Thorsten Ostermann
2008-03-16 20:59:02 UTC
Nehmen wir mal an, in einer Eigentumswohnung wird die Gasetagenheizung
undicht und Wasser tritt auf. Dadurch entstehen in der darunter
liegenden Wohnung Wasserflecken an der Decke. Welche Versicherung ist
für solche Schäden zuständig, bzw. wem muss der Eigentümer der defekten
Heizung den Schaden melden? Außer natürlich dem geschädigten Eigentümer...
Geht das über die Gebäudeversicherung? Dann wäre vermutlich der
Hausverwalter derjenige, der den Schaden an die Versicherung melden muss?
Gruß
Thorsten
undicht und Wasser tritt auf. Dadurch entstehen in der darunter
liegenden Wohnung Wasserflecken an der Decke. Welche Versicherung ist
für solche Schäden zuständig, bzw. wem muss der Eigentümer der defekten
Heizung den Schaden melden? Außer natürlich dem geschädigten Eigentümer...
Geht das über die Gebäudeversicherung? Dann wäre vermutlich der
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Thorsten
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