Stefan
2004-12-05 22:17:53 UTC
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Nach einem Wasserschaden im Bereich der
Decke im Wohnzimmer hat sich mein Vermieter (nach fast 15 Monaten
Bearbeitungszeit) nun doch endlich entschlossen, den Schaden
malertechnisch zu beheben. Allerdings wurde uns nach Begutachtung des
Schadens durch die Malerfirma nur das Streichen der Decke + der
dazugehörigen Seitenwand zugesagt. Nun sieht es meiner Meinung nach
nicht so toll aus, wenn nur eine Wand neu gestrichen wird (letzte
Renovierung im Wohnzimmer vor ca. 4 Jahren).
Eine Anfrage beim Vermieter, ob nicht das gesamte Wohnzimmer
gestrichen und der Aufwand vom Vermieter übernommen werden müsste,
wurde verneint. Ist das so korrekt? Schließlich hat den Wasserschaden
komplett der Vermieter zu verantworten und ich hätte ansonsten
zusätzlich Aufwand durch das Streichen des restlichen Zimmers...
Vielen Dank für Euren Rat!
Stefan
ich habe folgendes Problem: Nach einem Wasserschaden im Bereich der
Decke im Wohnzimmer hat sich mein Vermieter (nach fast 15 Monaten
Bearbeitungszeit) nun doch endlich entschlossen, den Schaden
malertechnisch zu beheben. Allerdings wurde uns nach Begutachtung des
Schadens durch die Malerfirma nur das Streichen der Decke + der
dazugehörigen Seitenwand zugesagt. Nun sieht es meiner Meinung nach
nicht so toll aus, wenn nur eine Wand neu gestrichen wird (letzte
Renovierung im Wohnzimmer vor ca. 4 Jahren).
Eine Anfrage beim Vermieter, ob nicht das gesamte Wohnzimmer
gestrichen und der Aufwand vom Vermieter übernommen werden müsste,
wurde verneint. Ist das so korrekt? Schließlich hat den Wasserschaden
komplett der Vermieter zu verantworten und ich hätte ansonsten
zusätzlich Aufwand durch das Streichen des restlichen Zimmers...
Vielen Dank für Euren Rat!
Stefan