Discussion:
Anmieten einer renovierungsbedürftigen Wohnung
(zu alt für eine Antwort)
Juergen Wedereit
2005-06-22 09:09:48 UTC
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hallo NG,

ich möchte gern eine preiswerte Wohnung in meiner Stadt anmieten.
In IS24 habe ein paar sehr preiswerte gefunden , die aber alle
"renovierungsbedürftig" sind. Die Vermieter bieten bis zu einem Jahr
mietsfreiheit (Kaltmiete) an. Nach den Bildern zu urteilen sehen zwar die Wohnungen
recht runter aus, aber das könnte ich hinbekommen. Nur wo ist der Haken?
Wird dann im Mietsvertrag stehen, dass wenn ich die Wohnung wieder abgebe,
sie in einem Topzustand sein muss, obwohl ich sie als "Loch" übernommen habe?
Erwarten die eine Topsanierung von mir, oder reicht das, was ich selbst für nötig
halte? Danke für Hinweise
Daniel M. Fichtner
2005-06-22 09:22:10 UTC
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Post by Juergen Wedereit
hallo NG,
Wird dann im Mietsvertrag stehen, dass wenn ich die Wohnung wieder abgebe,
sie in einem Topzustand sein muss, obwohl ich sie als "Loch"
übernommen habe? Erwarten die eine Topsanierung von mir, oder reicht
das, was ich selbst für nötig halte? Danke für Hinweise
Das steht im Mietvertrag. :). Was die Vermieter erwarten, ist egal. Was
vereinbart wurde, zaehlt. Jedoch -- nach Erfahungen aus dem
Bekanntenkreis -- geht es den Vermietern idR lediglich darum, mit den
Wohnungen ein paar Pfenge zu verdienen, sodass wenigstens ein
Nullsummenspiel rauskommt.

Gruesse,

Daniel
Juergen Wedereit
2005-06-22 09:58:08 UTC
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Post by Daniel M. Fichtner
Das steht im Mietvertrag. :). Was die Vermieter erwarten, ist egal. Was
vereinbart wurde, zaehlt. Jedoch -- nach Erfahungen aus dem
Bekanntenkreis -- geht es den Vermietern idR lediglich darum, mit den
Wohnungen ein paar Pfenge zu verdienen, sodass wenigstens ein
Nullsummenspiel rauskommt.
auf welche Formulierungen sollte ich im Vertrag achten? Nicht dass die die ganze
Sanierung auf mich abwälzen und ich beim Auszug mit total hohe Forderungen (z.B. Gas-Wasser- Elektoinstallation, Fussboden, neue
Fenster, Bad usw....) belastet
werde.
Elmar Haneke
2005-06-22 15:17:29 UTC
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Post by Juergen Wedereit
auf welche Formulierungen sollte ich im Vertrag achten?
Es sollte drinstehen, was Du als Gegenleistung für die nicht zu zahlende Miete
zu erbringen hast.
Post by Juergen Wedereit
(z.B. Gas-Wasser- Elektoinstallation, Fussboden, neue Fenster, Bad usw....)
Wenn das alles erneuert werden muß, sollte klar geregelt werden, wer's zu
bezahlen hat.

Elmar
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Harald Hengel
2005-06-22 14:07:37 UTC
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Post by Juergen Wedereit
ich möchte gern eine preiswerte Wohnung in meiner Stadt anmieten.
In IS24 habe ein paar sehr preiswerte gefunden , die aber alle
"renovierungsbedürftig" sind. Die Vermieter bieten bis zu einem Jahr
mietsfreiheit (Kaltmiete) an. Nach den Bildern zu urteilen sehen zwar
die Wohnungen recht runter aus, aber das könnte ich hinbekommen. Nur
wo ist der Haken?
Wird dann im Mietsvertrag stehen, dass wenn ich die Wohnung wieder abgebe,
Mit Sicherheit, schliessslich Zahlt der Mieter ja einiges dafür, und zwar
deine Miete, wenn auch indirekt.
Post by Juergen Wedereit
sie in einem Topzustand sein muss, obwohl ich sie als "Loch"
übernommen habe?
Das wird so sein und wird der Vermieter sicher vertraglich regeln und wenn
er nicht ganz blöd ist wird er deine Arbeiten spätestens nach einem Monat
kontollieren.
Post by Juergen Wedereit
Erwarten die eine Topsanierung von mir, oder reicht
das, was ich selbst für nötig halte?
Das kann dir nur der jeweilige Vermieter sagen.
Üblicherweise erwartet er von dir, dass du die Wohnung bei Auszug
einwandfrei übergibst, dafür hat er schliesslich gezahlt, (deine Miete).

