Discussion:
Mietvertrag "i.A." unterschreiben
(zu alt für eine Antwort)
Sabine Bergert
2005-09-19 21:56:32 UTC
Permalink
Hallo zusammen,

meine Schwester und ich haben jeweils Wohnungen zu vermieten. Nun ist eine
Wohnung meiner Schwester frei geworden und ein Nachmieter wurde gefunden.
Leider wohnt meine Schwester 3 Autostunden entfernt und kann mal "so eben"
den Vertrag nicht unterschreiben.

Ist es rechtens, wenn ich für meine Schwester den Vertrag "i.A" oder "i.V"
unterschreibe? Benötige ich eine besondere Vollmacht von meiner Schwester?
(Kein Problem per Fax!)

Da ich auch weiterhin Ansprechpartner für die Wohnung bin und sein möchte,
ist die Frage, wo ich dieses im Vertrag reinschreibe, bzw es der Mieterin
mitteile.

Könnt Ihr mir einen kleinen Tipp geben? Bitte um kurze Antwort,

Grüße
Sabine Bergert
Matthias Frank
2005-09-20 09:41:08 UTC
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Grundsätzlich bedarf der Vertrag ja garkeiner
Schriftform. Der Mieter zieht
ein und zahlt Miete und es gibt einen Vertrag.
Die Frage ist dann nur ist es der den du
unterschrieben hast oder gelten die
rein gesetzlichen Regelungen.

Ansonsten würd ich sagen ne VOllmacht
wäre nicht schlecht.
MfG
Matthias
Jens Tönsing
2005-09-20 09:46:29 UTC
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Post by Sabine Bergert
Hallo zusammen,
meine Schwester und ich haben jeweils Wohnungen zu vermieten. Nun ist eine
Wohnung meiner Schwester frei geworden und ein Nachmieter wurde gefunden.
Leider wohnt meine Schwester 3 Autostunden entfernt und kann mal "so eben"
den Vertrag nicht unterschreiben.
Ist es rechtens, wenn ich für meine Schwester den Vertrag "i.A" oder "i.V"
unterschreibe? Benötige ich eine besondere Vollmacht von meiner Schwester?
(Kein Problem per Fax!)
[...]

Ich würde den Vertrag einfach per Post hin- und herschicken.

- Mieter unterschreiben lassen
- Dem Mieter die Wohnung überlassen
- Vertrag zu Deiner Schwester schicken
- Deine Schwester schickt eine (unterschriebene) Vertragskopie zurück
- dem Mieter aushändigen.

Es kommt doch bei dem Vertrag nicht auf ein paar Tage an. So seit Ihr
auf der sicheren Seite.

Gruß,
Jens
--
Die Bäuerin pennt, der Bauer döst, es kommt XY ungelöst.
Jaakob Kind
2005-09-20 10:09:19 UTC
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Post by Jens Tönsing
Post by Sabine Bergert
Hallo zusammen,
meine Schwester und ich haben jeweils Wohnungen zu vermieten. Nun ist eine
Wohnung meiner Schwester frei geworden und ein Nachmieter wurde gefunden.
Leider wohnt meine Schwester 3 Autostunden entfernt und kann mal "so eben"
den Vertrag nicht unterschreiben.
Ist es rechtens, wenn ich für meine Schwester den Vertrag "i.A" oder "i.V"
unterschreibe? Benötige ich eine besondere Vollmacht von meiner Schwester?
(Kein Problem per Fax!)
[...]
Ich würde den Vertrag einfach per Post hin- und herschicken.
- Mieter unterschreiben lassen
- Dem Mieter die Wohnung überlassen
- Vertrag zu Deiner Schwester schicken
- Deine Schwester schickt eine (unterschriebene) Vertragskopie zurück
- dem Mieter aushändigen.
Wieviel Zeit ist denn noch bis zum Einzug? Evtl. ist das Hin- und
Herschicken ja sogar vor dem Einzug erledigt. Dann würde Schritt 2 in der
obigen Liste ans Ende rücken. Aber auch obiges Verfahren würde ich für
ziemlich unproblematisch halten.

