplett selbst einzurichten.

cu

Jan
Alexander Gressmann
2005-07-19 16:21:33 UTC
Permalink
moin,
Post by Jan Peters
Post by Rolf Royce
die wohnung enthält wasseranschlüsse für die küche, jedoch kein
einziges küchengerät selbst.
Und? Das ist nicht ungewöhnlich. Gerade bei größeren Wohnungen legen viele
Menschen sogar Wert darauf, sich ihre Küche komplett selbst einzurichten.
Das mag ja durchaus vorkommen - m.E. ist das aber eher abschreckend für
Mietinteressenten, wenn keine Küche vorhanden ist. Wenn der Mieter
selbst Einbauküche einbauen soll, gibt es hinterher beim Auszug nur
Scherereien ... würde ich mich zumindest nicht darauf einlassen.

Wenn ich den OP aber so verstehe, dann hat er den Mietvertrag ja bereits
unterschrieben, offensichtlich aber ohne dass er darüber explizit
Bescheid wusste, dass in der Wohnung keine Küche ist _UND AUCH KEINE
REINKOMMEN SOLL VON SEITEN DES VERMIETERS_.

Aha, durch den Passus
"Die Hausinhabung übernimmt die Kosten eines E-Herdes in Höhe von
Euro 360,00 inkl USt. durch Vorlage einer Rechnung durch den Mieter."

hätte ihm klar sein sollen, dass zumindest kein Herd da ist, und sich
der Mieter gefälligst selbst drum kümmern soll, und er hätte im Zweifel
auch hellhörig werden und nachfragen sollen, was sonst in der Küche noch
_nicht_ da ist.

Ansonsten stimme ich zu, dass in diesem unserem Land Vertragsfreiheit
herrscht´und sich Vermieter (fast) alles erlauben können - zumindest in
bestimmten Gegenden :-<< Frage ist nur, ob arglistige Täuschung vorliegt ...

Grezzy (meine 2 Teurocents)
--
\ Alexander >Grezzy< Greßmann <***@ier.uni-stuttgart.de>
Die Qualität eines Tempels jedweder Glaubensrichtung hängt
nachweislich sehr stark von der Qualität des Oberpriesters ab.
Hartmut 'Hardy' Schiszler in de.alt.fan.aldi
Carsten Heinrich
2005-07-19 18:18:05 UTC
Permalink
Post by Alexander Gressmann
hätte ihm klar sein sollen, dass zumindest kein Herd da ist, und sich
der Mieter gefälligst selbst drum kümmern soll, und er hätte im Zweifel
auch hellhörig werden und nachfragen sollen, was sonst in der Küche noch
_nicht_ da ist.
Was sich in der Küche befindet oder nicht, sollte man bei der
Wohnungsbesichtigung ziemlich leicht herausfinden können. Und die findet
(zumindest bei mir) immer _vor_ einer Vertragsunterzeichnung statt.

Gruß
Carsten
Alexander Gressmann
2005-07-20 07:30:52 UTC
Permalink
moin,
Post by Carsten Heinrich
Post by Alexander Gressmann
hätte ihm klar sein sollen, dass zumindest kein Herd da ist, und sich
der Mieter gefälligst selbst drum kümmern soll, und er hätte im Zweifel
auch hellhörig werden und nachfragen sollen, was sonst in der Küche noch
_nicht_ da ist.
Was sich in der Küche befindet oder nicht, sollte man bei der
Wohnungsbesichtigung ziemlich leicht herausfinden können. Und die findet
(zumindest bei mir) immer _vor_ einer Vertragsunterzeichnung statt.
Ebendz, das hat mich an dem Posting eben auch gewundert. Könnte
natürlich sein,
(>"ich habe vor 2 wochen den mietvertrag für eine neu renovierte
mietwohnung unterschrieben")
dass er die Wohnung besichtigt hatte, als sie noch renoviert wurde, und
man ihm falsche Angaben gemacht hat.