Harald
Daniel M. Fichtner
2005-06-22 14:55:10 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Das kann dir nur der jeweilige Vermieter sagen.
Üblicherweise erwartet er von dir, dass du die Wohnung bei Auszug
einwandfrei übergibst, dafür hat er schliesslich gezahlt, (deine Miete).
Harald
Hab ich irgendwo ein Smiley ueberlesen?

D.
Volker Soehnitz
2005-06-22 15:05:59 UTC
Permalink
Post by Daniel M. Fichtner
Hab ich irgendwo ein Smiley ueberlesen?
Eher nicht. Harald stellt ja zu Recht fest, dass der Vermieter eine
Jahreskaltmiete in die Renovierung steckt. Dafür wird er wohl eine
angemessene Gegenleistung erwarten können.

ciao
volker
--
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vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Daniel M. Fichtner
2005-06-22 15:08:40 UTC
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Post by Volker Soehnitz
Post by Daniel M. Fichtner
Hab ich irgendwo ein Smiley ueberlesen?
Eher nicht. Harald stellt ja zu Recht fest, dass der Vermieter eine
Jahreskaltmiete in die Renovierung steckt. Dafür wird er wohl eine
angemessene Gegenleistung erwarten können.
Das habe ich da nirgendwo rauslesen koennen: "Die Vermieter bieten bis zu
einem Jahr
mietsfreiheit (Kaltmiete) an.". Das hoert sich fuer mich eher danach an:
Hauptsache wir vermieten die Wohnung und bekommen die laufenden Kosten rein.
Vielleicht bleibt der Mieter ja laenger als ein Jahr. Im Neufuenfland ist es
nicht unueblich, Mieter mit mietfreier Zeit zu "koedern".

D.
Juergen Wedereit
2005-06-22 19:37:51 UTC
Permalink
Post by Daniel M. Fichtner
Das habe ich da nirgendwo rauslesen koennen: "Die Vermieter bieten bis zu
einem Jahr
Hauptsache wir vermieten die Wohnung und bekommen die laufenden Kosten rein.
Vielleicht bleibt der Mieter ja laenger als ein Jahr. Im Neufuenfland ist es
nicht unueblich, Mieter mit mietfreier Zeit zu "koedern".
ja es gibt dort verschiedene Wohnungen im Angebot. Bei manchen hat man 3 Monate
mietsfrei und be anderen 1 Jahr. Sicher ist die mit einem Jahr ein absolutes Loch
Harald Hengel
2005-06-22 20:20:17 UTC
Permalink
Post by Daniel M. Fichtner
Das habe ich da nirgendwo rauslesen koennen: "Die Vermieter bieten
bis zu einem Jahr
mietsfreiheit (Kaltmiete) an.".
Das hoert sich fuer mich eher danach
an: Hauptsache wir vermieten die Wohnung und bekommen die laufenden
Kosten rein.
Vermieten für Lau wird keinen wirklich interessieren, ich kennes es zwar,
dass bei relativ teuren Wohnungen mit einigen Monaten Mietfreiheit geködert
wird, nicht aber bei ohnehin günstigen.

Ausserdem erwartet ein Vermieter üblicherweise eine Rückgabe der Wohnung in
einwandfreiem Zustand, ich kann keine Anhaltspunkte erkennen, warum der
Vermieter es in diesem Fall anders sehen könnte, insbesondere dann nicht
wenn er für die Renovierung bezahlt, z.B. durch eine gewisse Mietfreiheit.
Post by Daniel M. Fichtner
Vielleicht bleibt der Mieter ja laenger als ein Jahr. Im
Neufuenfland ist es nicht unueblich, Mieter mit mietfreier Zeit zu
"koedern".
In Deutschland inzwischen auch nicht.

Harald
Harald Hengel
2005-06-22 20:03:12 UTC
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Post by Daniel M. Fichtner
Post by Harald Hengel
Das kann dir nur der jeweilige Vermieter sagen.
Üblicherweise erwartet er von dir, dass du die Wohnung bei Auszug
einwandfrei übergibst, dafür hat er schliesslich gezahlt, (deine Miete).
Harald
Hab ich irgendwo ein Smiley ueberlesen?
Nein.
Wie soll jemand ihm hier antworten können, nur der Vertragspartner kann es
sagen.
Allerdings würde ich davon ausgehen, dass der Vermieter eine Rückgabe der
Wohnung in einwandfreiem Zustand erwartet, aber das schrieb ich ja schon.