Alternatives Vorgehen (eigentlich noch einfacher, falls schon alle
VErtragsdetails klar sind)
- Deine Schwester schickt dir zwei unterschriebene Vertragsexemplare
- Mieter unterschreiben lassen
- Ein Exemplar bekommt der Mieter, eins deine Schwester
- Dem Mieter die Wohnung überlassen

Viele Grüße
Jaakob
Monsieur Ibrahim
2005-09-20 12:04:03 UTC
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Post by Sabine Bergert
meine Schwester und ich haben jeweils Wohnungen zu vermieten. Nun ist eine
Wohnung meiner Schwester frei geworden und ein Nachmieter wurde gefunden.
Leider wohnt meine Schwester 3 Autostunden entfernt und kann mal "so eben"
den Vertrag nicht unterschreiben.
Ist es rechtens, wenn ich für meine Schwester den Vertrag "i.A" oder "i.V"
unterschreibe? Benötige ich eine besondere Vollmacht von meiner Schwester?
(Kein Problem per Fax!)
Meines Wissens muss der Vertrag vom Vermieter im Original unterschrieben
sein oder eine Vollmacht, unterzeichnet vom Vermieter, im Original
vorliegen (FAX dürfte nicht ausreichen).

Gruß
M.I.
Henning Schlottmann
2005-09-20 12:34:55 UTC
Permalink
Post by Sabine Bergert
Ist es rechtens, wenn ich für meine Schwester den Vertrag "i.A" oder "i.V"
unterschreibe? Benötige ich eine besondere Vollmacht von meiner Schwester?
(Kein Problem per Fax!)
Warum bringst du nicht zwei von deiner Schwester uterschriebene
Exemplare des Vertrags mit, läßt sie vom Mieter unterschreiben, händigst
ihm ein Exemplar aus und nimmst das andere für deine Schwester mit?

Ciao Henning
Robert Kawka
2005-09-20 21:25:41 UTC
Permalink
Post by Sabine Bergert
Hallo zusammen,
Ist es rechtens, wenn ich für meine Schwester den Vertrag "i.A" oder "i.V"
unterschreibe? Benötige ich eine besondere Vollmacht von meiner Schwester?
Du kannst mit i.A. "im Auftrag" unterschreiben, _falls_ du einen Auftrag
hast. Ein telefonisches "mach mal für mich" reicht.

Wenn ich wüßte, ob i.V. "in Vertretung" oder "in Vollmacht" heißt,
könnte ich dir mehr sagen.
WIMRE bedarf auch die Vollmacht nicht der Schriftform, ist nur zur
Nachweiszwecken einfacher. Beliebt ist die Kombination: Vollmacht
erhalten und i. A. unterschreiben.
Post by Sabine Bergert
Da ich auch weiterhin Ansprechpartner für die Wohnung bin und sein möchte,
ist die Frage, wo ich dieses im Vertrag reinschreibe, bzw es der Mieterin
mitteile.
Möchte es auch die Eigentümerin? Dann sollte die Mieterin wissen, daß du
die Verwalterin bist. Einfacher ist es, der Mieterin das außerhalb des
Mietvertrages schriftlich mitzuteilen.



Viele Grüße,
Robert
Bitte nicht an der Adresse fummeln, das paßt schon so
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß TCPA verhindert werden muß.
http://moon.hipjoint.de/tcpa-palladium-faq-de.html
Achim Waldek
2005-09-21 05:04:56 UTC
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Post by Robert Kawka
Post by Sabine Bergert
Hallo zusammen,
Ist es rechtens, wenn ich für meine Schwester den Vertrag "i.A" oder "i.V"
unterschreibe? Benötige ich eine besondere Vollmacht von meiner Schwester?
Du kannst mit i.A. "im Auftrag" unterschreiben, _falls_ du einen Auftrag
hast. Ein telefonisches "mach mal für mich" reicht.
Wenn ich wüßte, ob i.V. "in Vertretung" oder "in Vollmacht" heißt,
könnte ich dir mehr sagen.
Öhm diese Ganzen Kürzel sind völlich belanglos. Ob mit Esel oder als "i.V."
spielt zumindest im gewerbliochen bereich keine Rolle.
Es hat sich zwar eingebürgert, dass noirmalsterbliche mit i.A.
unterschreiben und weiter bevollmächtigte mit i.V. Entscheident ist, was
die Unternehmensleitung akzeptiert. Beziehungsweise im Falle der GmbH, wer
zeichnungsberechtigt ist, wird im Handelsregister eingetragen. Ich bin aber
nahezu sicher, dass ein Prokurist auch normal unterschreiben darf.

Dieser ganze Kram dient IMHO lediglich informellen Zwecken.

