Peter Racz
2003-09-24 14:51:16 UTC
Hallo NG,
mein baldiger ex-Vermieter verlangt von mir, die Tapeten zu entfernen
und die Wohnung besenrein zu übergeben. Dies ist auch im
Standard-Haus-und-Grund-Mietvertrag so vermerkt.
Also im Mietvertrag, den Du unterschrieben hast, oder?mein baldiger ex-Vermieter verlangt von mir, die Tapeten zu entfernen
und die Wohnung besenrein zu übergeben. Dies ist auch im
Standard-Haus-und-Grund-Mietvertrag so vermerkt.
Beim Bezug der Wohnung, waren die Tapeten (stark strukturierte
Rauhfaser mit massenhaft Elefantenhaut drauf)allerdings schon drauf.
Gilt hier nicht so was wie "Rückgabe der Sache im gleichen Zustand wie
bei Annahme" oder liege ich damit flsach?
Schönheitsreparaturen können IMHO im Mietvertrag dem Mieter auferlegtRauhfaser mit massenhaft Elefantenhaut drauf)allerdings schon drauf.
Gilt hier nicht so was wie "Rückgabe der Sache im gleichen Zustand wie
bei Annahme" oder liege ich damit flsach?
werden. Tapezieren gehört dazu. Wenn das vertraglich vereinbart ist, muß
sich der Mieter selbstverständlich daran halten.
Gruß
Peter