Discussion:
Kabelfernseh-Vertrag an Mietsvertrag gekoppelt?
(zu alt für eine Antwort)
Ulrich F. Heidenreich
2007-11-02 14:26:06 UTC
Permalink
Hallo!

Mein zukünftiger Vermieter erwartet von mir, daß ich zwecks Nutzung des
in der Wohnung vorhanden BK-Anschlusses einen eigenen Vertrag mit dem
Kabelanbieter (ex Telecolumbus, jetzt Unitymedia) eingehe. Das finde ich
auch irgendwie völlig korrekt, wollte ich denn Kabelfernsehen wirklich
haben.

Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?

Ich vermag mich daran zu erinnern, daß damals bei der Umstellung von
Gemeinheitsantenne auf BK die Mieter die Wahl hatten, Kabel zu nehmen
oder nicht: Wollten sie die 10,40€ nicht zahlen, wurde der Anschluß
einfach auf die 3 ÖRs "kastriert".

Falls jemand fragt: Der zugehörige Mietsvertrag liegt mir noch nicht
vor. Falls noch weitere Informationen fehlen: Bitte einfach nachfragen.

CU!
Ulrich
--
51°26'57.97",7°1'48.09"
Matthias Frank
2007-11-03 12:56:22 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?
´
Es herrscht Vertragsferiheit, der VM kann den Abschluss eines
Vertrages an alle möglichen Bedingungen knüpfen solange die
nicht verboten oder sittenwidrig o.ä. sind.
Von daher, der Mieter hat ja die frei Entscheidung ob er diese
Wohnung haben will.
MFG
Matthias
Ulrich F. Heidenreich
2007-11-03 13:41:49 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?
´
Es herrscht Vertragsfreiheit, der VM kann den Abschluss eines
Vertrages an alle möglichen Bedingungen knüpfen solange die
nicht verboten oder sittenwidrig o.ä. sind.
Das heißt also, er kann tatsachlich ein Vertragsverhältnis mit einem
Dritten (hier: Mit der Kabelfernsehgesellschaft) zur Bedingung für den
Mietvertrag machen? Für mich als rechtlichen Laien hat das ungefähr die
Qualität von "Sie müssen bei der Telekom einen Telefonanschluß anmieten,
wenn sie hier wohnen wollen". Es soll halt Leute geben, die brauchen
weder Telefon noch Fernsehen; darf man sowas tatsächlich mit dem
Mietvertrag koppeln?

Nugut, der Vermieter hätte den Kabelfernsehanschluß auch über die
Nebenkostenabrechnung berechnen können, dann hätte ich nach meinem
Verständnis keine Chance, mich vor den Kosten zu drücken. Aber in
dem Fall? Angenommen, ich kündigte später den Vertrag mit Unitymedia:
Hätte das dann etwa eine Kündigung des Mietvertrags zur Folge?

Bevor Fragen aufkommen. Den Mietvertrag habe ich noch nicht, um
berichten zu können, wie die Klausel darin ausschaut. Ich solle
nämlich *vorher* eine sogenannte "Mietererklärung" abgeben, in
der ich mich zum Vertrag mit der Kabelgesellschaft verpflichte.

CU!
Ulrich
--
51°26'57.97",7°1'48.09"
V0LKER S0EHNITZ
2007-11-03 14:31:34 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Das heißt also, er kann tatsachlich ein Vertragsverhältnis mit einem
Dritten (hier: Mit der Kabelfernsehgesellschaft) zur Bedingung für den
Mietvertrag machen?
Nein, kann er nicht. Er müsste schon ein berechtigtes Interesse daran
nachweisen können. Das wäre z.B. bei der Forderung nach einer
Haftpflichtversicherung der Fall. Für Kabel-TV dürfte das schwerlich
gelingen.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Nugut, der Vermieter hätte den Kabelfernsehanschluß auch über die
Nebenkostenabrechnung berechnen können, dann hätte ich nach meinem
Verständnis keine Chance, mich vor den Kosten zu drücken.
Richtig, sofern das so vertraglich vereinbart wurde. Allerdings hat dann
der Vermieter den Vertrag an der Backe - nicht der Mieter.

ciao
volker
--
______________________________________________________________________
http://www.xing.com/profile/Volker_Soehnitz und http://www.soehnitz.de
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*! Willst Du
von mir gelesen werden, beachte dies: http://wschmidhuber.de/realname/
V0LKER S0EHNITZ
2007-11-03 14:25:14 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Es herrscht Vertragsferiheit, der VM kann den Abschluss eines
Vertrages an alle möglichen Bedingungen knüpfen solange die
nicht verboten oder sittenwidrig o.ä. sind.
Das ist keinesfalls so! Vertragsbedingungen können schon dann unwirksam
sein, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen.