Was das Urspprungsproblem angeht: Da gab es doch recht praktikable
Vorschläge.
Gruß
Hans-Jürgen Meyer
2005-09-21 20:09:52 UTC
Permalink
Post by Achim Waldek
Post by Robert Kawka
Post by Sabine Bergert
Hallo zusammen,
Ist es rechtens, wenn ich für meine Schwester den Vertrag "i.A" oder "i.V"
unterschreibe? Benötige ich eine besondere Vollmacht von meiner Schwester?
Du kannst mit i.A. "im Auftrag" unterschreiben, _falls_ du einen Auftrag
hast. Ein telefonisches "mach mal für mich" reicht.
Wenn ich wüßte, ob i.V. "in Vertretung" oder "in Vollmacht" heißt,
könnte ich dir mehr sagen.
Öhm diese Ganzen Kürzel sind völlich belanglos. Ob mit Esel oder als "i.V."
spielt zumindest im gewerbliochen bereich keine Rolle.
Komisch - das habe ich ganz anders gelernt und gelebt.

i.A. (im Auftrag) unterzeichnet jemand dem ein entsprechender Auftrag
erteilt wurde. Diese Person ist *nicht* Entscheidungsbefugt.
i.V. (in Vollmacht) unterzeichnet jemand der mit entspechenden
Vollmachten von der Geschäftsführung oder Berechtigten ausgestattet
wurde. Üblicherweise gibt es diese Vollmachten schriftlich (ab BGB § 167)
ppa. Unterzeichnet ein Prokurist (§ 49 Abs. 1 HGB / ab BGB § 167)
Ohne Zusatz unterzeichnet eine Geschäftsführer
Post by Achim Waldek
Es hat sich zwar eingebürgert, dass noirmalsterbliche mit i.A.
unterschreiben und weiter bevollmächtigte mit i.V. Entscheident ist, was
die Unternehmensleitung akzeptiert. Beziehungsweise im Falle der GmbH, wer
zeichnungsberechtigt ist, wird im Handelsregister eingetragen. Ich bin aber
nahezu sicher, dass ein Prokurist auch normal unterschreiben darf.
Was ist für Dich "Normal unterschreiben"? Ohne Zusatz darf er nicht
unterschreiben - dann wäre er GF.
Post by Achim Waldek
Dieser ganze Kram dient IMHO lediglich informellen Zwecken.
Nein - das hat auch rechtliche Folgen.
Hans-Jürgen
Henning Schlottmann
2005-09-22 07:11:40 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Achim Waldek
Öhm diese Ganzen Kürzel sind völlich belanglos. Ob mit Esel oder als "i.V."
spielt zumindest im gewerbliochen bereich keine Rolle.
Komisch - das habe ich ganz anders gelernt und gelebt.
i.A. (im Auftrag) unterzeichnet jemand dem ein entsprechender Auftrag
erteilt wurde. Diese Person ist *nicht* Entscheidungsbefugt.
i.V. (in Vollmacht) unterzeichnet jemand der mit entspechenden
Vollmachten von der Geschäftsführung oder Berechtigten ausgestattet
wurde. Üblicherweise gibt es diese Vollmachten schriftlich (ab BGB § 167)
Das ist aber nicht rechtlich normiert. Es ist noch nicht mal allgemein
üblich, sondern nur in einzenen Betrieben aufgrund individueller
Vereinbarung eingeführt.
Post by Hans-Jürgen Meyer
ppa. Unterzeichnet ein Prokurist (§ 49 Abs. 1 HGB / ab BGB § 167)
Das ist gesetzlich normiert.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Ohne Zusatz unterzeichnet eine Geschäftsführer
Das wiederum ist nur Folklore.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Was ist für Dich "Normal unterschreiben"? Ohne Zusatz darf er nicht
unterschreiben - dann wäre er GF.
Wenn du meinst - ich kenne genügend Gegenbeispiele von Unternehmen, in
denen jeder Mitarbeiter Post aller Art ohne Zusatz unterzeichnet. Auch
von Versicherungen habe ich schon Schreiben bekommen, die einfach von
meinem zuständigen Sachbearbeiter unterschrieben wurden. Ohne irgend
einen Zusatz.

Auf jedem Briefbogen einer GmbH muss der Name des GF, bei der AG der
Vorsitzende des Vorstand ohnehin stehen, also kann ein anderer
Mitarbeiter gar keinen falschen Anschein erwecken, völlig egal wie er
unterschreibt.

