Discussion:
Motorroller in geschlossenen Räumen abstellen
(zu alt für eine Antwort)
Enrico Dörre
2006-07-01 11:48:24 UTC
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Hallo,

ich hoffe mal das dsr.wohnen die richtige Adresse ist, deshalb FollowUp
dorthin.

Mein Problem: in unserer Tiefgarage gibt es einen ca. 25m² großen
abschließbaren Nebenraum ohne Fenster in dem sich noch die Steuerung für
die Tiefgaragenauffahrtsheizung befindet. Bei Einzug wurde der mir als
Fahrradkeller vorgestellt. In letzter Zeit steht dort auch eine Vespa
die auch schon ein paar schöne Ölflecken auf dem Boden hinterlassen hat
und entsprechend riecht gelegentlich auch mal nach Benzin.
Gibt es dazu Vorschriften wie ein Einstellraum für KfZ belüftet sein
muß? Bei Garagen ist oft eine Lüftungsanlage vorgeschrieben, die TG hier
wird durch einige Schächte belüftet, der Fahrradkeller dagegen hat
keinerlei Belüftung.

Darf man also aus rechtlicher Sicht dort ein KfZ abstellen?

Der Fahrradkeller ist eh ziemlich voll und da macht sich so ein Roller,
der Platz von 2 Fahrrädern einnimmt, nicht gerade gut. Ausserdem
befürchte ich das demnächst auch 2 andere Mitbewohner ihr Motorrad statt
auf einem angemieteten Parkplatz in dem Raum unterstellen.

Grüße

Enrico
Andreas Portz
2006-07-01 11:58:35 UTC
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Post by Enrico Dörre
Gibt es dazu Vorschriften wie ein Einstellraum für KfZ belüftet sein
muß? Bei Garagen ist oft eine Lüftungsanlage vorgeschrieben, die TG hier
wird durch einige Schächte belüftet, der Fahrradkeller dagegen hat
keinerlei Belüftung.
Ein Abstellen von Fahrzeugen (auch Teile wie Tanks etc. oder Kanister),
die brennbare Flüssigkeiten (Benzin, Öl) enthalten, ist im Haus / Keller
nicht erlaubt. Außer in den von dir angesprochenen belüfteten Tiefgaragen.
Ein altes Mopped / Motorrad, dass irgendwo sonst im Abstellraum
untergebracht ist, muss vorher also komplett trocken gelegt werden.


-Andreas
--
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Alexander Goetzenstein
2006-07-02 10:15:38 UTC
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Hallo,
Post by Andreas Portz
Ein Abstellen von Fahrzeugen (auch Teile wie Tanks etc. oder Kanister),
die brennbare Flüssigkeiten (Benzin, Öl) enthalten, ist im Haus / Keller
nicht erlaubt.
ich kann mich da dunkel an eine Höchstmenge von 5 Litern erinnern. Gibt
es das nicht mehr?
--
Gruss
Alex
Enrico Dörre
2006-07-02 22:52:59 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Enrico Dörre
Gibt es dazu Vorschriften wie ein Einstellraum für KfZ belüftet sein
muß? Bei Garagen ist oft eine Lüftungsanlage vorgeschrieben, die TG hier
wird durch einige Schächte belüftet, der Fahrradkeller dagegen hat
keinerlei Belüftung.
Ein Abstellen von Fahrzeugen (auch Teile wie Tanks etc. oder Kanister),
die brennbare Flüssigkeiten (Benzin, Öl) enthalten, ist im Haus / Keller
nicht erlaubt. Außer in den von dir angesprochenen belüfteten Tiefgaragen.
Ein altes Mopped / Motorrad, dass irgendwo sonst im Abstellraum
untergebracht ist, muss vorher also komplett trocken gelegt werden.
Vielen Dank, das klingt schonmal gut.
Weißt du zufällig in welchem Gesetz das geregelt ist?