Die vermieterseitige Forderung nach dem Abschluss eines separaten
Kabelvertrags, der grundsätzlich nicht im Interesse des Vermieters liegt,
dürfte ohne Zweifel eine unangemessene Benachteiligung sein.

ciao
volker
--
______________________________________________________________________
http://www.xing.com/profile/Volker_Soehnitz und http://www.soehnitz.de
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*! Willst Du
von mir gelesen werden, beachte dies: http://wschmidhuber.de/realname/
Andreas Viehrig
2007-11-04 11:49:47 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Mein zukünftiger Vermieter erwartet von mir, daß ich zwecks Nutzung des
in der Wohnung vorhanden BK-Anschlusses einen eigenen Vertrag mit dem
Kabelanbieter (ex Telecolumbus, jetzt Unitymedia) eingehe. Das finde ich
auch irgendwie völlig korrekt, wollte ich denn Kabelfernsehen wirklich
haben.
Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?
Das würde mich in dieser Form doch wundern.

Aber im Geigentel dazu: Ist beim Einzug schon Kabelanschluß in der Wohnung
vorhanden und wird als integraler Bestandteil der Nebenkosten geführt und
abgerechnet, so ist das nicht zu beanstanden und man kommt da nur raus,
wenn man auch die Wohnung nicht nimmt. Dazu gab's vor Jahren mal ein
eindeutiges Urteil.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Ich vermag mich daran zu erinnern, daß damals bei der Umstellung von
Gemeinheitsantenne auf BK die Mieter die Wahl hatten, Kabel zu nehmen
oder nicht: Wollten sie die 10,40€ nicht zahlen, wurde der Anschluß
einfach auf die 3 ÖRs "kastriert".
Genau das dürfte - IMO, aber IANAL - der /Kasus knacktus/ sein, an dem sich
die Weigerung Deinerseits aufhängen lassen sollte.

Andi
--
Es war zu beweisen, ob die offiziell genannten Arbeitslosenzahlen gefälscht
wurden. Und das *ist* bewiesen. Ob dabei zufällig zweieinhalb Arbeitslose
mehr oder weniger weggelogen wurden, ist so interessant wie die Frage, ob
ein Hund korrekt nach Kompaß auf 12 Uhr eingenordet sch???en kann.
Ulrich F. Heidenreich
2007-11-04 15:26:58 UTC
Permalink
Post by Andreas Viehrig
Post by Ulrich F. Heidenreich
Mein zukünftiger Vermieter erwartet von mir, daß ich zwecks Nutzung des
in der Wohnung vorhanden BK-Anschlusses einen eigenen Vertrag mit dem
Kabelanbieter (ex Telecolumbus, jetzt Unitymedia) eingehe. Das finde ich
auch irgendwie völlig korrekt, wollte ich denn Kabelfernsehen wirklich
haben.
Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?
Das würde mich in dieser Form doch wundern.
Offensichtlich tur er es aber in Form einer vor Unterzeichnung des
Mietvertrages abzugebenden "Mietererklärung":
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Post by Andreas Viehrig
Aber im Geigentel dazu: Ist beim Einzug schon Kabelanschluß in der Wohnung
vorhanden
Ja und nein. Um die Sache etwas weniger einfach zu machen:

Beim Einzug in die Wohnung war kein Kabelanschluß vorhanden. Der wurde
erst vor einigen Jahren nach Außerbetriebnahme der Gemeinheitsantenne
angelegt und "bestehende" Mieter konnten sich für Kabel oder die
gesetzlich zustehende Grundversorgung entscheiden. Realisiert hat
Letztere der Vermieter durch "Kastration" des Kabelanschlusses.

Nachdem nun /ich/ für die Wohnung einen Mietvertrag bekommen soll, wird
dieser von einem Vertrag mit der Kabelgesellschaft abhängig gemacht.
Post by Andreas Viehrig
und wird als integraler Bestandteil der Nebenkosten geführt
Das ist bekannt, hier aber nicht der Fall.

CU!
Ulrich
--
51°26'57.97",7°1'48.09"
Andreas Viehrig
2007-11-04 18:05:04 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Andreas Viehrig
Post by Ulrich F. Heidenreich
Mein zukünftiger Vermieter erwartet von mir, daß ich zwecks Nutzung des
in der Wohnung vorhanden BK-Anschlusses einen eigenen Vertrag mit dem
Kabelanbieter (ex Telecolumbus, jetzt Unitymedia) eingehe. Das finde ich
auch irgendwie völlig korrekt, wollte ich denn Kabelfernsehen wirklich
haben.
Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?
Das würde mich in dieser Form doch wundern.
Offensichtlich tur er es aber in Form einer vor Unterzeichnung des
http:/invalid.de/kabelknebel.png
Tja, da traue ich mich nicht wirklich, da Rat zu erteilen. Die machen sich
halt zunutze, daß Du in Zeitnot bist.

Es gäbe - eventuell - die Möglichkeit, diesen Wisch zu unterschreiben, den
Zwang zum Kabelvertrag aber dann nach Mietvertragsabschluß erst einmal auf
Herz und Nieren abzuklopfen, und ggf. den Wisch dann zu widerrufen.

Oder man kann ggf. den Kabelvertrag auch noch näher betrachten und
abschließen, um ihn - wenn möglich - anschließend zu widerrufen, wodurch
Du den Vermieterwisch nicht widerrufen müßtest.