Wenn du dazu weiter diskutieren willst, sollten wir nach dsr.misc
umziehen. Dort gab es die Diskussion aber schon ein paar Mal.

Ciao Henning
Hans-Jürgen Meyer
2005-09-22 10:50:23 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Achim Waldek
Öhm diese Ganzen Kürzel sind völlich belanglos. Ob mit Esel oder als "i.V."
spielt zumindest im gewerbliochen bereich keine Rolle.
Komisch - das habe ich ganz anders gelernt und gelebt.
i.A. (im Auftrag) unterzeichnet jemand dem ein entsprechender Auftrag
erteilt wurde. Diese Person ist *nicht* Entscheidungsbefugt.
i.V. (in Vollmacht) unterzeichnet jemand der mit entspechenden
Vollmachten von der Geschäftsführung oder Berechtigten ausgestattet
wurde. Üblicherweise gibt es diese Vollmachten schriftlich (ab BGB § 167)
Das ist aber nicht rechtlich normiert. Es ist noch nicht mal allgemein
üblich, sondern nur in einzenen Betrieben aufgrund individueller
Vereinbarung eingeführt.
Es muss nicht unbedingt rechtlich normiert sein. Es gibt in der
Geschäftswelt auch Vorgehensweisen die gelebt werden. Unabhängig davon
haben diese Regelungen gerade im Innenverhältnis eines Unternehmes eine
erhebliche Tragweite. Wer ohne Auftrag oder Vollmacht handelt kann da
ganz (un-)schöne Probleme bekommen.

Hier hat sich mal ein Rechtsanwalt dazu ausgelassen:
http://www.dr-ackermann.de/themen/wirtschaft/unterschrift.htm
Post by Henning Schlottmann
Post by Hans-Jürgen Meyer
ppa. Unterzeichnet ein Prokurist (§ 49 Abs. 1 HGB / ab BGB § 167)
Das ist gesetzlich normiert.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Ohne Zusatz unterzeichnet eine Geschäftsführer
Das wiederum ist nur Folklore.
Nein, siehe Link oben...
Post by Henning Schlottmann
Post by Hans-Jürgen Meyer
Was ist für Dich "Normal unterschreiben"? Ohne Zusatz darf er nicht
unterschreiben - dann wäre er GF.
Wenn du meinst - ich kenne genügend Gegenbeispiele von Unternehmen, in
denen jeder Mitarbeiter Post aller Art ohne Zusatz unterzeichnet. Auch
von Versicherungen habe ich schon Schreiben bekommen, die einfach von
meinem zuständigen Sachbearbeiter unterschrieben wurden. Ohne irgend
einen Zusatz.
Auf jedem Briefbogen einer GmbH muss der Name des GF, bei der AG der
Vorsitzende des Vorstand ohnehin stehen, also kann ein anderer
Mitarbeiter gar keinen falschen Anschein erwecken, völlig egal wie er
unterschreibt.
Es gibt aber eben nicht nur GbmHs und AGs sondern auch andere
Unternehmensformen. Ich denke der RA in dem og. Link hat das recht
treffend formuliert. Es entspricht dem was auch ich gelernt habe.
Post by Henning Schlottmann
Wenn du dazu weiter diskutieren willst, sollten wir nach dsr.misc
umziehen. Dort gab es die Diskussion aber schon ein paar Mal.
Fup de.soc.recht.misc

Hans-Jürgen
Hans-Jürgen Meyer
2005-09-22 10:54:39 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Achim Waldek
Öhm diese Ganzen Kürzel sind völlich belanglos. Ob mit Esel oder als "i.V."
spielt zumindest im gewerbliochen bereich keine Rolle.
Komisch - das habe ich ganz anders gelernt und gelebt.
i.A. (im Auftrag) unterzeichnet jemand dem ein entsprechender Auftrag
erteilt wurde. Diese Person ist *nicht* Entscheidungsbefugt.
i.V. (in Vollmacht) unterzeichnet jemand der mit entspechenden
Vollmachten von der Geschäftsführung oder Berechtigten ausgestattet
wurde. Üblicherweise gibt es diese Vollmachten schriftlich (ab BGB § 167)
Das ist aber nicht rechtlich normiert. Es ist noch nicht mal allgemein
üblich, sondern nur in einzenen Betrieben aufgrund individueller
Vereinbarung eingeführt.
Es muss nicht unbedingt rechtlich normiert sein. Es gibt in der
Geschäftswelt auch Vorgehensweisen die gelebt werden. Unabhängig davon
haben diese Regelungen gerade im Innenverhältnis eines Unternehmes eine
erhebliche Tragweite. Wer ohne Auftrag oder Vollmacht handelt kann da
ganz (un-)schöne Probleme bekommen.

