Discussion:
Wasserschaden durch Heizung - welche Versicherung greift?
(zu alt für eine Antwort)
Thorsten Ostermann
2008-03-16 20:59:02 UTC
Permalink
Nehmen wir mal an, in einer Eigentumswohnung wird die Gasetagenheizung
undicht und Wasser tritt auf. Dadurch entstehen in der darunter
liegenden Wohnung Wasserflecken an der Decke. Welche Versicherung ist
für solche Schäden zuständig, bzw. wem muss der Eigentümer der defekten
Heizung den Schaden melden? Außer natürlich dem geschädigten Eigentümer...

Geht das über die Gebäudeversicherung? Dann wäre vermutlich der
Hausverwalter derjenige, der den Schaden an die Versicherung melden muss?

Gruß
Thorsten
--
http://www.NC-Step.de
Schrittmotorantriebe/Stepper drives
Immer einen Schritt voraus
Stephan Badow
2008-03-18 13:41:58 UTC
Permalink
Nehmen wir mal an, in einer Eigentumswohnung wird die Gasetagenheizung undicht und Wasser tritt auf. Dadurch entstehen in der
darunter liegenden Wohnung Wasserflecken an der Decke. Welche Versicherung ist für solche Schäden zuständig, bzw. wem muss der
Eigentümer der defekten Heizung den Schaden melden? Außer natürlich dem geschädigten Eigentümer...
Geht das über die Gebäudeversicherung? Dann wäre vermutlich der Hausverwalter derjenige, der den Schaden an die Versicherung
melden muss?
Gruß
Thorsten
--
http://www.NC-Step.de
Schrittmotorantriebe/Stepper drives
Immer einen Schritt voraus
Seiner ( Mieter ) Hausratversicherung, soweit vorhanden.
Artlab Izoard
2008-03-18 14:26:56 UTC
Permalink
Post by Stephan Badow
Post by Thorsten Ostermann
Nehmen wir mal an, in einer Eigentumswohnung wird die Gasetagenheizung
undicht und Wasser tritt auf. Dadurch entstehen in der darunter
liegenden Wohnung Wasserflecken an der Decke. Welche Versicherung ist
für solche Schäden zuständig, bzw. wem muss der Eigentümer der
defekten Heizung den Schaden melden? Außer natürlich dem geschädigten
Eigentümer...
Dafür sollte die Hausratsversicherung des "Verursachers" zuständig sein.
In einem erlebten Fall haben sich die Hausratsversicherung (des Mieters)
und die Gebäudeversicherung (des Eigentümers) die Kosten für die
Instandsetzung geteilt. Ich frage mich gerade, wer damals den Gutachter
bezahlt hat -- kann mich nicht mehr erinnern -- falls dass hier
interessant ist, kann ich das aber in Erfahrung bringen.
Post by Stephan Badow
Post by Thorsten Ostermann
Geht das über die Gebäudeversicherung? Dann wäre vermutlich der
Hausverwalter derjenige, der den Schaden an die Versicherung melden muss?
Beide Mieter ("Verursacher") und Besitzer bzw. Vermieter.
Post by Stephan Badow
Seiner ( Mieter ) Hausratversicherung, soweit vorhanden.
Da ein Verschulden des Mieters wohl auszuschliessen ist, geht ich in
diesem Fall eher davon aus, dass die Gebäudeversicherung (des
Eigentümers) dafür aufkommt.

(Ich bin kein Anwalt -- 100% reines Laien(halb-)wissen) ;)

Gruß
Arti
Stephan Badow
2008-03-18 16:25:32 UTC
Permalink
Post by Artlab Izoard
Beide Mieter ("Verursacher") und Besitzer bzw. Vermieter.
Post by Stephan Badow
Seiner ( Mieter ) Hausratversicherung, soweit vorhanden.
Da ein Verschulden des Mieters wohl auszuschliessen ist, geht ich in
diesem Fall eher davon aus, dass die Gebäudeversicherung (des Eigentümers) dafür aufkommt.
(Ich bin kein Anwalt -- 100% reines Laien(halb-)wissen) ;)
Gruß
Arti
Logisch erscheint es. Es gibt aber ein Abkommen aller Versicherer, dass die Hausratvers. des Mieters den Schaden übernimmt, auch
wenn z.B. der Heizkörper plötzlich leckt und Wasser austritt. Ist nicht wirklich Mieter Schuld. Aber: Es greift das Abkommen der
Versicherer.