Das wäre dann zwar von hinten durch die Brust ins Auge, aber Du hättest sie
mit ihren eigenen Waffen geschlagen. Die Frage ist halt, ob sich ein
passendes Loch für den einen oder anderen Widerruf findet. Das sage ich
aber mal nur als Denkmodell und nicht als Rechtsrat. Insofern schreit das
förmlich nach Mieterverein.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Andreas Viehrig
Aber im Geigentel dazu: Ist beim Einzug schon Kabelanschluß in der Wohnung
vorhanden
Beim Einzug in die Wohnung war kein Kabelanschluß vorhanden. Der wurde
erst vor einigen Jahren nach Außerbetriebnahme der Gemeinheitsantenne
angelegt und "bestehende" Mieter konnten sich für Kabel oder die
gesetzlich zustehende Grundversorgung entscheiden. Realisiert hat
Letztere der Vermieter durch "Kastration" des Kabelanschlusses.
Nachdem nun /ich/ für die Wohnung einen Mietvertrag bekommen soll, wird
dieser von einem Vertrag mit der Kabelgesellschaft abhängig gemacht.
Hm. Kann es sein, daß Du da von einer Verwandten, etwa Deiner Mutter, die
Wohnung übernimmst? Da würde ich schon mal allein deswegen zum Mieterverein
pilgern und die Jahresgebühr hinlegen, um definitiv zu erfahren, ob das
unbedingt sein muß oder ob eine solche Übernahme nicht auch anders oder
sogar ohne neuen Vertrag regelbar wäre. Dann wärest Du ja auf anderem Wege
aus dem Schneider.

Was hat das zu bedeuten:

Mietvertrag ab: 01.11.2007
Mietvertrag bis: 31.10.2007

Ist das wg. der Übernahme?

Aber auch wg. der Kabelgeschichte, die ja wirklich nicht ganz so simpel zu
sein scheint, würde ich da den Mieterverein befragen.

Erfahrungsgemäß ist Zugang zum Mieterverein ohnehin die ersten 2 bis 3
Jahre nach Einzug ziemlich wichtig, bis man mal die /Spezialitäten des
Hauses/ aus der Nähe kennengelernt hat. Gerade Wohnungsgesellschaften lügen
mit ihren Juristen *vorsätzlich* das Blaue vom Himmel, bis sich die Balken
biegen. BTDT.

Nach den ersten Jahren kann man dann meist erstmal wieder aus dem
Mieterverein austreten und oft einfach nur die Sammlung der
Vorjahresschreiben per Copy'n'Paste verwursten.

Andi
--
Neulich hat man herausgefunden: Männer sind *doch* multitaskingfähig.
Sie können Fußball schauen, dabei gleichzeitig Bier trinken und ebenfalls
noch ihrer Frau zuhören...
Maria VVinter
2007-11-07 14:45:16 UTC
Permalink
On Sun, 4 Nov 2007 12:49:47 +0100, Andreas Viehrig
Post by Andreas Viehrig
Aber im Geigentel dazu: Ist beim Einzug schon Kabelanschluß in der Wohnung
vorhanden und wird als integraler Bestandteil der Nebenkosten geführt und
abgerechnet, so ist das nicht zu beanstanden und man kommt da nur raus,
wenn man auch die Wohnung nicht nimmt. Dazu gab's vor Jahren mal ein
eindeutiges Urteil.
Das hab ich z.B. so. Und ich darf 5 Euro monatlich fürs Kabelfernsehen
abdrücken, obwohl ich gar keinen Fernseher habe...


Maria
--
Reality.sys not found - Reboot universe?
Ulrich F. Heidenreich
2007-11-07 15:37:03 UTC
Permalink
Post by Maria VVinter
Post by Andreas Viehrig
Aber im Geigentel dazu: Ist beim Einzug schon Kabelanschluß in der Wohnung
vorhanden und wird als integraler Bestandteil der Nebenkosten geführt und
abgerechnet, so ist das nicht zu beanstanden und man kommt da nur raus,
wenn man auch die Wohnung nicht nimmt. Dazu gab's vor Jahren mal ein
eindeutiges Urteil.
Das hab ich z.B. so. Und ich darf 5 Euro monatlich fürs Kabelfernsehen
abdrücken, obwohl ich gar keinen Fernseher habe...
So war es vorher mit der Gemeinheitsantenne: Deren Betriebskosten wurden
meiner bescheidenen Meinung nach völlig korrekt anteilig auf alle Mieter
umgelegt. Als dann auf Kabel umgestellt wurde, hatten die Mieter die
Wahl zwischen einem Vertrag mit der Kabelfirma oder der Grundversorgung
durch "Kastration" des Kabelanschlusses.

Stutzig wurde ich nur, als diese Wahlmöglichkeit nun nicht mehr
angeboten wurde, sondern es nun "Der Mieter verpflichtet sich zu
einem Kabelvertrag mit ..." hieß.