Hier hat sich mal ein Rechtsanwalt dazu ausgelassen:
http://www.dr-ackermann.de/themen/wirtschaft/unterschrift.htm
Post by Henning Schlottmann
Post by Hans-Jürgen Meyer
ppa. Unterzeichnet ein Prokurist (§ 49 Abs. 1 HGB / ab BGB § 167)
Das ist gesetzlich normiert.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Ohne Zusatz unterzeichnet eine Geschäftsführer
Das wiederum ist nur Folklore.
Nein, siehe Link oben...
Post by Henning Schlottmann
Post by Hans-Jürgen Meyer
Was ist für Dich "Normal unterschreiben"? Ohne Zusatz darf er nicht
unterschreiben - dann wäre er GF.
Wenn du meinst - ich kenne genügend Gegenbeispiele von Unternehmen, in
denen jeder Mitarbeiter Post aller Art ohne Zusatz unterzeichnet. Auch
von Versicherungen habe ich schon Schreiben bekommen, die einfach von
meinem zuständigen Sachbearbeiter unterschrieben wurden. Ohne irgend
einen Zusatz.
Auf jedem Briefbogen einer GmbH muss der Name des GF, bei der AG der
Vorsitzende des Vorstand ohnehin stehen, also kann ein anderer
Mitarbeiter gar keinen falschen Anschein erwecken, völlig egal wie er
unterschreibt.
Es gibt aber eben nicht nur GbmHs und AGs sondern auch andere
Unternehmensformen. Ich denke der RA in dem og. Link hat das recht
treffend formuliert. Es entspricht dem was auch ich gelernt habe.
Post by Henning Schlottmann
Wenn du dazu weiter diskutieren willst, sollten wir nach dsr.misc
umziehen. Dort gab es die Diskussion aber schon ein paar Mal.
Fup de.soc.recht.misc

Hans-Jürgen
Hans-Jürgen Meyer
2005-09-22 10:58:25 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Achim Waldek
Öhm diese Ganzen Kürzel sind völlich belanglos. Ob mit Esel oder als "i.V."
spielt zumindest im gewerbliochen bereich keine Rolle.
Komisch - das habe ich ganz anders gelernt und gelebt.
i.A. (im Auftrag) unterzeichnet jemand dem ein entsprechender Auftrag
erteilt wurde. Diese Person ist *nicht* Entscheidungsbefugt.
i.V. (in Vollmacht) unterzeichnet jemand der mit entspechenden
Vollmachten von der Geschäftsführung oder Berechtigten ausgestattet
wurde. Üblicherweise gibt es diese Vollmachten schriftlich (ab BGB § 167)
Das ist aber nicht rechtlich normiert. Es ist noch nicht mal allgemein
üblich, sondern nur in einzenen Betrieben aufgrund individueller
Vereinbarung eingeführt.
Es muss nicht unbedingt rechtlich normiert sein. Es gibt in der
Geschäftswelt auch Vorgehensweisen die gelebt werden. Unabhängig davon
haben diese Regelungen gerade im Innenverhältnis eines Unternehmes eine
erhebliche Tragweite. Wer ohne Auftrag oder Vollmacht handelt kann da
ganz (un-)schöne Probleme bekommen.

