Discussion:
Reparaturkosten Heizungspumpe
(zu alt für eine Antwort)
Alex Anders
2004-09-30 08:56:08 UTC
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Hi,


in einem Mehrfamilienhaus gibt es eine Zentralheizung mit
eigenem Kreislauf inkl. Pumpe pro Wohnung.

Wenn so eine Pumpe den Dienst einstellt und ersetzt wird,
wer trägt die Kosten? Der Eigentümer oder die ETG, also
sind die Pumpen Sonder- oder Gemeinschaftseigentum - die
Teilungserklärung sagt darüber nichts aus.


Viele Grüße,
Alex
Peter Voigt
2004-09-30 10:46:26 UTC
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Post by Alex Anders
in einem Mehrfamilienhaus gibt es eine Zentralheizung mit
eigenem Kreislauf inkl. Pumpe pro Wohnung.
Das klingt, als würde die Pumpe zur Wohnung gehören - SE.

Grüße - Peter :-)
--
Begreifen kommt von Anfassen.

"Machts wie wir. Wandert aus aus diesem Scheißland."
(Stephan Weidner, "Böhse Onkelz", 15.09.2004, Leipzig)
Ralph Kneule
2004-09-30 16:06:07 UTC
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Hallo,
Post by Alex Anders
in einem Mehrfamilienhaus gibt es eine Zentralheizung mit
eigenem Kreislauf inkl. Pumpe pro Wohnung.
Wenn so eine Pumpe den Dienst einstellt und ersetzt wird,
wer trägt die Kosten? Der Eigentümer oder die ETG, also
sind die Pumpen Sonder- oder Gemeinschaftseigentum - die
Teilungserklärung sagt darüber nichts aus.
nach meinem Wissensstand ist die Zentralheizung in einem Mehrfamilienhaus,
einschließlich der Heizkörperthermostate, Gemeinschaftseigentum. Deine
Hausverwaltung kann dir sicher auch Auskunft geben.

Liebe Grüße
Ralph
Kurt Guenter
2004-09-30 19:08:41 UTC
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Post by Ralph Kneule
nach meinem Wissensstand ist die Zentralheizung in einem Mehrfamilienhaus,
einschließlich der Heizkörperthermostate, Gemeinschaftseigentum.
Heizkörperventile zwingend ja, Heizkörper lt. Teilungserklärung.

Wenn die Pumpe nur für die Wohnung ist, würde ich die auch als
Sondereigentum ansehen.
Thomas Holle
2004-09-30 22:25:37 UTC
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Post by Kurt Guenter
Post by Ralph Kneule
nach meinem Wissensstand ist die Zentralheizung in einem Mehrfamilienhaus,
einschließlich der Heizkörperthermostate, Gemeinschaftseigentum.
Heizkörperventile zwingend ja, Heizkörper lt. Teilungserklärung.
Manchmal zweifele ich an der NG.
(Thermostate sind im Sondereigentum)
Post by Kurt Guenter
Wenn die Pumpe nur für die Wohnung ist, würde ich die auch als
Sondereigentum ansehen.
Richtig.
Da es sich um pro Wohnung um eigene Steigleitungen handelt.
Insofern ist entweder die Teilungserklärung lückenhaft oder falsch
interpretiert.

Vermutlich ist es Sondereigentum;
das weiss man aber ohne Kenntmis der TE nicht so richtig.

Thomas
Ralph Kneule
2004-10-01 15:47:03 UTC
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Hallo,
Post by Thomas Holle
Post by Kurt Guenter
Post by Ralph Kneule
nach meinem Wissensstand ist die Zentralheizung in einem
Mehrfamilienhaus,
einschließlich der Heizkörperthermostate, Gemeinschaftseigentum.
Heizkörperventile zwingend ja, Heizkörper lt. Teilungserklärung.
Manchmal zweifele ich an der NG.
(Thermostate sind im Sondereigentum)
http://www.gutfeld.de/urteile/bw2074.htm
Dietmar Kulsch
2004-10-04 09:47:28 UTC
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Post by Ralph Kneule
Hallo,
Post by Thomas Holle
Post by Kurt Guenter
Post by Ralph Kneule
nach meinem Wissensstand ist die Zentralheizung in einem
Mehrfamilienhaus,
einschließlich der Heizkörperthermostate, Gemeinschaftseigentum.
Heizkörperventile zwingend ja, Heizkörper lt. Teilungserklärung.
Manchmal zweifele ich an der NG.
(Thermostate sind im Sondereigentum)
http://www.gutfeld.de/urteile/bw2074.htm
Ich habe fast den Eindruck, daß ihr ein wenig aneinander
vorbeiredet. Das Ventil ist das, was zwischen Rohrleitung
und Heizkörper eingebaut ist, und dazu dient, die
Rohrleitung bei Bedarf zu verschließen. Das Ventil selbst
ist kein Thermostat.