S.
Thorsten Ostermann
2008-03-18 21:34:48 UTC
Permalink
Hallo Stephan!
Post by Stephan Badow
Seiner ( Mieter ) Hausratversicherung, soweit vorhanden.
Wieso Hausrat? Der Schaden bezieht sich nur auf Wasserflecken an der
Wand, also nichts was nicht durch einen Maler zu beheben wäre. Hausrat
ist nicht betroffen.

Gruß
Thorsten
--
http://www.NC-Step.de
Schrittmotorantriebe/Stepper drives
Immer einen Schritt voraus
Stephan Badow
2008-03-19 06:43:26 UTC
Permalink
Post by Thorsten Ostermann
Hallo Stephan!
Post by Stephan Badow
Seiner ( Mieter ) Hausratversicherung, soweit vorhanden.
Wieso Hausrat? Der Schaden bezieht sich nur auf Wasserflecken an der Wand, also nichts was nicht durch einen Maler zu beheben
wäre. Hausrat ist nicht betroffen.
Gruß
Thorsten
Und den Maler, wer bezahlt den? Antwort: Die Hausratversicherung des Mieters, wo der Schaden aufgetreten ist.

Auszug aus den Versicherungsleistungen einer Hausratversicherung (Bei diesen Gefahren ist Ihr Hausrat geschützt):
-Brand, Explosion, Implosion

-Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitzschlag (Selbstbeteiligung 100 €)

- Absturz bemannter und unbemannter Luftfahrzeuge

- Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs (Selbstbeteiligung 300 €)

- Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus (= vorsätzliche Sachbeschädigung nach einem Einbruch)

- Einbruchdiebstahl oder Vandalismus von Hausrat (außer Bargeld) in Bankschließfächern

- Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser - auch aus Wasch- und Spülmaschinen

- Sturm (Windstärke 8 und mehr), Hagel.
Thorsten Ostermann
2008-03-19 07:56:36 UTC
Permalink
Hallo Stephan!
Post by Thorsten Ostermann
Post by Stephan Badow
Seiner ( Mieter ) Hausratversicherung, soweit vorhanden.
Wieso Hausrat? Der Schaden bezieht sich nur auf Wasserflecken an der
Wand, also nichts was nicht durch einen Maler zu beheben wäre. Hausrat
ist nicht betroffen.
Und wenn der Mieter keine Hausrat hat? Ich nehme an, dann wendet der
sich an seinen Vermieter, da der Mieter die Verschlechterung der
Mietsache nicht zu vetreten hat.

Gruß
Thorsten
--
PGP welcome!
Thorsten online: http://www.ostermann-net.de/electronic
Rund um Schrittmotor, Fräs-Bohr-Plotter & Mikrocontroller
Kurt Guenter
2008-03-19 19:48:24 UTC
Permalink
Post by Stephan Badow
Und den Maler, wer bezahlt den? Antwort: Die Hausratversicherung des Mieters, wo der Schaden aufgetreten ist.
warum? Und ohne Versicherung?
Post by Stephan Badow
- Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser - auch aus Wasch- und Spülmaschinen
zählt Heizungswasser zur Kategorie Leitungswasser?
Hans Beiger
2008-03-19 20:19:36 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
zählt Heizungswasser zur Kategorie Leitungswasser?
Bei den heißen Quellen in Island nicht, hierzulande schon.
Stephan Badow
2008-03-20 13:08:22 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
warum? Und ohne Versicherung?
Noch einmal: Abkommen der Versicherer untereinander!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ohne: die, des Vermieters ( eventl. Gebäude-HV ) -
ansonsten "aus-eigener-TAsche"
- > zählt Heizungswasser zur Kategorie Leitungswasser?
Ja, oder hast du Spülwasser in deiner Heizung?!
Kurt Guenter
2008-03-20 18:51:46 UTC
Permalink
Post by Stephan Badow
Noch einmal: Abkommen der Versicherer untereinander!
ohne Vesicherung und ohne Nennung derselben kaum.
Post by Stephan Badow
!!!!!!!!!!!!!!!!!
bald ist wieder Flohmarkt.
Post by Stephan Badow
Ja, oder hast du Spülwasser in deiner Heizung?!
weiss nicht, von den Stadtwerken wird heisser Dampf gelierfert :-)
Loading...