CU!
Ulrich
--
51°26'57.97",7°1'48.09"
Maria VVinter
2007-11-07 20:04:00 UTC
Permalink
On Wed, 07 Nov 2007 16:37:03 +0100, "Ulrich F. Heidenreich"
Post by Ulrich F. Heidenreich
Stutzig wurde ich nur, als diese Wahlmöglichkeit nun nicht mehr
angeboten wurde, sondern es nun "Der Mieter verpflichtet sich zu
einem Kabelvertrag mit ..." hieß.
Das wäre mir genauso gegangen...


Maria
--
Reality.sys not found - Reboot universe?
Peter Voigt
2007-11-03 11:50:19 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Mein zukünftiger Vermieter erwartet von mir, daß ich zwecks Nutzung des
in der Wohnung vorhanden BK-Anschlusses einen eigenen Vertrag mit dem
Kabelanbieter (ex Telecolumbus, jetzt Unitymedia) eingehe. Das finde ich
auch irgendwie völlig korrekt, wollte ich denn Kabelfernsehen wirklich
haben.
Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?
Nein.
Du hast die freie Entscheidung: Fernsehn gar nicht, Fernsehn über
DVB-T oder Fernsehn über Kabel.
--
http://www.gebuehren.zeig-den-finger.info
Ulrich F. Heidenreich
2007-11-05 15:07:21 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Post by Ulrich F. Heidenreich
Mein zukünftiger Vermieter erwartet von mir, daß ich zwecks Nutzung des
in der Wohnung vorhanden BK-Anschlusses einen eigenen Vertrag mit dem
Kabelanbieter (ex Telecolumbus, jetzt Unitymedia) eingehe. Das finde ich
auch irgendwie völlig korrekt, wollte ich denn Kabelfernsehen wirklich
haben.
Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?
Nein.
Du hast die freie Entscheidung: Fernsehn gar nicht, Fernsehn über
DVB-T oder Fernsehn über Kabel.
Meinereiner hat inzwischen den Mietvertrag vorliegen. Darin steht die
Verpflichtung, einen Kabelanschluß zu beauftragen. SAT-Schüssel sei
verboten (Wegen der baulichen Verschandelung durchaus verständlich);
allerdings auch der Betrieb von Funkempfangsanlagen. Vermutlich meinen
die mit Letzterem DVB-T. Dieses Verbot beabsichtige ich nach meinem
Rechtsverständnis einfach zu ignorieren. IANAL; was meinen die Mitleser
dazu? Solange ich nichts mit Antennen verschandele, darf ich doch wohl
Sendungen empfangen wie es mir lustig ist, selbst wenn Anderes im
Vertrag steht.

Zum Anderen bekam ich heute von der Tippse, bei der ich den Mietvertrag
unterschrieb, den dezenten Hinweis, daß mich freilich niemand an der
Kündigung von privat abgeschlossenen Verträgen hindern könne ...

CU!
Ulrich
--
51°26'57.97",7°1'48.09"
Peter Voigt
2007-11-05 21:40:25 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Peter Voigt
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?
Nein.
Du hast die freie Entscheidung: Fernsehn gar nicht, Fernsehn über
DVB-T oder Fernsehn über Kabel.
Meinereiner hat inzwischen den Mietvertrag vorliegen. Darin steht die
Verpflichtung, einen Kabelanschluß zu beauftragen. [...]
("Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch." Wär Anlaß zur
Mietkürzung ;-) )

Wenn der VM möchte, daß alle am Kabel angeschlossen sind, steht
ihm frei, einen "Gesamtvertrag" zu machen und über die
Nebenkosten zu kassieren.
Die Formulierung im MV dürfte ob der unverhältnismäßigen
Einschränkung der Informationsfreiheit schlicht unwirksam sein.
Post by Ulrich F. Heidenreich
[...] SAT-Schüssel sei
verboten (Wegen der baulichen Verschandelung durchaus verständlich);
allerdings auch der Betrieb von Funkempfangsanlagen.
Lustig.
Erst sollt Du einen Vetrag eingehen, (Rund)Funksignale nutzen zu
dürfen, und dann wird Dir verboten, die erforderlichen
(Rund)Funkempfangsanlagen zu betreiben?
Anscheinend hat diesen MV jemand in Heimarbeit entworfen ;-)
--
http://www.gebuehren.zeig-den-finger.info
Ulrich F. Heidenreich
2007-11-06 08:10:56 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Peter Voigt
Post by Ulrich F. Heidenreich
Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?
Nein.
Du hast die freie Entscheidung: Fernsehn gar nicht, Fernsehn über
DVB-T oder Fernsehn über Kabel.
Meinereiner hat inzwischen den Mietvertrag vorliegen. Darin steht die
Verpflichtung, einen Kabelanschluß zu beauftragen. [...]
("Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch." Wär Anlaß zur
Mietkürzung ;-) )
Nuja: Nachtspeicherheizungen stellt der Vermieter auch. Dennoch ist vom
Mieter ein Vertrag mit dem örtlichen Stromlieferanten abzuschließen, um
damit heizen zu müssen. Dazu hat der Vermieter wohl Paralellen gesehen:
Den - rein physikalischen - Kabelanschluß stellt er, die Versorgung geht
zu Lasten des Kunden.
Post by Peter Voigt
Wenn der VM möchte, daß alle am Kabel angeschlossen sind, steht
ihm frei, einen "Gesamtvertrag" zu machen und über die
Nebenkosten zu kassieren.
Warum er das nicht tat, sondern einen rechtlich unsichereren Weg wählte,
fällt wohl ins Reich der Spekulationen. Augenscheinlich tritt der
Vermieter als provisionierter Vermittler von Kabelverträgen gegenüber
dem Kabelanbieter auf, sodaß sich unterm Strich bei 4500 Wohnungen für
alle Beteiligten ein Vorteil ergibt. Eventuell ist er als Genossenschaft
sogar dazu gezwungen, diese Lösung als günstigste anbieten zu müssen.