Auf dieses Ventil kann man nun einen Thermostaten aufschrauben,
der das Ventil abhängig von der Raumtemperatur betätigt.
Voraussetzung ist natürlich, daß das Ventil hierfür
geeignet ist. Das ist vermutlich mit dem Begriff
"Thermostatventil" gemeint.

Die Thermostate selbst gibt es in verschiedenen Designs,
und wer will, kann auch den Thermostaten weglassen und
das Ventil z. B. einfach permanent verschließen, wenn
man den Heizkörper nicht betreiben will. Das Ventil hingegen
kann man nicht so einfach weglassen, das ist ja fest
in das Leitungssystem integriert.

Daher ist das Ventil sinnvollerweise Gemeinschaftseigentum,
der Thermostatkopf Sondereigentum.
Ralph Kneule
2004-10-04 15:48:12 UTC
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Post by Dietmar Kulsch
Post by Ralph Kneule
Post by Thomas Holle
Post by Ralph Kneule
nach meinem Wissensstand ist die Zentralheizung in einem
Mehrfamilienhaus,
einschließlich der Heizkörperthermostate, Gemeinschaftseigentum.
Manchmal zweifele ich an der NG.
(Thermostate sind im Sondereigentum)
http://www.gutfeld.de/urteile/bw2074.htm
Ich habe fast den Eindruck, daß ihr ein wenig aneinander
vorbeiredet. ........
warscheinlich hast du recht. In meiner ersten Antwort versuchte ich nur
deutlich zu machen, das alles, ausser den Heizkörpern, Gemeinschaftseigentum
ist (meinem Wissensstand nach). Somit sollten auch irgendwelche *eigene
Kreislauf inkl. Pumpe pro Wohnung (Anfrage von Alex)* zum
Gemeinschaftseigentum gehören.
Post by Dietmar Kulsch
...
Die Thermostate selbst gibt es in verschiedenen Designs,
und wer will, kann auch den Thermostaten weglassen und
das Ventil z. B. einfach permanent verschließen, wenn
man den Heizkörper nicht betreiben will. Das Ventil hingegen
kann man nicht so einfach weglassen, das ist ja fest
in das Leitungssystem integriert.
Daher ist das Ventil sinnvollerweise Gemeinschaftseigentum,
Ja
Post by Dietmar Kulsch
der Thermostatkopf Sondereigentum.
Nein, durch den *Thermostatkopf* soll eine Verringerung des
Energieverbrauchs, der zu einem Teil über die Wohnfläche abgerechnet wird,
für die Gemeinschaft erreicht werden.
Liebe Grüße
Ralph
Thomas Holle
2004-10-04 16:14:46 UTC
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Post by Ralph Kneule
Post by Dietmar Kulsch
Ich habe fast den Eindruck, daß ihr ein wenig aneinander
vorbeiredet. ........
Es scheint so
Post by Ralph Kneule
warscheinlich hast du recht. In meiner ersten Antwort versuchte ich nur
deutlich zu machen, das alles, ausser den Heizkörpern,
Gemeinschaftseigentum ist (meinem Wissensstand nach). Somit sollten auch
irgendwelche *eigene Kreislauf inkl. Pumpe pro Wohnung (Anfrage von Alex)*
zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Ab Anschluss an *die eigene Steigleitung* beginnt in der Regel das
Sondereigentum.
Sollte dies in der Teilungserklärung nicht formuliert sein,
so gilt Gesetzt, Richterspruch oder die salvatorische Klausel.
(Willen und Zweck am nächsten kommt...)
Post by Ralph Kneule
Post by Dietmar Kulsch
...
Die Thermostate selbst gibt es in verschiedenen Designs,
und wer will, kann auch den Thermostaten weglassen und
das Ventil z. B. einfach permanent verschließen, wenn
man den Heizkörper nicht betreiben will. Das Ventil hingegen
kann man nicht so einfach weglassen, das ist ja fest
in das Leitungssystem integriert.
Meiner Kenntnis nach gibt es ein Ventil "vor" der Pumpe - und eines danach.
Das Gemeinschaftseigentum beginnt ergo "vor der Heizungspumpe",= nach dem
Absprerrhahn (Schließventil) wenn jede Wohnung eine eigene Steigleitung
nebst Pumpe besitzt.

Die Ventile an den einzelnen Heizkörpern gehören dann zum Sondereigentum.
Thermostate sowieso.
Post by Ralph Kneule
Post by Dietmar Kulsch
Daher ist das Ventil sinnvollerweise Gemeinschaftseigentum,
Ja
Ja
Aber sogar eine gemeinsame Steigleitung hat in der Regel ein Sperrventil =ab
Eingang in das Sondereigentum (Abzweigung)
Die einzelnen Heizkörper stehen doch ganz am Ende der Reihe.
Post by Ralph Kneule
Post by Dietmar Kulsch
der Thermostatkopf Sondereigentum.
Nein, durch den *Thermostatkopf* soll eine Verringerung des
Energieverbrauchs, der zu einem Teil über die Wohnfläche abgerechnet wird,
für die Gemeinschaft erreicht werden.
Doch
Verbrauchsabhängig bzw. nach Heizkostenverordnung 70:30 (50:50)
Wenn aber der Gesamtverbrauch wg.einer ausgefallenen sinkt, dann sinkt auch
die an den Monopolisten zu zahlende Grundgebühr.
Ganz freisprechen kann sich der nichtverbrauchende Eigentümer nicht.
An den Grundgebühren, auch reduziert, wird er sich immer beteiligen müssen.

