Axel Wachholz
2004-10-09 09:16:55 UTC
Guten Tag.
Wir haben hier ein paar, hoffentlich kleine Fragen zum Thema
Wohnrecht.
Situation :
Einfam Haus mit 2 sep. Wohnungen wurde vom Vater gekauft und seiner
Tochter "geschenkt" Sie ist also als Eingetümer im Grundbuch
eingetragen.
Der Vater besitzt aber über das Haus und Grundstück ein lebenslanges
Wohnrecht ( komplett ).
Die obere Wohnung wird alle 6 Woche für ca 1 Woche von ihm genutzt
(Besuch)
Leider kommt es immer wieder zu , sagen wir leichten Spannungen mit
der Tochter.
Er besitzt aber auch noch ein eigenes Haus mit auch sehr großem
Grundstück.
Frage :
Könnte der Vater die Tochter ,die ja seit dem Kauf auch in dem Haus
wohnt und das Haus ja auch über 2 Wohnungen verfügt, aus dem Haus
komplett werfen wenn er einziehen möchte ?
Er besitzt ja immer noch das andere Haus.
Frage 2 Selbst wenn er das andere Haus verkaufen würde, ist in diesem
Fall nicht der Entrag beim Notar sittenwiedrig weil er ja seine
Tochter schon hat einziehen lassen und das als Eingetümerin ?
Soll heißen...Wenn er das andere Haus verkauft..darf er
einziehen..aber nur in eine Wohnung ..nicht in beide ?
Wie verhält es sich damit ?
Danke im Voraus
Wir haben hier ein paar, hoffentlich kleine Fragen zum Thema
Wohnrecht.
Situation :
Einfam Haus mit 2 sep. Wohnungen wurde vom Vater gekauft und seiner
Tochter "geschenkt" Sie ist also als Eingetümer im Grundbuch
eingetragen.
Der Vater besitzt aber über das Haus und Grundstück ein lebenslanges
Wohnrecht ( komplett ).
Die obere Wohnung wird alle 6 Woche für ca 1 Woche von ihm genutzt
(Besuch)
Leider kommt es immer wieder zu , sagen wir leichten Spannungen mit
der Tochter.
Er besitzt aber auch noch ein eigenes Haus mit auch sehr großem
Grundstück.
Frage :
Könnte der Vater die Tochter ,die ja seit dem Kauf auch in dem Haus
wohnt und das Haus ja auch über 2 Wohnungen verfügt, aus dem Haus
komplett werfen wenn er einziehen möchte ?
Er besitzt ja immer noch das andere Haus.
Frage 2 Selbst wenn er das andere Haus verkaufen würde, ist in diesem
Fall nicht der Entrag beim Notar sittenwiedrig weil er ja seine
Tochter schon hat einziehen lassen und das als Eingetümerin ?
Soll heißen...Wenn er das andere Haus verkauft..darf er
einziehen..aber nur in eine Wohnung ..nicht in beide ?
Wie verhält es sich damit ?
Danke im Voraus