Für mich persönlich sind das aber bei dem miesen Fernsehprogramm und
DVBT-Sendemast um die Straßenecke genau 10.40€ monatlich zuviel.
Post by Peter Voigt
Die Formulierung im MV dürfte ob der unverhältnismäßigen
Einschränkung der Informationsfreiheit schlicht unwirksam sein.
Post by Ulrich F. Heidenreich
[...] SAT-Schüssel sei
verboten (Wegen der baulichen Verschandelung durchaus verständlich);
allerdings auch der Betrieb von Funkempfangsanlagen.
Lustig.
Erst sollt Du einen Vetrag eingehen, (Rund)Funksignale nutzen zu
dürfen, und dann wird Dir verboten, die erforderlichen
(Rund)Funkempfangsanlagen zu betreiben?
Anscheinend hat diesen MV jemand in Heimarbeit entworfen ;-)
Ich vermute eher genau das Gegenteil. Für den Mieterlaien exakt so
formuliert, daß er den Kabelanschluß als unabdingbar ansieht und somit
freiwillig zahlen muß.

CU!
Ulrich
--
51°26'57.97",7°1'48.09"
Andreas Viehrig
2007-11-06 20:17:55 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
[...]
Zum Anderen bekam ich heute von der Tippse, bei der ich den Mietvertrag
unterschrieb, den dezenten Hinweis, daß mich freilich niemand an der
Kündigung von privat abgeschlossenen Verträgen hindern könne ...
Sach isch doch ...

Andi
--
Die nominell zunächst durchaus nicht zwangsläufig sachfremde Überlegung, ob
eine in dieser beinahe ausschließlichen Form dezidierte Frage auch zeitnah
in jener weitgehend entschiedenen Art und Weise unmittelbar zu beantworten
wäre, könnte unter Umständen hinreichend differenziert zu betrachten sein.
Ulrich F. Heidenreich
2007-11-07 07:42:46 UTC
Permalink
Post by Andreas Viehrig
Post by Ulrich F. Heidenreich
[...]
Zum Anderen bekam ich heute von der Tippse, bei der ich den Mietvertrag
unterschrieb, den dezenten Hinweis, daß mich freilich niemand an der
Kündigung von privat abgeschlossenen Verträgen hindern könne ...
Sach isch doch ...
Interessant ist's aber schon, daß der Vermieter selbst diese Möglichkeit
(wenn auch nur inoffiziell, so von Mensch zu Mensch, halt) einräumt.

CU!
Ulrich
--
51°26'57.97",7°1'48.09"
Ulrich F. Heidenreich
2007-11-25 13:12:11 UTC
Permalink
Post by Andreas Viehrig
Post by Ulrich F. Heidenreich
[...]
Zum Anderen bekam ich heute von der Tippse, bei der ich den Mietvertrag
unterschrieb, den dezenten Hinweis, daß mich freilich niemand an der
Kündigung von privat abgeschlossenen Verträgen hindern könne ...
Sach isch doch ...
Ich bin's nochmal mit einer Anschlußfrage:

Den Kabelvertrag habe ich im Rahmen der zweiwöchigen Frist aus der
Widerufsbelehrung gekündigt und diese Kündigung vom Netzbetreiber
mit Wirkung zum 16.11.2007 auch bestätigt bekommen.

Kann ich mich jetzt beruhigt zurücklehnen und darauf warten, bis daß das
Kabelfernsehen irgendwann auch physikalisch abgeklemmt wird oder müßte
ich etwa den immer noch möglichen Empfang reklamieren[1]? Nicht, daß mir
etwa bei Untätigkeit weiterer Bezug unterstellt und dadurch der Vertrag
konkludent (oder wie ihr Juristen es auch immer nennen mögt) doch
wirksam wird?

CU!
Ulrich
_________
[1] Und wenn ja, wo: Beim Vermieter oder dem Netzbetreiber? Den
schlafenden Hund Vermieter möchte ich ungern wecken, wenn es
dazu nicht unbedingt notwendig ist.
Florian Janßen
2007-11-26 09:29:12 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
SAT-Schüssel sei
verboten (Wegen der baulichen Verschandelung durchaus verständlich);
Ist die SAT-Schüssel selbst verboten, oder nur das Anbringen? Es gibt
auch Ständer dafür.
Post by Ulrich F. Heidenreich
allerdings auch der Betrieb von Funkempfangsanlagen.
Kein Radio, keine Funkuhr, kein W-Lan, kein Handy, ...
Post by Ulrich F. Heidenreich
Zum Anderen bekam ich heute von der Tippse, bei der ich den Mietvertrag
unterschrieb, den dezenten Hinweis, daß mich freilich niemand an der
Kündigung von privat abgeschlossenen Verträgen hindern könne ...
Mindestvertragslaufzeit?

