Discussion:
Vermieter will Fenster auch von innen streichen
(zu alt für eine Antwort)
Olaf Barheine
2003-07-26 11:37:23 UTC
Permalink
Hallo,

unser Vermieter hat angekündigt, daß er bei uns im Haus die Holzfenster neu
streichen lassen will und zwar von innen und von außen. Außen kann er das
meinetwegen gerne tun, aber müssen wir das auch in unseren Wohnungen
zulassen? Doch wohl kaum, oder? Die Fenster sind noch in einem 1A-Zustand,
es ist mit erheblichem Dreck durch das Abschleifen in der Wohnung zu
erwarten und Xyladekor ist ja auch nicht gerade der Gesundheit förderlich.

Danke für die Hinweise,

Olaf
Rainer Helbig
2003-07-28 09:27:19 UTC
Permalink
Post by Olaf Barheine
Hallo,
unser Vermieter hat angekündigt, daß er bei uns im Haus die Holzfenster neu
streichen lassen will und zwar von innen und von außen. Außen kann er das
meinetwegen gerne tun, aber müssen wir das auch in unseren Wohnungen
zulassen?
Grundsätzlich doch. Holzfenster sollten regelmäßig neu gestrichen bzw.
gebeizt werden, da es sich hier um einen Schutzanstrich handelt.
Wenn du Holz von der einen Seite gegen Feuchtigkeit isolierst und von der
anderen Seite nicht, es kann also Feuchtigkeit eindringen, so kann es sich
sehr leicht verziehen. Dann bist du sicherlich auch nicht zufrieden, wenn
die Fenster nicht mehr richtig schließen.

Also - wenn neu streichen, dann bitte ganz. Ist auch in deinem Sinne. Achte
beim Anstrich darauf, daß ein Holzschutzmittel verwendet wird, was für innen
geeignet ist. Es gibt Holzgrund und Anstrich nur für außen, welche für außen
und innen und welche, die nur innen verwendet werden. Steht aber auf der
Dose. Ein reiner Außenanstrich sollte nicht innen verwendet werden.

Rainer
frank grummich
2003-07-28 14:31:07 UTC
Permalink
Kai Schäffer schrieb in Nachricht ...
Und schau den Handwerkern auf die Finger, dass die richtig abdecken.
Machen sie meistens nicht. Und die Schweinerei musst du hinterher auf
alle
Fälle selber beseitigen.
Nein - jegliche verschmutzungen die durch Vm oder dessen Handwerker
entstehen sid durch ihnzubeseitigen /ersetzen!

Frank
Kai Schäffer
2003-07-28 15:34:40 UTC
Permalink
Post by frank grummich
Nein - jegliche verschmutzungen die durch Vm oder dessen Handwerker
entstehen sid durch ihnzubeseitigen /ersetzen!
Du hattest wohl noch keine Handwerker im Haus???
Außerdem, guck noch mal im Mietvertrag sowie in den einschlägigen Regelungen
dazu.

Reinigungsarbeiten, die mit haushaltsüblichen Mitteln durchzuführen sind,
muß der Mieter durchführen, egal, wer den dreck gemacht hat.

Nicht eingeschlossen sind natürlich so gemeine Dinge wie Zementschleier,
Lackflecken o.ä.
und auch Grobschmutz und Abfälle, wie z.B. Abbruch- oder
Verpackungsmaterial.

Und die Handwerker wissen das und lassen gerne mal mehr liegen, als sie
dürften.
Gruß
Kai
frank grummich
2003-07-28 17:06:41 UTC
Permalink
Kai Schäffer schrieb in Nachricht ...
Post by Kai Schäffer
Post by frank grummich
Nein - jegliche verschmutzungen die durch Vm oder dessen Handwerker
entstehen sid durch ihnzubeseitigen /ersetzen!
Du hattest wohl noch keine Handwerker im Haus???
Außerdem, guck noch mal im Mietvertrag sowie in den einschlägigen Regelungen
dazu.
;) ....nicht Dein Ernst , oder?
Post by Kai Schäffer
Reinigungsarbeiten, die mit haushaltsüblichen Mitteln durchzuführen sind,
muß der Mieter durchführen, egal, wer den dreck gemacht hat.
ISt immer davon abhänig.siehe Du selbst weiter unten...zB
Post by Kai Schäffer
Nicht eingeschlossen sind natürlich so gemeine Dinge wie
Zementschleier,
Post by Kai Schäffer
Lackflecken o.ä.
und auch Grobschmutz und Abfälle, wie z.B. Abbruch- oder
Verpackungsmaterial.
Und die Handwerker wissen das und lassen gerne mal mehr liegen, als sie
dürften.
Also - und das was sie liegen lassen -> Vermietersache, was ist dein
Problem?