Grüße

Enrico
Walter
2006-07-03 06:16:40 UTC
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Post by Enrico Dörre
Darf man also aus rechtlicher Sicht dort ein KfZ abstellen?
Nein. KFZ mit Kraftstoff drin dürfen im Gebäude nirgendwo ausser in
dafür zugelassenen Räumen stehen. Und das ist nur nur die Tiefgarage,
gebaut nach strengen Lüftungs- und Brandschutzvorschriften.

Informiere die Hausverwaltung.
Wenn sie nicht wussten dass es da ist und sich um ihren Job kümmern,
werden sie die Beseitigung veranlassen, im ersten Schritt duch Aushang.
Wenn es der Hausverwaltung egal ist, ist es leider wie so oft ein
Durchsetzungsproblem.


Walter
Lothar Hügel
2006-07-03 14:01:52 UTC
Permalink
Hallo Walter,
Post by Walter
Informiere die Hausverwaltung.
Wenn sie nicht wussten dass es da ist und sich um ihren Job kümmern,
werden sie die Beseitigung veranlassen, im ersten Schritt duch
Aushang. Wenn es der Hausverwaltung egal ist, ist es leider wie so
oft ein Durchsetzungsproblem.
im städtischen Bereich in Hessen könnte die Stadtverwaltung, Abteilung für
vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutz, hilfreich und schnell wirken...
Enrico Dörre
2006-07-04 11:40:07 UTC
Permalink
Post by Lothar Hügel
Post by Walter
Informiere die Hausverwaltung.
Wenn sie nicht wussten dass es da ist und sich um ihren Job kümmern,
werden sie die Beseitigung veranlassen, im ersten Schritt duch
Aushang. Wenn es der Hausverwaltung egal ist, ist es leider wie so
oft ein Durchsetzungsproblem.
im städtischen Bereich in Hessen könnte die Stadtverwaltung, Abteilung für
vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutz, hilfreich und schnell wirken...
Hier in München sollte es auch soetwas geben.

Wisst ihr zufällig in welchem Gesetz das steht? Macht sich sicherlich
besser wenn ich der Hausverwaltung gleich den entsprechenden § nennen kann.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Grüße

Enrico
Lothar Hügel
2006-07-05 10:19:06 UTC
Permalink
Hallo Enrico,
Post by Enrico Dörre
Post by Lothar Hügel
Post by Walter
Informiere die Hausverwaltung.
Wenn sie nicht wussten dass es da ist und sich um ihren Job kümmern,
werden sie die Beseitigung veranlassen, im ersten Schritt duch
Aushang. Wenn es der Hausverwaltung egal ist, ist es leider wie so
oft ein Durchsetzungsproblem.
im städtischen Bereich in Hessen könnte die Stadtverwaltung,
Abteilung für vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutz, hilfreich
und schnell wirken...
Hier in München sollte es auch soetwas geben.
Wisst ihr zufällig in welchem Gesetz das steht? Macht sich sicherlich
besser wenn ich der Hausverwaltung gleich den entsprechenden § nennen kann.
das ist AFAIK meist landes- oder sogar regionalpolitisch geregelt durch
Verordnungen oder Richtlinien. Aber wenn du heraus findest, wer in euerer
Stadtverwaltung zuständig ist, wirst du bestimmt gerne telefonische Auskunft
dazu bekommen. Welcher öffentliche Angestellte oder Beamte lädt sich gerne
mehr Arbeit auf als nötig, wenn sich Betroffene selbst Gedanken machen zur
Sicherheit und via Vermieter auf gedanken- oder rücksichtslose Nachbarn
Druck machen wollen...
Thomas Hertel
2006-07-05 10:43:47 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Hier in München sollte es auch soetwas geben.
Ich würde mal bei der Lokalbaukommission fragen.
http://www.muenchen.de/Rathaus/plan/lbk/organisation/122043/fachbereiche.html

Gruß
Thomas
Heiner Hass
2006-07-05 18:08:40 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Hier in München sollte es auch soetwas geben.
die Branddirektion ist dein Ansprechpartner. Findest du über die
Internetseiten der Stadt München oder direkt:
http://www.feuerwehr.muenchen.de/bd50vorb/idx_50.htm

Gruß Heiner

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