Gruß Florian
--
"Schlaf? - ist das nicht dieser halbherzige Koffeinersatz?"

http://www.florian-Janssen.de
Ulrich F. Heidenreich
2007-11-26 15:46:21 UTC
Permalink
Post by Florian Janßen
Post by Ulrich F. Heidenreich
SAT-Schüssel sei
verboten (Wegen der baulichen Verschandelung durchaus verständlich);
Ist die SAT-Schüssel selbst verboten, oder nur das Anbringen? Es gibt
auch Ständer dafür.
Originalpassus:

(2) Das Mitgllied erklärt sich damit einverstanden, auf die Errichtung
von Satelliten- und Funkempfangsanlagen zu verzichten.
Post by Florian Janßen
Kein Radio, keine Funkuhr, kein W-Lan, kein Handy, ...
Kein DVBT-Empfänger. Ich nehme schwer an, daß das der Grund für den
Passus war. Die Wohnbaugesellschaft möchte halt gerne Kabelverträge
vermitteln und tut ihr Möglichstes. Er dürfte aber eben wegen seiner
allumfassenden Allgemeinheit als ziemlich unwirksam gelten. Oder sind
die Juristen hier anderer Meinung?
Post by Florian Janßen
Post by Ulrich F. Heidenreich
Zum Anderen bekam ich heute von der Tippse, bei der ich den Mietvertrag
unterschrieb, den dezenten Hinweis, daß mich freilich niemand an der
Kündigung von privat abgeschlossenen Verträgen hindern könne ...
Mindestvertragslaufzeit?
Aus meiner Warte sogar noch günstiger: Der Vertrag mit dem Kabelanbieter
enthielt soger eine Widerufsbehrung, nach der der Vertrag ohne Angabe
von Gründen innerhalb zweier Wochen widerrufen werden kann. Und das tat
ich denn auch. Dazu gbt's aber inzwischen eine "Fortsetzung".

CU!
Ulrich
Wolfgang Krietsch
2007-11-26 17:07:50 UTC
Permalink
On Mon, 26 Nov 2007 16:46:21 +0100, "Ulrich F. Heidenreich"
Post by Ulrich F. Heidenreich
Kein DVBT-Empfänger. Ich nehme schwer an, daß das der Grund für den
Passus war. Die Wohnbaugesellschaft möchte halt gerne Kabelverträge
vermitteln und tut ihr Möglichstes. Er dürfte aber eben wegen seiner
allumfassenden Allgemeinheit als ziemlich unwirksam gelten. Oder sind
die Juristen hier anderer Meinung?
Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn schon das generelle Verbot
jeglicher haustierhaltung so nicht möglich ist, dann dürfte dass Obige
wohl allenfalls als Heiterkeitsauslöser vor Gericht taugen.


Grüße

woffi
Micael Guignard
2007-11-26 18:51:00 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
(2) Das Mitgllied erklärt sich damit einverstanden, auf die Errichtung
von Satelliten- und Funkempfangsanlagen zu verzichten.
Könnte es sein, dass unter _Funk_empfangsanlagen
Einrichtungen/Antennen für Amateur- bzw. CB-Funk gemeint sind?
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Florian Janßen
Kein Radio, keine Funkuhr, kein W-Lan, kein Handy, ...
All diese Geräte haben doch (im bzw. am Wiedergabegerät) eingebaute
bzw. angewachsene Empfangsantennen, dann kannst du doch durchaus auf
die "Errichtung" einer (eigenen/eigenständigen) Empfangsanlage
verzichten.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Kein DVBT-Empfänger.
Wer will dir den Betrieb eines solchen Empfangsgerätes nachweisen,
wenn das DVBT-Signal mit einer Zimmerantenne empfangen werden kann?

IANAL, doch sehe ich das Empfangsanlagen-Errichtungsverbot
hauptsächlich unter dem Aspekt der Gebäude- und Fassaden-Integrität.


Viele Grüße

Mic.
Martin Kienass
2007-11-27 09:41:35 UTC
Permalink
[...]
Post by Ulrich F. Heidenreich
(2) Das Mitgllied erklärt sich damit einverstanden, auf die Errichtung
von Satelliten- und Funkempfangsanlagen zu verzichten.
Post by Florian Janßen
Kein Radio, keine Funkuhr, kein W-Lan, kein Handy, ...
Kein DVBT-Empfänger. Ich nehme schwer an, daß das der Grund für den
Passus war. Die Wohnbaugesellschaft möchte halt gerne Kabelverträge
vermitteln und tut ihr Möglichstes. Er dürfte aber eben wegen seiner
allumfassenden Allgemeinheit als ziemlich unwirksam gelten. Oder sind
die Juristen hier anderer Meinung?
Ich bin kein Jurist. Aber es steht dort oben, dass die "Funkempfangsanlage"
"errichtet" werden müssen müsste, um unter diesen Passus zu fallen.