Wenn der Vermieter wenigstens die Kosten für einen Herd lt. Vertrag
übernimmt, ist das ja noch okay - aber zumindest um eine Spüle muss sich
der OP ja noch kümmern.

Ich würde an seiner Stelle (vorausgesetzt, er hat den Eindruck, dass man
mit dem Vermieter vernünftig reden kann, das ist nicht
selbstverständlich) mich umsuchen, was ich an Gegenstände für die Küche
unbedingt brauche und was ich zu welchem Preis bekommen kann (ggf.
gebraucht, evtl. tuts ja auch statt dem kompletten Herd mobile
Kochplatten, je nachdem was man an Koch- und Backorgien veranstalten
möchte) und dann vor dem Kauf mit dem Vermieter abklären, ob der Etat
von 360 Euro auch für andere Küchengegenstände (Spüle, Schrank)
mitverwendet werden kann.
Eine komplette Designerküche würde ich jedenfalls in eine gemietete
Wohnung nicht einbauen, das fände ich ganz imho schwachsinnig.

just my two Eurocents
Grezzy
--
\ Alexander >Grezzy< Greßmann <***@ier.uni-stuttgart.de>
Die Qualität eines Tempels jedweder Glaubensrichtung hängt
nachweislich sehr stark von der Qualität des Oberpriesters ab.
Hartmut 'Hardy' Schiszler in de.alt.fan.aldi
Carsten Heinrich
2005-07-20 14:55:52 UTC
Permalink
Post by Alexander Gressmann
Eine komplette Designerküche würde ich jedenfalls in eine gemietete
Wohnung nicht einbauen, das fände ich ganz imho schwachsinnig.
Was verstehst du jetzt unter Designerküche? Ehrlich gesagt bin ich froh,
dass in unserer Wohnung keine Küche vorhanden war. Das ermöglicht
wenigstens eine individuelle Gestaltung nach den eigenen Wünschen. Und
selbst wenn man mal umziehen sollte, ist es normalerweise kein Problem, die
vorhandenen Elemente der Küche in einer neuen Wohnung wieder vernünftig
einzuplanen.

Gruß
Carsten
Alexander Gressmann
2005-07-24 08:34:22 UTC
Permalink
moin Carsten,
Post by Carsten Heinrich
Post by Alexander Gressmann
Eine komplette Designerküche würde ich jedenfalls in eine gemietete
Wohnung nicht einbauen, das fände ich ganz imho schwachsinnig.
Was verstehst du jetzt unter Designerküche? Ehrlich gesagt bin ich froh,
dass in unserer Wohnung keine Küche vorhanden war. Das ermöglicht
wenigstens eine individuelle Gestaltung nach den eigenen Wünschen. Und
selbst wenn man mal umziehen sollte, ist es normalerweise kein Problem, die
vorhandenen Elemente der Küche in einer neuen Wohnung wieder vernünftig
einzuplanen.
Mag sein, dass dir das so lieber gewesen ist.

Hängt auch ein bisschen von der Größe der Wohnung ab - bei kleineren
Singleappartments (bei denen tendenziell zu erwarten ist, dass der
Mieter schneller wechselt) hat es sich eher als praktisch erwiesen und
ist daher üblich, diese komplett mit Kochzeile (nicht unbedingt
abgeschlossener Küche) zu vermieten. Beim Auszug meiner Mieter war die
Küche/Kochzeile auch bisher nie ein Problempunkt bei der
Wohnungsübergabe gewesen.

Ist natürlich Ansichtssache - aber bei einer Küche kommt es mir z.B. nur
darauf an, dass das, was man normalerweise in einer Küche benötigt,
vorhanden und funktionsfähig ist, individuelle Gestaltung ist mir da
zweitrangig ;->

Grezzy
--
\ Alexander >Grezzy< Greßmann <***@ier.uni-stuttgart.de>
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nachweislich sehr stark von der Qualität des Oberpriesters ab.
Hartmut 'Hardy' Schiszler in de.alt.fan.aldi
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