Heiko Jacobs
2009-08-12 19:12:35 UTC
Moin
Ich habe mal eine Frage zu Eigentumswohnungen, die jemand aus dem engeren
Bekanntenkreis betrifft und wo googeln noch keine Erkenntnis brachte ...
Bei einem Haus mit Eigentumswohnungen hat man sich nun entschlossen,
die Wasserrohre zu sanieren, nachdem immer mal wieder eins brach.
Weiser Entschluss soweit...
Und zwar per Innensanierung, bezahlt aus der Rücklage.
Dazu gab's eine Versammlung am 22.7., bei der die Bekannte krankheitsbedingt
nicht mit dabei war, ihre Nachbarin hat für sie dafür gestimmt.
Soweit, so gut... Danach in den Urlaub.
Nun trudelte das ganze schriftlich ein mit einer kleinen Überraschung,
die wir noch nicht so recht einordnen können, ob das so ok ist.
Bei so einer Innensanierung kann es natürlich passieren, dass man
feststellt (geht wohl mit Druckluft), dass ein Rohr quasi durch ist
und man es austauschen muss. Nun steht in einer zusätzlich durch die
Verwaltung auf der Versammlung eingebrachten Ergänzung des ursprünglichen
Antrags, dass dies auch aus der Rücklage zu zahlen sei, unabhängig davon,
ob das auszutauschende Rohr im Gemeinschafts- oder Sondereigentum ist!?
Nun gut, wenn man gerade am sanieren ist, muss sowas flott gemacht werden,
da kann man nicht lange rumwarten, bis der Betroffene ausfindig gemacht
wurde und mit 10 Durchschlägen das Austauschen seines Rohrs genehmigt und
die Bereitschaft der Kostenübernahme per neuem Vertrag bekundet hat.
Von daher klänge es erstmal sinnvoll, wenn dem Handwerker die Verwaltung
als ein Vertragspartner und Schuldner gegenübersteht und die Verwaltung
später auseinanderdividiert. Aber so vorläufig klingt das alles nicht,
eher danach, dass kaputte Sondereigentums-Rohre endgültig aus der
Gemeinschaftskasse repariert werden sollen. Da sträubst sich etwas
unser Rechtsempfinden, wenn alte Rohre anderer auch ihre Kasse belasten,
sie aber ihre eigenen Rohre schon bei Einzug bei der Badrenovierung
auswechselte...
Geht das einfach so, dass Sondereigentumsrohre aus der Gemeinschaftskasse
so eben mal mitfinanziert werden?
Wenn ja: wie weit geht das? Nur das Rohr? Oder quasi gleich 'ne Badsanierung?
Wenn nein: Wo kann man das nachlesen?
Oder wäre das eigentlich ein Fall für die Versicherung? Denn wenn's
durch's Rohr pfeift, ist es ja kaputt und kaputte Rohre waren bisher
dort Versicherungsfall...
Nur das bisher gerade noch so noch kein Wasser in Strömen rauslief,
wodurch es bisher nicht auffiel ...
Vielen Dank schon mal für weiterführende Hinweise!
MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck
Ich habe mal eine Frage zu Eigentumswohnungen, die jemand aus dem engeren
Bekanntenkreis betrifft und wo googeln noch keine Erkenntnis brachte ...
Bei einem Haus mit Eigentumswohnungen hat man sich nun entschlossen,
die Wasserrohre zu sanieren, nachdem immer mal wieder eins brach.
Weiser Entschluss soweit...
Und zwar per Innensanierung, bezahlt aus der Rücklage.
Dazu gab's eine Versammlung am 22.7., bei der die Bekannte krankheitsbedingt
nicht mit dabei war, ihre Nachbarin hat für sie dafür gestimmt.
Soweit, so gut... Danach in den Urlaub.
Nun trudelte das ganze schriftlich ein mit einer kleinen Überraschung,
die wir noch nicht so recht einordnen können, ob das so ok ist.
Bei so einer Innensanierung kann es natürlich passieren, dass man
feststellt (geht wohl mit Druckluft), dass ein Rohr quasi durch ist
und man es austauschen muss. Nun steht in einer zusätzlich durch die
Verwaltung auf der Versammlung eingebrachten Ergänzung des ursprünglichen
Antrags, dass dies auch aus der Rücklage zu zahlen sei, unabhängig davon,
ob das auszutauschende Rohr im Gemeinschafts- oder Sondereigentum ist!?
Nun gut, wenn man gerade am sanieren ist, muss sowas flott gemacht werden,
da kann man nicht lange rumwarten, bis der Betroffene ausfindig gemacht
wurde und mit 10 Durchschlägen das Austauschen seines Rohrs genehmigt und
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Von daher klänge es erstmal sinnvoll, wenn dem Handwerker die Verwaltung
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--
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