Als Beispiel fällt mir die Anlage eines ehemaligen Nachbarn ein, der
in seinem Garten zwischen zwei 4-5m hohen Stahlmasten einen
(geschätzt) 8m langen Draht gespannt hatte. Fragt mich nicht, für
welches Frequenzband diese Antenne diente, aber _das_ ist für mich
eine Empfangsanlage ;-)

Handies und andere Kleingeräte wie DVB-T Empfänger (ohne große externe
Antenne) dürften mit dieser Bezeichnung wohl kaum gemeint sein, sonst
wäre wohl eher von "Funkempfangsgeräten" die Rede. Und errichtet
werden muss zum Betrieb dieser Geräte auch nix.
--
____________
/schüüüüüüüß Martin Kienaß
Hamburg (Germany)
Ulrich F. Heidenreich
2007-11-27 13:23:53 UTC
Permalink
Post by Martin Kienass
[...]
Post by Ulrich F. Heidenreich
(2) Das Mitgllied erklärt sich damit einverstanden, auf die Errichtung
von Satelliten- und Funkempfangsanlagen zu verzichten.
Post by Florian Janßen
Kein Radio, keine Funkuhr, kein W-Lan, kein Handy, ...
Kein DVBT-Empfänger. Ich nehme schwer an, daß das der Grund für den
Passus war. Die Wohnbaugesellschaft möchte halt gerne Kabelverträge
vermitteln und tut ihr Möglichstes. Er dürfte aber eben wegen seiner
allumfassenden Allgemeinheit als ziemlich unwirksam gelten. Oder sind
die Juristen hier anderer Meinung?
Ich bin kein Jurist. Aber es steht dort oben, dass die "Funkempfangsanlage"
"errichtet" werden müssen müsste, um unter diesen Passus zu fallen.
Als Beispiel fällt mir die Anlage eines ehemaligen Nachbarn ein, der
in seinem Garten zwischen zwei 4-5m hohen Stahlmasten einen
(geschätzt) 8m langen Draht gespannt hatte. Fragt mich nicht, für
welches Frequenzband diese Antenne diente, aber _das_ ist für mich
eine Empfangsanlage ;-)
Für mich ist _das_ eine Antenne.

Die "Empfangsanlage" ist der zugehörige Kurzwellenempfänger im Haus.
Das Anbringen einer Außenantenne zu verbieten, wäre logisch; die
Empfangsanlage selbst jedoch zu untersagen, irgendwie merkwürzig.
Post by Martin Kienass
Handies und andere Kleingeräte wie DVB-T Empfänger (ohne große externe
Antenne) dürften mit dieser Bezeichnung wohl kaum gemeint sein,
Ausschlaggebend ist IMHO ja nicht, was gemeint war, sondern was dieser
Passus bedeutet: Antennenverbot oder Verbot von Empfangsanlagen? Oder
heißt vielleicht "Antenne" auf Juristendeutsch sogar "Empfangsanlage"?

Aber wir kommen irgendwie vom Thema ab. Meine DVBT-"Empfangsanlage"
kann ich wegen Sendernähe vollständig innerhalb der Wohnung "errichten";
fraglich ist ja nur, ob der Vermieter dies - vermuteterweise, um
Kabelversorgung erzwingen zu wollen - im Mietsvertrag verbieten darf.

CU!
Ulrich
--
Am Dienstag regnet es bei starker Bewölkung Regen.

(Aus dem Wetterbericht des DWD vom 11.11.07)
Winfried
2007-11-27 14:00:52 UTC
Permalink
On 27 Nov., 14:23, "Ulrich F. Heidenreich" <nospam.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Ausschlaggebend ist IMHO ja nicht, was gemeint war, sondern was dieser
Passus bedeutet: Antennenverbot oder Verbot von Empfangsanlagen? Oder
heißt vielleicht "Antenne" auf Juristendeutsch sogar "Empfangsanlage"?
AFAIK gibt es keine Legaldefinition für "Empfangsanlage", in den
Fernmeldegesetzen bzw. -verordnungen ist glaub ich nur von "Rundfunk-
bzw. Fernsehempfängern" die Rede. Im Sprachgebrauch scheint man
"Empfangsanlage" eher mit SAT-Empfangsanlage und dgl. zu assoziieren,
wobei die "Schüssel" dazugehört.
Post by Ulrich F. Heidenreich
Aber wir kommen irgendwie vom Thema ab. Meine DVBT-"Empfangsanlage"
kann ich wegen Sendernähe vollständig innerhalb der Wohnung "errichten";
fraglich ist ja nur, ob der Vermieter dies - vermuteterweise, um
Kabelversorgung erzwingen zu wollen - im Mietsvertrag verbieten darf.
IMHO nicht, da die übliche Nutzung einer Wohnung heutzutage das
Betreiben von Funkempfangsgeräten (Radios und dgl.), auch für
Fernsehempfang, einschließt und dich eine solche Klausel unangemessen
benachteiligen würde.

