Discussion:
Vermieter läßt Decke streichen nach Wasserschaden
(zu alt für eine Antwort)
Stefan
2004-12-05 22:17:53 UTC
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Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Nach einem Wasserschaden im Bereich der
Decke im Wohnzimmer hat sich mein Vermieter (nach fast 15 Monaten
Bearbeitungszeit) nun doch endlich entschlossen, den Schaden
malertechnisch zu beheben. Allerdings wurde uns nach Begutachtung des
Schadens durch die Malerfirma nur das Streichen der Decke + der
dazugehörigen Seitenwand zugesagt. Nun sieht es meiner Meinung nach
nicht so toll aus, wenn nur eine Wand neu gestrichen wird (letzte
Renovierung im Wohnzimmer vor ca. 4 Jahren).

Eine Anfrage beim Vermieter, ob nicht das gesamte Wohnzimmer
gestrichen und der Aufwand vom Vermieter übernommen werden müsste,
wurde verneint. Ist das so korrekt? Schließlich hat den Wasserschaden
komplett der Vermieter zu verantworten und ich hätte ansonsten
zusätzlich Aufwand durch das Streichen des restlichen Zimmers...

Vielen Dank für Euren Rat!
Stefan
Klaus.Seeberger
2004-12-06 08:42:23 UTC
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Nein, wenn er alles sreicht hätten Sie einen Vorteil, den nun Sie ersetzen
müssen, das Decke und Wand unterschiedliche Farben haben ist kein Mangel.
Sie bekommen nur was Sie hatten nicht mehr, ein komplett gestrichenes Zimmer
ist ein Vorteil, sie bekommen nur den Schaden ersetzt.

mfg

Klaus Seeberger
Post by Stefan
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Nach einem Wasserschaden im Bereich der
Decke im Wohnzimmer hat sich mein Vermieter (nach fast 15 Monaten
Bearbeitungszeit) nun doch endlich entschlossen, den Schaden
malertechnisch zu beheben. Allerdings wurde uns nach Begutachtung des
Schadens durch die Malerfirma nur das Streichen der Decke + der
dazugehörigen Seitenwand zugesagt. Nun sieht es meiner Meinung nach
nicht so toll aus, wenn nur eine Wand neu gestrichen wird (letzte
Renovierung im Wohnzimmer vor ca. 4 Jahren).
Eine Anfrage beim Vermieter, ob nicht das gesamte Wohnzimmer
gestrichen und der Aufwand vom Vermieter übernommen werden müsste,
wurde verneint. Ist das so korrekt? Schließlich hat den Wasserschaden
komplett der Vermieter zu verantworten und ich hätte ansonsten
zusätzlich Aufwand durch das Streichen des restlichen Zimmers...
Vielen Dank für Euren Rat!
Stefan
Volker Söhnitz
2004-12-06 14:47:18 UTC
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Post by Stefan
ich habe folgendes Problem: Nach einem Wasserschaden im Bereich der
Decke im Wohnzimmer hat sich mein Vermieter (nach fast 15 Monaten
Bearbeitungszeit) nun doch endlich entschlossen, den Schaden
malertechnisch zu beheben. Allerdings wurde uns nach Begutachtung des
Schadens durch die Malerfirma nur das Streichen der Decke + der
dazugehörigen Seitenwand zugesagt. Nun sieht es meiner Meinung nach
nicht so toll aus, wenn nur eine Wand neu gestrichen wird (letzte
Renovierung im Wohnzimmer vor ca. 4 Jahren).
Üblicherweise werden Wohnräume ca. alle fünf Jahre neu gestrichen. Hier
wegens des Schadens jetzt ein Jahr eher. Damit besteht Anspruch auf 20%
der Kosten, die für das Streichen der Decke und _aller_ Zimmerwände
anfallen. Wenn der Vermieter das Streichen der Decke und _einer_
Zimmerwand komplett übernimmt, hat der Mieter einen guten Deal gemacht.
Sollte sich der Raum in einem besseren als dem durchschnittlichen
Erhaltungszustand befunden haben, mag diese Überlegung natürlich anders
ausfallen.

ciao
volker
--
_________________________________________________________
Volker Söhnitz, Bergstr. 25-27, 52062 Aachen, Deutschland
Fax +49241 404070 Fon +49241 38793 Mobil +49172 1518060
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Andre Bryx
2004-12-06 18:04:16 UTC
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Post by Stefan
Eine Anfrage beim Vermieter, ob nicht das gesamte Wohnzimmer
gestrichen und der Aufwand vom Vermieter übernommen werden müsste,
wurde verneint. Ist das so korrekt? Schließlich hat den Wasserschaden
komplett der Vermieter zu verantworten und ich hätte ansonsten
zusätzlich Aufwand durch das Streichen des restlichen Zimmers...
Frag dem Maler, ob er den Rest nicht auf dem "kleinen Dienstweg"
gegen ein bisschen Bakschisch zuende pinseln möchte, ich glaube
kaum das er nein sagt ;-)

Andre
Heiko Mittelstaedt
2004-12-07 09:59:07 UTC
Permalink
Post by Stefan
ich habe folgendes Problem: Nach einem Wasserschaden im Bereich der
Decke im Wohnzimmer hat sich mein Vermieter (nach fast 15 Monaten
Bearbeitungszeit) nun doch endlich entschlossen, den Schaden
malertechnisch zu beheben. Allerdings wurde uns nach Begutachtung des
Schadens durch die Malerfirma nur das Streichen der Decke + der
dazugehörigen Seitenwand zugesagt. Nun sieht es meiner Meinung nach
nicht so toll aus, wenn nur eine Wand neu gestrichen wird (letzte
Renovierung im Wohnzimmer vor ca. 4 Jahren).
Ähm, also aus meiner Erfahrung raus wird das bloße Überstreichen der
Flecken nicht zum Erfolg führen. Die kommen nämlich immer wieder durch.
Laß die also ruhig erstmal nur da hantieren, wo es nötig ist. Die müssen
dann sowieso nochmal ran.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
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Hans-Jürgen Meyer
2004-12-10 17:11:25 UTC
Permalink
Heiko Mittelstaedt schrieb:
[...]
Post by Heiko Mittelstaedt
Ähm, also aus meiner Erfahrung raus wird das bloße Überstreichen der
Flecken nicht zum Erfolg führen. Die kommen nämlich immer wieder durch.
Laß die also ruhig erstmal nur da hantieren, wo es nötig ist. Die müssen
dann sowieso nochmal ran.
So blöd kann ein Maler kaum sein. Die fleckigen Stellen werden mit einem
Sperrgrund vorgestrichen und gut ist. Andernfalls kommt er sicher ein
zweites Mal. Aber auf seine eigenen Kosten. Und das Risiko wird er nicht
eingehen.

Hans-Jürgen

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Wer kennt sich mit Wandschimmel aus?
gestartet 2010-06-25 11:42:21 UTC
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