Ulrich F. Heidenreich
2007-11-02 14:26:06 UTC
Hallo!
Mein zukünftiger Vermieter erwartet von mir, daß ich zwecks Nutzung des
in der Wohnung vorhanden BK-Anschlusses einen eigenen Vertrag mit dem
Kabelanbieter (ex Telecolumbus, jetzt Unitymedia) eingehe. Das finde ich
auch irgendwie völlig korrekt, wollte ich denn Kabelfernsehen wirklich
haben.
Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?
Ich vermag mich daran zu erinnern, daß damals bei der Umstellung von
Gemeinheitsantenne auf BK die Mieter die Wahl hatten, Kabel zu nehmen
oder nicht: Wollten sie die 10,40€ nicht zahlen, wurde der Anschluß
einfach auf die 3 ÖRs "kastriert".
Falls jemand fragt: Der zugehörige Mietsvertrag liegt mir noch nicht
vor. Falls noch weitere Informationen fehlen: Bitte einfach nachfragen.
CU!
Ulrich
Mein zukünftiger Vermieter erwartet von mir, daß ich zwecks Nutzung des
in der Wohnung vorhanden BK-Anschlusses einen eigenen Vertrag mit dem
Kabelanbieter (ex Telecolumbus, jetzt Unitymedia) eingehe. Das finde ich
auch irgendwie völlig korrekt, wollte ich denn Kabelfernsehen wirklich
haben.
Wie schaut die Rechtslage aber aus, wenn ich gar kein Kabelfernsehen
haben will: Darf der Vermieter von mir diesen Vertragsabschluß
verlangen?
Ich vermag mich daran zu erinnern, daß damals bei der Umstellung von
Gemeinheitsantenne auf BK die Mieter die Wahl hatten, Kabel zu nehmen
oder nicht: Wollten sie die 10,40€ nicht zahlen, wurde der Anschluß
einfach auf die 3 ÖRs "kastriert".
Falls jemand fragt: Der zugehörige Mietsvertrag liegt mir noch nicht
vor. Falls noch weitere Informationen fehlen: Bitte einfach nachfragen.
CU!
Ulrich
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51°26'57.97",7°1'48.09"
51°26'57.97",7°1'48.09"