Es wäre sogar die Frage, ob es sich bei einer solchen Klausel nicht um
ein verstecktes unzulässiges Koppelgeschäft handelt.

Winfried Büchsenschütz
Florian Janßen
2007-11-27 10:28:32 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Ulrich F. Heidenreich
SAT-Schüssel sei
verboten (Wegen der baulichen Verschandelung durchaus verständlich);
allerdings auch der Betrieb von Funkempfangsanlagen.
(2) Das Mitgllied erklärt sich damit einverstanden, auf die Errichtung
von Satelliten- und Funkempfangsanlagen zu verzichten.
Betrieb != Errichten
Post by Ulrich F. Heidenreich
Kein DVBT-Empfänger.
Außen- oder Dachantenne: ja
Zimmerantenne: nein

Gruß Florian
--
"Schlaf? - ist das nicht dieser halbherzige Koffeinersatz?"

http://www.florian-Janssen.de
Ulrich F. Heidenreich
2007-11-27 13:14:27 UTC
Permalink
Post by Florian Janßen
Post by Ulrich F. Heidenreich
Post by Ulrich F. Heidenreich
SAT-Schüssel sei
verboten (Wegen der baulichen Verschandelung durchaus verständlich);
allerdings auch der Betrieb von Funkempfangsanlagen.
(2) Das Mitgllied erklärt sich damit einverstanden, auf die Errichtung
von Satelliten- und Funkempfangsanlagen zu verzichten.
Betrieb != Errichten
Inwiefern?

Errichte ich etwa ein Kofferadio nur dann, wenn ich eine Außenantenne
dranstöpsele aber nicht, wenn ich die Teleskopantenne rausziehe? Ist es
"errichtet", wenn die Teleskopantenne aus dem offenen Fenster ragt, aber
etwa nur "betrieben", wenn die externe Antenne auf dem Wohnzimmerschrank
steht?
Post by Florian Janßen
Post by Ulrich F. Heidenreich
Kein DVBT-Empfänger.
Außen- oder Dachantenne: ja
Zimmerantenne: nein
Inwieweit dieser Passus Aussagen über den Standort der Empfangsantenne
macht, entzieht sich meiner bescheidenen juristischen Kenntnis. IMHO
hätten sie "-Antennen" statt "-Anlagen" formulieren müssen, um überhaupt
eine Rechtswirksamkeit zu erzielen.

CU!
Ulrich
--
Am Dienstag regnet es bei starker Bewölkung Regen.

(Aus dem Wetterbericht des DWD vom 11.11.07)
Laszlo Lebrun
2007-11-29 10:11:15 UTC
Permalink
Post by Florian Janßen
allerdings auch der Betrieb von Funk*empfangs*anlagen.
Kein Radio, keine Funkuhr, kein W-Lan, kein Handy, ...
Senden darfst Du aber nach Lust und Laune?
SCNR
Laszlo
Winfried
2007-11-29 12:30:51 UTC
Permalink
Post by Laszlo Lebrun
Senden darfst Du aber nach Lust und Laune?
Im Rahmen des Fernmeldegesetzes ja.

SMS senden geht aber auch nicht, da ein Händi beim Einloggen auch
Daten empfängt.

Winfried Büchsenschütz

Winfried
2007-11-26 15:29:38 UTC
Permalink
Post by Ulrich F. Heidenreich
Meinereiner hat inzwischen den Mietvertrag vorliegen. Darin steht die
Verpflichtung, einen Kabelanschluß zu beauftragen. SAT-Schüssel sei
verboten (Wegen der baulichen Verschandelung durchaus verständlich);
ist mW auch so zulässig.
Post by Ulrich F. Heidenreich
allerdings auch der Betrieb von Funkempfangsanlagen. Vermutlich meinen
die mit Letzterem DVB-T. Dieses Verbot beabsichtige ich nach meinem
Rechtsverständnis einfach zu ignorieren. IANAL; was meinen die Mitleser
dazu? Solange ich nichts mit Antennen verschandele, darf ich doch wohl
Sendungen empfangen wie es mir lustig ist, selbst wenn Anderes im
Vertrag steht.
Es dürfte jedenfalls nicht den Rahmen der üblichen Nutzung einer
Wohnung sprengen. Es würde ja im Endeffekt bedeuten, daß du noch nicht
mal ein FM-Taschenradio in der Wohnung betreiben dürftest. Es ist auch
nicht ersichtlich, daß der Betrieb von F.anlagen den VM irgendwie
beeinträchtigen könnte, daher dürfte er auch kein berechtigtes
Interesse am Nichtbetrieb derselben haben.

Winfried Büchsenschütz
Ilka Schröter
2007-11-26 15:53:48 UTC
Permalink
Post by Winfried
Post by Ulrich F. Heidenreich
Meinereiner hat inzwischen den Mietvertrag vorliegen. Darin steht die
Verpflichtung, einen Kabelanschluß zu beauftragen. SAT-Schüssel sei
verboten (Wegen der baulichen Verschandelung durchaus verständlich);
ist mW auch so zulässig.
Kann man den M zu einem Kabelvertrag verpflichten?
--
Beste Grüße,
Ilka
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