Das ist einer der Nachteile einer ETW.

MfG
Thomas
Dietmar Kulsch
2004-10-04 23:02:16 UTC
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Post by Ralph Kneule
Post by Dietmar Kulsch
Daher ist das Ventil sinnvollerweise Gemeinschaftseigentum,
Ja
Post by Dietmar Kulsch
der Thermostatkopf Sondereigentum.
Nein, durch den *Thermostatkopf* soll eine Verringerung des
Energieverbrauchs, der zu einem Teil über die Wohnfläche abgerechnet wird,
für die Gemeinschaft erreicht werden.
Kein Thema. Aber was, wenn Du für Deine Heizkörper lieber das
Modell in anthrazitgrau wünschst, statt in weiß oder lichtgrau?
Oder für das WC vielleicht das Modell mit Diebstahlsicherung,
weil Du in der Wohnung eine Anwaltskanzlei oder ein Sado-Maso-Studio
betreibst, jedenfalls irgendwas mit viel Publikumsverkehr? Da ist es
doch das beste, jeder kauft sich den Thermostatkopf, den er haben
will und der für ihn am besten geeignet ist.

Volker Neurath
2004-10-04 20:15:50 UTC
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Post by Dietmar Kulsch
Auf dieses Ventil kann man nun einen Thermostaten aufschrauben,
der das Ventil abhängig von der Raumtemperatur betätigt.
Voraussetzung ist natürlich, daß das Ventil hierfür
geeignet ist. Das ist vermutlich mit dem Begriff
"Thermostatventil" gemeint.
Richtig. Und unter sieser Bezeichnung kann man entsprechende Ventile
käuflich erwerben.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
Thomas Holle
2004-10-04 21:52:05 UTC
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Post by Volker Neurath
Post by Dietmar Kulsch
Auf dieses Ventil kann man nun einen Thermostaten aufschrauben,
der das Ventil abhängig von der Raumtemperatur betätigt.
Voraussetzung ist natürlich, daß das Ventil hierfür
geeignet ist. Das ist vermutlich mit dem Begriff
"Thermostatventil" gemeint.
Richtig. Und unter sieser Bezeichnung kann man entsprechende Ventile
käuflich erwerben.
Hallo Volker,
mal ganz entgegen er Tatsache, dass es dem OP eigentlich um "seine"
Heizungspumpe, die ja objektiv zu seinem Sonderiegentum gehört ging
erdreiste ich mich nach Zitat von Ralph


http://www.gutfeld.de/urteile/bw2074.htm


Demnach wird wohl der Richter eines AG "freiwillig" ins straucheln geraten.
"Was ist Recht ?!" - Ein Richter (Hobbyhandwerker) entscheidet das Recht
entgegen aller objektiven Maßstäbe.

Sind es jetzt die Thermostate-oder die Heizungsventile;
oder meint der Richter des OLG einfach mal ... so alles..


MfG
Thomas
Volker Söhnitz
2004-10-01 08:12:54 UTC
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Post by Alex Anders
in einem Mehrfamilienhaus gibt es eine Zentralheizung mit
eigenem Kreislauf inkl. Pumpe pro Wohnung.
Wenn so eine Pumpe den Dienst einstellt und ersetzt wird,
wer trägt die Kosten? Der Eigentümer oder die ETG, also
sind die Pumpen Sonder- oder Gemeinschaftseigentum - die
Teilungserklärung sagt darüber nichts aus.
Lies § 5 WEG, ohne anderslautender Teilungserklärung handelt es sich nach
Deiner Schilderung um Sondereigentum.

ciao
volker
--
_________________________________________________________
Volker Söhnitz, Bergstr. 25-27, 52062 Aachen, Deutschland
Fax +49241 404070 Fon +49241 38793 Mobil +49172 1518060
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Alex Anders
2004-10-01 10:01:33 UTC
Permalink
Hi,
...Pumpen Sonder- oder Gemeinschaftseigentum - die
Teilungserklärung sagt darüber nichts aus.
danke für alle Antworten. Die TE (nochmals genau
studiert) sagt hierzu nichts, also gehe ich mal
von Sondereigentum.

Ging mir btw nicht um die anfallenden Kosten, bzw.
daß ich da indirekt durch die Reparaturrücklage was
mitbezahlen müsste für die Pumpe der anderen Wohnung.
Bin nur mal gespannt wie der Hausverwalter das abrechnen
wird...

Gruß,
Alex
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