Frank
Kai Schäffer
2003-07-28 17:24:31 UTC
Permalink
Post by Kai Schäffer
Post by Kai Schäffer
Außerdem, guck noch mal im Mietvertrag sowie in den einschlägigen
Regelungen
Post by Kai Schäffer
dazu.
;) ....nicht Dein Ernst , oder?
Aber mein vollster!
Post by Kai Schäffer
Also - und das was sie liegen lassen -> Vermietersache, was ist dein
Problem?
Ich hab kein Problem, aber wegmachen muss ichs, sonscht bleibts liegen.
Sinds Verpackungsabfälle oder dergleichen, kann man denen natürlich ne
Rechnung stellen, aber mach das mal. Auf den Erfolg bin ich gespannt. Und ob
du Plastikberge in deiner Wohnung liegen lässt... (Wenn du sie dann in den
Hausflur umdeponierst, bist btw du wieder dran, weiterschieben gilt hier
nich)

Btw: Beispiel aus meiner eigenen Hausordnung:
"Verunreinigungen, und zwar auch solche, die durch Instandsetzungsarbeiten
anfallen, sind sofort zu beseitigen."
Einheits-Hausordnung des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins
Will dami nicht sagen, dass die das Recht gepachtet hätten, aber ich hab
grad keine Lust entsprechende Urteile zu suchen.

Gruß
Kai
frank grummich
2003-07-28 17:32:56 UTC
Permalink
Kai Schäffer schrieb in Nachricht ...
Post by Kai Schäffer
Post by Kai Schäffer
Post by Kai Schäffer
Außerdem, guck noch mal im Mietvertrag sowie in den einschlägigen
Regelungen
Post by Kai Schäffer
dazu.
;) ....nicht Dein Ernst , oder?
Aber mein vollster!
Post by Kai Schäffer
Also - und das was sie liegen lassen -> Vermietersache, was ist dein
Problem?
Ich hab kein Problem, aber wegmachen muss ichs, sonscht bleibts liegen.
Sinds Verpackungsabfälle oder dergleichen, kann man denen natürlich ne
Rechnung stellen, aber mach das mal. Auf den Erfolg bin ich gespannt. Und ob
du Plastikberge in deiner Wohnung liegen lässt... (Wenn du sie dann in den
Hausflur umdeponierst, bist btw du wieder dran, weiterschieben gilt hier
nich)
"Verunreinigungen, und zwar auch solche, die durch
Instandsetzungsarbeiten
Post by Kai Schäffer
anfallen, sind sofort zu beseitigen."
Einheits-Hausordnung des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins
Will dami nicht sagen, dass die das Recht gepachtet hätten, aber ich hab
grad keine Lust entsprechende Urteile zu suchen.
jo - ich auch nicht..ggf gibt das mIetrecht washer?

Frank
Christian Ehmann
2003-08-07 19:31:22 UTC
Permalink
Post by Kai Schäffer
Einheits-Hausordnung des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins
Will dami nicht sagen, dass die das Recht gepachtet hätten
Natürlich hat der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein das Recht
nicht "gepachtet". Hat Gott etwa die zehn Gebote gepachtet?


Gruß
Christian

Martin Gerdes
2003-07-28 17:28:01 UTC
Permalink
Post by frank grummich
Und schau den Handwerkern auf die Finger, dass die richtig abdecken.
Machen sie meistens nicht. Und die Schweinerei musst du hinterher auf
alle Fälle selber beseitigen.
Nein - jegliche verschmutzungen die durch Vm oder dessen Handwerker
entstehen, sind durch ihn zu beseitigen / ersetzen!
Du hast ersichtlich keine eigene Erfahrung.
--
Martin Gerdes
frank grummich
2003-07-28 17:33:44 UTC
Permalink
Martin Gerdes schrieb in Nachricht ...
Post by Martin Gerdes
Post by frank grummich
Und schau den Handwerkern auf die Finger, dass die richtig abdecken.
Machen sie meistens nicht. Und die Schweinerei musst du hinterher auf
alle Fälle selber beseitigen.
Nein - jegliche verschmutzungen die durch Vm oder dessen Handwerker
entstehen, sind durch ihn zu beseitigen / ersetzen!
Du hast ersichtlich keine eigene Erfahrung.
NACK - sogar beruflicherweise..
Frank
frank grummich
2003-07-29 04:50:38 UTC
Permalink
Martin Gerdes schrieb in Nachricht ...
Ich darf das so interpretieren, daß Du als Handwerker regelmäßig eine
Schweinerei hinterläßt -- und bisher sind keine Klagen bis zu Dir
durchgedrungen. Daraus schließt Du dann, daß die Leute das wohl selber
saubergemacht haben müssen?
du darfst das so interpretieren, dass ich mit vermietung/verpachtung zu
tun habe.
Der Rest entspicht (be weitem nicht zum ersten mal) deiner Fantasie.

