Discussion:
Renovierung bei Auszug
(zu alt für eine Antwort)
Peter Racz
2003-09-24 14:51:16 UTC
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Hallo NG,
mein baldiger ex-Vermieter verlangt von mir, die Tapeten zu entfernen
und die Wohnung besenrein zu übergeben. Dies ist auch im
Standard-Haus-und-Grund-Mietvertrag so vermerkt.
Also im Mietvertrag, den Du unterschrieben hast, oder?
Beim Bezug der Wohnung, waren die Tapeten (stark strukturierte
Rauhfaser mit massenhaft Elefantenhaut drauf)allerdings schon drauf.
Gilt hier nicht so was wie "Rückgabe der Sache im gleichen Zustand wie
bei Annahme" oder liege ich damit flsach?
Schönheitsreparaturen können IMHO im Mietvertrag dem Mieter auferlegt
werden. Tapezieren gehört dazu. Wenn das vertraglich vereinbart ist, muß
sich der Mieter selbstverständlich daran halten.

Gruß
Peter
Dirk Schanzenbach
2003-09-25 11:15:20 UTC
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mein baldiger ex-Vermieter verlangt von mir, die Tapeten zu entfernen
und die Wohnung besenrein zu übergeben. Dies ist auch im
Standard-Haus-und-Grund-Mietvertrag so vermerkt.
Er verlangt also nur, dass Du die Tapeten entfernst?!
Na, kein Problem: ordentlich mit Tapetenlöser einpinseln oder -sprühen
und runter damit. Von Neutapezieren war ja nicht die Rede, oder?

Apropos besenrein:

http://www.bmgev.de/recht/b/1besenr.htm

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/besen.rtf.ver3.html

http://www.construction.de/encyclop/recht/mietrecht2.html
(dritter Absatz von unten)

http://www.wohnung.de/wohnungs-markt/mietrecht/content/mietvertragsscheck_mieter/09.html

noch was:

Schau mal genau in Deinen Mietvertrag:
Da sich die beiden Klauseln "besenrein" und "Tapeten entfernen"
widersprechen, ist nur die für Dich günstigere Klausel gültig.
Aus:
http://www.rewirpower.de/home/energie/mieterservice/mietratgeber/mietvertragsklauseln.html
(Unter dem Abschnitt "Lauter ungültige Klauseln")

Google: Stichworte "besenrein" und "Mietrecht"

Gruß, Dirk
--
Dirk Schanzenbach
Universität Potsdam, Organische Chemie
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