Harald
Juergen Wedereit
2005-06-22 23:21:38 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Nein.
Wie soll jemand ihm hier antworten können, nur der Vertragspartner kann es
sagen.
Allerdings würde ich davon ausgehen, dass der Vermieter eine Rückgabe der
Wohnung in einwandfreiem Zustand erwartet, aber das schrieb ich ja schon.
ok, wie sähe denn der Fall aus, wenn man eine Wohnung die als renovierungsbedürftig
deklariert ist aber wo keine Mietsfreie Zeit gewährt wird. Also spich, man mietet eine
runtergekommene Wohnung. Wenn man die wieder aufgibt, muss die Topsaniert sein?
Ich dachte immer , dass die Wohnung die man mietet normalerweise bei der Abgabe
mindestens in dem Zustand sein muss, wie man sie angemietet hat.
Man mietet doch auch kein Auto und bei der Abgabe muss es getunt sein.
Harald Hengel
2005-06-22 23:47:03 UTC
Permalink
Post by Juergen Wedereit
ok, wie sähe denn der Fall aus, wenn man eine Wohnung die als
renovierungsbedürftig
deklariert ist aber wo keine Mietsfreie Zeit gewährt wird. Also
spich, man mietet eine runtergekommene Wohnung. Wenn man die wieder
aufgibt, muss die Topsaniert sein?
Vermutlich muss sie in einwandfreiem Zustand übergeben werden, üblicherweise
steht es so im Mietvertrag.
Post by Juergen Wedereit
Ich dachte immer , dass die Wohnung die man mietet normalerweise bei der Abgabe
mindestens in dem Zustand sein muss, wie man sie angemietet hat.
Nein, nur wenn im Mietvertrag nichts erwähnt ist und dann fehlt meist der
nachwie wie es wirklich ausgesehen hat, üblich ist aber bewohnbarer bis neu
renovierter Zustand und keinesfalls schlechter.
Post by Juergen Wedereit
Man mietet doch auch kein Auto und bei der Abgabe muss es getunt sein.
Naja, schlechtes Beispiel.
Bei gemieteten Autos wird in aller Regel der Rückgabezustand definiert, wie
bei Wohnungen eigentlich auch.
Allerdings werden Autos wohl selten so schlecht und verhunzt zurückgegeben
wie Wohnungen.

Harald
Juergen Wedereit
2005-06-23 05:52:05 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Nein, nur wenn im Mietvertrag nichts erwähnt ist und dann fehlt meist der
nachwie wie es wirklich ausgesehen hat, üblich ist aber bewohnbarer bis neu
renovierter Zustand und keinesfalls schlechter.
nochmal, aber wenn die Wohnung im nicht bewohnbaren Zustand angemietet wurde und
ein Übernahmeprotokoll mit all den Mängeln germacht wurde? Das kann doch echt
nicht sein, dass der Vermieter das auf dem Mieter abwälzen darf. Solche Klauseln
müssen doch unwirksam sein. Es gibt doch sogar harmlosere Klauseln, die die Gerichte
für Nichtig erklären. Gerade im Mietrecht hat doch der Vermieter meist die "Ar***karte"
Volker Soehnitz
2005-06-23 07:24:32 UTC
Permalink
Post by Juergen Wedereit
nochmal, aber wenn die Wohnung im nicht bewohnbaren Zustand angemietet
wurde und ein Übernahmeprotokoll mit all den Mängeln germacht wurde?
Das kann doch echt nicht sein, dass der Vermieter das auf dem Mieter
abwälzen darf. Solche Klauseln müssen doch unwirksam sein.
Die Vereinbarung regelmäßiger Schönheitsreparaturen und eine
entsprechende Quotenregelung für die Endrenovierung können auch dann
wirksam vereinbart werden, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.

Die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei
der Vermietung einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung nach
Maßgabe eines Fristenplans ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Mieter
nicht zur Anfangsrenovierung verpflichtet ist und die Renovierungsfristen
mit dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen.

ciao
volker
--
__________________________________________________________
Volker Söhnitz, Fax +49241 404070, Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de oder http://www.volker-online.com
Für Antworten per Mail, ROT13 die Mailadresse, füge ABFCNZ
vor das @, ROT13 das ganze und entferne dann das NOSPAM.
Harald Hengel
2005-06-24 02:45:14 UTC
Permalink
Post by Juergen Wedereit
nochmal, aber wenn die Wohnung im nicht bewohnbaren Zustand
angemietet wurde und
ein Übernahmeprotokoll mit all den Mängeln germacht wurde? Das kann doch echt
nicht sein, dass der Vermieter das auf dem Mieter abwälzen darf. Solche Klauseln
müssen doch unwirksam sein.
Warum sollte eine Klausel unwirksam sein, dass der Mieter für einen gewissen
Geldbetrag auch eine gewisse Gegenleistung zu erbringen hat?
Post by Juergen Wedereit
Es gibt doch sogar harmlosere Klauseln,
die die Gerichte
für Nichtig erklären. Gerade im Mietrecht hat doch der Vermieter meist die "Ar***karte"
Du vergisst, dass der Mieter Geld bzw. eine geldwerte Leistung dafür
bekommt, dass er die Wohnung renoviert.

Harald

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