Frank
Martin Gerdes
2003-07-29 12:42:12 UTC
Permalink
Post by frank grummich
Ich darf das so interpretieren, daß Du als Handwerker regelmäßig eine
Schweinerei hinterläßt -- und bisher sind keine Klagen bis zu Dir
durchgedrungen. Daraus schließt Du dann, daß die Leute das wohl selber
saubergemacht haben müssen?
du darfst das so interpretieren, dass ich mit vermietung/verpachtung zu
tun habe.
Ich nehme das für ein "Ja".
--
Martin Gerdes
Martin Gerdes
2003-07-29 17:35:47 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by frank grummich
Ich darf das so interpretieren, daß Du als Handwerker regelmäßig eine
Schweinerei hinterläßt -- und bisher sind keine Klagen bis zu Dir
durchgedrungen. Daraus schließt Du dann, daß die Leute das wohl selber
saubergemacht haben müssen?
du darfst das so interpretieren, dass ich mit vermietung/verpachtung zu
tun habe.
Ich nehme das für ein "Ja".
Schalts Hirn ein und versuchs nochmal ;-)
Hast Du Dich so echauffiert, daß Du sogar von der Arbeit aus antworten
mußtest? Sogar eine Großschreibung ist Dir daruntergeraten, das ist doch
sonst nicht Deine Art.

Ts, ts.

(Ich glaube, das Thema ist durch)
--
Martin Gerdes
frank grummich
2003-07-29 17:40:12 UTC
Permalink
Martin Gerdes schrieb in Nachricht
Post by Martin Gerdes
(Ich glaube, das Thema ist durch)
Ich glaube Du hast einfach keine Ahnung?

Frank
Klaus Horstmann
2003-07-29 13:00:45 UTC
Permalink
Hi,

On Tue, 29 Jul 2003 02:16:05 +0200, Martin Gerdes
Ich darf das so interpretieren, daß Du als Handwerker regelmäßig eine
Schweinerei hinterläßt -- und bisher sind keine Klagen bis zu Dir
durchgedrungen. Daraus schließt Du dann, daß die Leute das wohl selber
saubergemacht haben müssen?
Wo ist das Problem? Wenn ein anständiger Auftrag erteilt wurde, so
gehört die Beseitigung des entstandenen Drecks zwingend zur
Handwerksleistung hinzu. Wird dies nicht von den Handwerkern erledigt,
so würde ich:

- als Vermieter: die Rechnung der Handwerksfirma kürzen :-)

- als Mieter: meinem Vermieter Bescheid geben, welcher daraufhin
freudig Maßnahme A einleitet :-) Falls der Vermieter nicht so firm
ist, würde ich Ihn als Mieter dazu auffordern (Fristsetzung) und falls
nicht gehandelt wird, die Beseitigung des Drecks selbst veranlassen
und dem Vermieter in Rechnung stellen (mit der nächsten Mietzahlung
verrechenen) et voilà :-)

Selbstverständlich ist jeder Handwerker dazu verpflichtet unnötigen
Dreck zu vermeiden und unvermeidlichen Dreck nach Beendigung der
Arbeiten zu beseitigen.

Gruß aus Hamburg
Klaus
Kai Schäffer
2003-07-28 15:29:54 UTC
Permalink
Andererseits könnte der Vermieter auf die historische Sichtweise
verfallen, daß der Mieter für das Streichen der Innenseite zuständig sei.
Könnte schwierig werden für den Vermieter.
Entweder tituliert er es als Schönheitsreparaturen, dann müßte man es
machen, hätte aber mindestend diesselbe Zeitspanne wie bei Türen u.ä.
Oder er möchte es in seinem Interesse als Instandhaltungsmaßnahme öfter
durchführen, dann ist es sinngemäß sein Bier.
Ich würde mich jedenfalls gerade bei Holzfenstern regelmäßig auf letzteres
berufen.
Der Anstrich ist nämlich zur Instandhaltung notwendig, also
Vermieterangelegenheit.
Gruß
Kai
Jens Christian Claussen
2003-08-02 13:34:02 UTC
Permalink
Post by Rainer Helbig
Also - wenn neu streichen, dann bitte ganz. Ist auch in deinem Sinne.
Achte beim Anstrich darauf, daß ein Holzschutzmittel verwendet wird,
was für innen geeignet ist. Es gibt Holzgrund und Anstrich nur für
außen, welche für außen und innen und welche, die nur innen verwendet
werden. Steht aber auf der Dose. Ein reiner Außenanstrich sollte
nicht innen verwendet werden.
Tja, und was mach ich, wenn die doch etwas giftiges benutzen? Bin
aus der Branche und kenn mich bissl mit dem Zeugs aus. Schmeiss ich
die raus? Protestier ich?
Ja, klar.
Ob sie dann nicht was aus ihrer 100Liter-Kanne fuer "aussen"
(billig eingekauft) umfuellen in eine andere Dose "fuer innen"
wg. Faulheit und so, weiss mann dann natuerlich nicht...
--
Jens Christian Claussen
NOTE: Permission to include my name and email address on any email
mailing lists is expressly forbidden. Any violation of this will be
reported to your postmaster as a formal complaint. REMOVE!
X-No-Archive: Yes
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...