Hier hat sich mal ein Rechtsanwalt dazu ausgelassen:
http://www.dr-ackermann.de/themen/wirtschaft/unterschrift.htm
Post by Henning Schlottmann
Post by Hans-Jürgen Meyer
ppa. Unterzeichnet ein Prokurist (§ 49 Abs. 1 HGB / ab BGB § 167)
Das ist gesetzlich normiert.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Ohne Zusatz unterzeichnet eine Geschäftsführer
Das wiederum ist nur Folklore.
Nein, siehe Link oben...
Post by Henning Schlottmann
Post by Hans-Jürgen Meyer
Was ist für Dich "Normal unterschreiben"? Ohne Zusatz darf er nicht
unterschreiben - dann wäre er GF.
Wenn du meinst - ich kenne genügend Gegenbeispiele von Unternehmen, in
denen jeder Mitarbeiter Post aller Art ohne Zusatz unterzeichnet. Auch
von Versicherungen habe ich schon Schreiben bekommen, die einfach von
meinem zuständigen Sachbearbeiter unterschrieben wurden. Ohne irgend
einen Zusatz.
Auf jedem Briefbogen einer GmbH muss der Name des GF, bei der AG der
Vorsitzende des Vorstand ohnehin stehen, also kann ein anderer
Mitarbeiter gar keinen falschen Anschein erwecken, völlig egal wie er
unterschreibt.
Es gibt aber eben nicht nur GbmHs und AGs sondern auch andere
Unternehmensformen. Ich denke der RA in dem og. Link hat das recht
treffend formuliert. Es entspricht dem was auch ich gelernt habe.
Post by Henning Schlottmann
Wenn du dazu weiter diskutieren willst, sollten wir nach dsr.misc
umziehen. Dort gab es die Diskussion aber schon ein paar Mal.
Fup de.soc.recht.misc

Hans-Jürgen
Achim Waldek
2005-09-22 11:53:27 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Achim Waldek
Post by Robert Kawka
Post by Sabine Bergert
Hallo zusammen,
Ist es rechtens, wenn ich für meine Schwester den Vertrag "i.A" oder "i.V"
unterschreibe? Benötige ich eine besondere Vollmacht von meiner Schwester?
Du kannst mit i.A. "im Auftrag" unterschreiben, _falls_ du einen Auftrag
hast. Ein telefonisches "mach mal für mich" reicht.
Wenn ich wüßte, ob i.V. "in Vertretung" oder "in Vollmacht" heißt,
könnte ich dir mehr sagen.
Öhm diese Ganzen Kürzel sind völlich belanglos. Ob mit Esel oder als "i.V."
spielt zumindest im gewerbliochen bereich keine Rolle.
Komisch - das habe ich ganz anders gelernt und gelebt.
i.A. (im Auftrag) unterzeichnet jemand dem ein entsprechender Auftrag
erteilt wurde. Diese Person ist *nicht* Entscheidungsbefugt.
jadoch. Es ist gängige Praxis, aber nicht vorgeschrieben.
Post by Hans-Jürgen Meyer
i.V. (in Vollmacht) unterzeichnet jemand der mit entspechenden
Vollmachten von der Geschäftsführung oder Berechtigten ausgestattet
wurde. Üblicherweise gibt es diese Vollmachten schriftlich (ab BGB § 167)
jadoch, dito.
§54ff HGB sprechen nur davon, dass man der Unterschrift einen Zusatz
zufügen muss, der nicht den Eindruck der Prokura erwecken darf (§57 HGB)
und dass man erkennen muss, dass der Zeichnende bevollmächtigt ist.
*krakel* (bevollmächtigt) oder so dient genauso.
Post by Hans-Jürgen Meyer
ppa. Unterzeichnet ein Prokurist (§ 49 Abs. 1 HGB / ab BGB § 167)
Ohne Zusatz unterzeichnet eine Geschäftsführer
genauso. Er könnte genauso unterschreiben. *kritzel* (Prokurist)
Er muss lediglich in seiner Unterschrift zusätzlich angeben, dass er ne
Prokura hat.(§51 hgb)
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Achim Waldek
Es hat sich zwar eingebürgert, dass noirmalsterbliche mit i.A.
unterschreiben und weiter bevollmächtigte mit i.V. Entscheident ist, was
die Unternehmensleitung akzeptiert. Beziehungsweise im Falle der GmbH, wer
zeichnungsberechtigt ist, wird im Handelsregister eingetragen. Ich bin aber
nahezu sicher, dass ein Prokurist auch normal unterschreiben darf.
Was ist für Dich "Normal unterschreiben"? Ohne Zusatz darf er nicht
unterschreiben - dann wäre er GF.
stimmt. er muss handschriftlich irgentwie kennzeichnen, dass er Prokura
hat. wusste ich bis dato nicht.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Achim Waldek
Dieser ganze Kram dient IMHO lediglich informellen Zwecken.
Nein - das hat auch rechtliche Folgen.
ähm in meiner Absolutheit ist mein Satz nicht haltbar. Ich präzisiere:
a) Prokuristen müssen so unterschreiben, dass man dioe Prokura erkennt
b) Vorstände GF, Inhaber zeichen ohne Zusatz
c) Bevollmächtigte zeichnen ebensso, dass man a) erkennt: keine Prokura und
b) vollmacht besitzend.

Duldet die Unternehmemsleitung anderes so kommt das nicht gut, weil es
ebend so gebräuchlich ist und zweitens ist der Partner schon verwirrt, was
Sache ist.
Monsieur Ibrahim
2005-09-21 08:20:34 UTC
Permalink
Post by Robert Kawka
Post by Sabine Bergert
Hallo zusammen,
Ist es rechtens, wenn ich für meine Schwester den Vertrag "i.A" oder "i.V"
unterschreibe? Benötige ich eine besondere Vollmacht von meiner Schwester?
Du kannst mit i.A. "im Auftrag" unterschreiben, _falls_ du einen Auftrag
hast. Ein telefonisches "mach mal für mich" reicht.
Die Frage ist nur, für was das reicht. Die wirksame Vertretung des
Vermieters muss nachgewiesen werden können, ansonsten ist der Vertrag
unwirksam, siehe auch Urteil des OLG Rostock vom 25.09.2000:
<http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/ur22p01012.htm>

Eine gute Möglichkeit ist aber den Vertrag vom Mieter unterzeichnen zu
lassen und ihn dann innerhalb von 5 Tagen durch den Vermieter
unterschreiben zu lassen, siehe auch:
<http://www.immobilienscout24.de/de/umziehen/mietertipps/vertrag/ratgdmbdl0217.jsp>

Gruß
M.I.
Robert Kawka
2005-09-29 20:22:22 UTC
Permalink
Post by Monsieur Ibrahim
Post by Robert Kawka
Post by Sabine Bergert
Hallo zusammen,
Ist es rechtens, wenn ich für meine Schwester den Vertrag "i.A" oder "i.V"
unterschreibe? Benötige ich eine besondere Vollmacht von meiner Schwester?
Du kannst mit i.A. "im Auftrag" unterschreiben, _falls_ du einen Auftrag
hast. Ein telefonisches "mach mal für mich" reicht.
Die Frage ist nur, für was das reicht. Die wirksame Vertretung des
Vermieters muss nachgewiesen werden können,
für alles. Wir nehmen an, die Schwestern sind sich grün. Dann kann bei
Bedarf die Vollmachtgeberin die Vollmacht bestätigen und fertig.

Viele Grüße,
Robert
Bitte nicht an der Adresse fummeln, das paßt schon so
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß TCPA verhindert werden muß.
http://moon.hipjoint.de/tcpa-palladium-faq-de.html
w***@web.de
2005-09-21 08:33:57 UTC
Permalink
Post by Robert Kawka
Post by Sabine Bergert
Da ich auch weiterhin Ansprechpartner für die Wohnung bin und sein möchte,
ist die Frage, wo ich dieses im Vertrag reinschreibe, bzw es der Mieterin
mitteile.
Möchte es auch die Eigentümerin? Dann sollte die Mieterin wissen, daß du
die Verwalterin bist. Einfacher ist es, der Mieterin das außerhalb des
Mietvertrages schriftlich mitzuteilen.
Das ist sogar sehr ratsam, da ansonsten einige Probleme entstehen
können. Z.B. bei Veräußerung des Anwesens - lt. BGB (und teilweise
laufender Rechtssprechung) findet ein Vertragsübergang auf den neuen
Eigentümer nur statt, wenn die Wohnung auch vom Eigentümer vermietet
wurde (bei gewerbl. Vermietung ist das etwas anders geregelt). Es kann
durchaus sein, daß der Unterzeichner des Mietvertrages weiter im
Vertrag 'drin bleibt', wenn die Wohnung verkauft wird. Dann ist der
jeweilige Unterzeichner auch zur Erfüllung des MV bzw. Schadensersatz
verpflichtet. (Ich hatte als Mieter unter so einem Fall zu leiden.)

Auf jeden Fall muß in der Rubrik 'Vermieter' der tatsächliche
Vermieter genannt sein. Der MV ist dann für und gegen ihn wirksam,
wenn er in seinem Auftrag von einem Dritten unterzeichnet wurde. Der
Vermieter kann natürlich als Verwalter, d.h. Ansprechpartner des
Mieters, einsetzen wen er will, auch nachträglich.

Winfried Büchsenschütz
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